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Steuerbescheid / Handwerkerleistungen

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    Steuerbescheid / Handwerkerleistungen

    Servus zusammen,

    ich habe am 05.02.2012 meine Steuererklärung mit Elster-Formular erstellt und mit Softwarezertifikat übermittelt. Da ich u. a. auch Handwerkerleistungen in Abzug gebracht habe, hat meine Frau am 06.02.2012 verschiedene Belege beim unserem Finanzamt vorbei gebracht.
    Vor ca. einer Woche haben wir die Belege zurück bekommen. Gestern ist dann auch der Steuerbescheid gekommen. Leider gibt's ca. 400,00 Euro weniger zurück als Elster online berechnet hat (einiges zu Recht, z.B. Kürzung der Krankenkassenbeiträge auf Basistarif etc.). Darüber hinaus ist die Steuerberechnung ja nur ein grober Anhaltspunkt.
    Was mich allerdings stutzig macht: Ich finde nichts über die Handwerkerleistungen, weder in den bewilligten Beträgen, noch im Freitext als nicht bewilligt.
    Frage: Wo und mit welcher Bezeichnung würde eine Erstattung dieser Leistungen im Steuerbescheid auftauchen (habe dieses Jahr zum ersten Mal derartige Leistungen angesetzt).
    Vielen Dank für Eure Antworten.

    P.S.
    Unter Bezug auf ein anderes Forumsthema: Die Bescheiddaten lassen sich nicht per Elster abrufen. Ein Hinweis darauf ist auch im Steuerbescheid nicht enthalten.
    Letztes Jahr funktionierte dieses noch (auch wenn der Online-Bescheid erst abends abrufbar und der schriftliche Bescheid dagegen schon morgens in der Post war. Na ja, ich arbeite selbst im öffentlichen Dienst und auch wenn ich für vieles Verständnis habe, ich wundere mich über nichts mehr.

    Gruß
    acmuelle

    #2
    AW: Steuerbescheid / Handwerkerleistungen

    Bei mir stellt es sich so dar:

    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern nach dem Grundtarif . . .
    Ermäßigung für Handwerkerleistungen . . . 1.200
    Summe und davon abzugsfähig . . . . . . 1.200 . . -1.200
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . xxxx

    Gruss stiller

    P.S. Die 1200 wurden direkt von der Steuer abgezogen.
    Zuletzt geändert von stiller; 24.03.2012, 12:53. Grund: P.S.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerbescheid / Handwerkerleistungen

      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
      Bei mir stellt es sich so dar:

      Berechnung der Einkommensteuer
      zu versteuern nach dem Grundtarif . . .
      Ermäßigung für Handwerkerleistungen . . . 1.200
      Summe und davon abzugsfähig . . . . . . 1.200 . . -1.200
      festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . xxxx

      Gruss stiller

      P.S. Die 1200 wurden direkt von der Steuer abgezogen.

      Hallo stiller
      Vielen Dank für die schnelle Antwort und noch ein schönes WE
      Gruß
      acmuelle

      Kommentar

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