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Umzugskosten Angabe bei teilweiser Erstattung des Arbeitgebers

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    AW: Umzugskosten Angabe bei teilweiser Erstattung des Arbeitgebers

    Ja, denn die Kosten müssen entstanden sein!

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  • Umzugskosten Angabe bei teilweiser Erstattung des Arbeitgebers

    Guten Tag,

    ich bin aus beruflichen Gründen umgezogen. Mein neuer Arbeitgeber hat mir einen Teil des Umzuges erstattet (Umzugsunternehmen).
    Trotzdem sind noch Kosten angefallen wie die Ummeldegebühren, Nachsendeantrag die nicht vom Arbeitgeber übernommen wurden.
    Kann ich diese steuerlich geltend machen? Wenn ich die Pauschale für den Umzug beantrage, wie muss ich die Erstattung meines Arbeitgebers abziehen?

    Vielen Dank im Vorraus für eine Antwort


    Polarstern
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