Servus zusammen,
ich habe am 05.02.2012 meine Steuererklärung mit Elster-Formular erstellt und mit Softwarezertifikat übermittelt. Da ich u. a. auch Handwerkerleistungen in Abzug gebracht habe, hat meine Frau am 06.02.2012 verschiedene Belege beim unserem Finanzamt vorbei gebracht.
Vor ca. einer Woche haben wir die Belege zurück bekommen. Gestern ist dann auch der Steuerbescheid gekommen. Leider gibt's ca. 400,00 Euro weniger zurück als Elster online berechnet hat (einiges zu Recht, z.B. Kürzung der Krankenkassenbeiträge auf Basistarif etc.). Darüber hinaus ist die Steuerberechnung ja nur ein grober Anhaltspunkt.
Was mich allerdings stutzig macht: Ich finde nichts über die Handwerkerleistungen, weder in den bewilligten Beträgen, noch im Freitext als nicht bewilligt.
Frage: Wo und mit welcher Bezeichnung würde eine Erstattung dieser Leistungen im Steuerbescheid auftauchen (habe dieses Jahr zum ersten Mal derartige Leistungen angesetzt).
Vielen Dank für Eure Antworten.
P.S.
Unter Bezug auf ein anderes Forumsthema: Die Bescheiddaten lassen sich nicht per Elster abrufen. Ein Hinweis darauf ist auch im Steuerbescheid nicht enthalten.
Letztes Jahr funktionierte dieses noch (auch wenn der Online-Bescheid erst abends abrufbar und der schriftliche Bescheid dagegen schon morgens in der Post war. Na ja, ich arbeite selbst im öffentlichen Dienst und auch wenn ich für vieles Verständnis habe, ich wundere mich über nichts mehr.
Gruß
acmuelle
ich habe am 05.02.2012 meine Steuererklärung mit Elster-Formular erstellt und mit Softwarezertifikat übermittelt. Da ich u. a. auch Handwerkerleistungen in Abzug gebracht habe, hat meine Frau am 06.02.2012 verschiedene Belege beim unserem Finanzamt vorbei gebracht.
Vor ca. einer Woche haben wir die Belege zurück bekommen. Gestern ist dann auch der Steuerbescheid gekommen. Leider gibt's ca. 400,00 Euro weniger zurück als Elster online berechnet hat (einiges zu Recht, z.B. Kürzung der Krankenkassenbeiträge auf Basistarif etc.). Darüber hinaus ist die Steuerberechnung ja nur ein grober Anhaltspunkt.
Was mich allerdings stutzig macht: Ich finde nichts über die Handwerkerleistungen, weder in den bewilligten Beträgen, noch im Freitext als nicht bewilligt.
Frage: Wo und mit welcher Bezeichnung würde eine Erstattung dieser Leistungen im Steuerbescheid auftauchen (habe dieses Jahr zum ersten Mal derartige Leistungen angesetzt).
Vielen Dank für Eure Antworten.
P.S.
Unter Bezug auf ein anderes Forumsthema: Die Bescheiddaten lassen sich nicht per Elster abrufen. Ein Hinweis darauf ist auch im Steuerbescheid nicht enthalten.
Letztes Jahr funktionierte dieses noch (auch wenn der Online-Bescheid erst abends abrufbar und der schriftliche Bescheid dagegen schon morgens in der Post war. Na ja, ich arbeite selbst im öffentlichen Dienst und auch wenn ich für vieles Verständnis habe, ich wundere mich über nichts mehr.
Gruß
acmuelle
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