Guten Tag, seit 12/2009 bin ich Rentner wegen Schwerbehinderung mit 60 Jahren (Bestandsschutzregelung).
Neben der Rente beziehe ich noch Geld aus der Pensionskasse meines ehemaligen Unternehmens. Für die Steuererklärung des Jahres 2010 wurden für die Rente ein Werbekostenpauschbetrag zu Versorgungsbezügen von 102 .- € und ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 108 € berücksichtigt.
Dieses Jahr (für 2011) jedoch nur die Werbungskostenpauschale zu Versorgungsbezügen in Höhe von 102.-€.Nicht berücksichtigt wurde ein Pauschbetrag für die Pensionskassenleistung.
Hat sich vom Gesetzgeber etwas geändert oder machte das Finanzamt evtl. einen Fehler?