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Elterngeld

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    Elterngeld

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem mit dem Elterngeld: Für 2011 bekommen wir keine Bescheinigung über das Elterngeld vom Landkreis, weil die Daten per Fernübertragung übermittelt werden. Ich kann doch jetzt nicht per Hand ausrechnen wieviel Elterngeld ich/wir bezogen haben? Natürlich kann ich rechnen, aber die letzte schriftliche Bescheinigung ging bis 06.01.2011. Diese Tage müsste ich ja jetzt abziehen, also brauche ich den Tagessatz...
    Bei der Überprüfung wede ich auf die Nichteintragung vom Eltergeld hingewiesen, allerdings kein roter Hinweis.
    Muss ich jetzt Elterngeld eintragen oder macht dies das Finanzamt?

    #2
    AW: Elterngeld

    Sie sind verpflichtet, alle Besteuerungsgrundlagen einzutragen, unabhängig davon, ob diese in Einzelfällen von Dritten bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden.

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      #3
      AW: Elterngeld

      ich habe aber keine Bescheinigung, weil der Landkreis nur noch per Datenfernübertragung übermittelt.

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        #4
        AW: Elterngeld

        Hallo,

        >>>aber die letzte schriftliche Bescheinigung ging bis 06.01.2011. Diese Tage müsste ich ja jetzt abziehen, also brauche ich den Tagessatz...

        Es gilt - wie fast immer - das Zuflußprinzip. Du musst demnach nur alle Zahlungen, die in dem betreffenden Jahr eingingen, addieren.


        >>>Muss ich jetzt Elterngeld eintragen oder macht dies das Finanzamt? .

        In der Regel würde das vom Finanzamt nachgetragen, vielleicht mit einer kleinen Ermahnung, denn eigentlich musst du das angeben.
        Hilfsweise kann man auch darum bitten, den Betrag "von Amts wegen" nachzutragen.
        Jedenfalls sollte man kundtun, dass man Elterngeld bezogen hat.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Elterngeld

          Stimmt, alle Zahlungen addieren. Manchmal ist es so einfach.
          Danke :-)

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