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§35a EStG - haushaltsnahe Dienstleistungen als Mieter

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    §35a EStG - haushaltsnahe Dienstleistungen als Mieter

    Hallo zusammen,

    ich hätte einen Frage zur Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen nach §35a EStG.

    Mein Vermieter hat mir eine vom Verwalter ausgestellte Bescheinigung über die haushaltsnahen Dienstleistungen zugesendet - hier heißt es wie folgt:
    "...wir bestätigen, dass die nachfolgend aufgeführten Beträge für haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a EStG aufgewendet worden sind."

    Es folgt dann eine Aufstellung der Dienstleistungen.

    Weiter unten heißt es dann:
    "Die Positionen mit den Ziffern 1,3,5,7 können umlagefähig sein.
    Die Positionen mit den Ziffern 2,4,6,8,0 sind meistens nicht umlagefähig."

    Aus der Aufstellung geht nicht vor, was genau für die einzelnen Positionen geleistet wurde. Welches Vorgehen wäre hier korrekt? Alles angeben? Nur die Positionen 1,3,5,7?

    Grüße & Danke

    Marci

    #2
    AW: §35a EStG - haushaltsnahe Dienstleistungen als Mieter

    Was nicht umgelegt wurde, Du also nicht zahlen hast müssen, das kannst Du in der Steuererklärung natürlich nicht angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: §35a EStG - haushaltsnahe Dienstleistungen als Mieter

      Hallo,

      und ob etwas umgelegt wurde oder nicht, sollte eigentlich aus der Nebenkostenabrechnung hervorgehen; im Zweifel den Verrmieter fragen.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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