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    Berufsschulfahrt

    Hallo zusammen,

    Ich bin Azubi im ersten Lehrjahr und möchte meine Busfahrten von der Steuer absetzen.

    Meine erste Frage: Welches Elster Programm brauche ich und wo muss ich die Daten wie Länge der Fahrt und wie oft ich hin muss eintragen?

    Und zu was gehört diese Steuer eigentlich? (Lohnsteuer, Eimkommenssteuer ...)

    Bin absoluter Neuling

    Danke für die Antworten

    #2
    AW: Berufsschulfahrt

    lohnsteuer und einkommenssteuer sind im prinzip das gleiche, da lohn ja auch zum einkommen gehört.

    du brauchst das normale programm elsterformular um deine einkommenssteuererklärung zu erledigen.

    hier benötigst du neben dem hauptvordruck die anlage N in welcher du die daten aus deiner lohnsteuerbescheinigung eintragen kannst.

    auf der zweiten seite dieser anlage N kannst du im bereich werbungskosten deine busfahrten eintragen. zu beachten ist, das diese kosten erst berücksichtigung finden, wenn sie in der gesamtsumme den pauschbetrag von 920,- übersteigen, da sonst dieser betrag als minimum sowie steuerlich abgesetzt wird.

    wenn du das erste mal eine steuererklärung machen musst/willst, lass dir am besten direkt beim ausfuellen von jemandem helfen, der das schonmal gemacht hat (Eltern etc.) - das erspart idR nen haufen arbeit und sucherei...

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      #3
      AW: Berufsschulfahrt

      Ok Danke für die detalierte Antwort

      aber da ich ja Aszubildender bin, zahle ich doch kene Steuern oder?
      Wie soll ich den Betrag dann von der Steuer absetzen?

      Und Wo trage ich ein, dass ich mit dem Bus fahre? Da steht nur, Auto
      (Privat- o. Firmenwagen)

      MfG
      Zuletzt geändert von Grebe93; 27.01.2010, 17:22.

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        #4
        AW: Berufsschulfahrt

        'absetzen' bedeutet nicht 'erstattet bekommen' !!

        wer keine steuern zahlt bzw zahlen muss, kann auch nix absetzen, denn 'absetzen' bedeutet, das man zusaetzlich zum grundfreibetrag das anrechenbare einkommen mindert und somit weniger steuern bezahlen muss. im guenstigsten falle gibt es von der bereits vorab gezahlten steuern dann eine erstattung.

        nun erscheint logisch, das wenn man noch keine steuern gezahlt hat, man auch nichts wiederbekommt, denn weniger von nichts bleibt nichts.

        ggf. käme eine verlustvortrag in betracht, wenn die gesamten steuerrechtlich relevanten aufwendungen / belastungen das einkommen derart mindern bzw. übersteigen, das ein negativer betrag, eben verlust uebrigbleibt.
        ich denke nicht, das die busfahrten dafuer auch nur annaehernd ausreichen.

        ansonsten vielleicht einfach mal in der berufsschule einen lehrer fragen, der sich damit auskennt, um einen ersten allgemeinen ueberblick zu bekommen, wie das mit steuern und co zusammenhaengt, das sind ehrlich gesagt keine Probleme die hierher gehören ;-)

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          #5
          AW: Berufsschulfahrt

          Hallo,

          wenn du wirklich keine (Lohn)Steuern gezahlt hast (überprüfe mal die Abrechnungen, häufig werden die einzelnen Monate kumuliert und dann siehst du es in der Dezember-Abrechnung), kannst du dir die gesamte Erklärung sparen. Denn mehr als die gezahlten Steuern kann man auch nicht zurückbekommen.

          Außer du bist durch andere Umstände abgabepflichtig, etwa weil du Lohnersatzleistungen bezogen hast (Krankengeld, Kurzarbeitergeld, etc.).

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Berufsschulfahrt

            Du kannst auf diesem Wege aber auch eine evtl.Arbeitnehmersparzulage beantragen.

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