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geschieden - Anlage Kind - PKV - Fehler Zeile 37

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    geschieden - Anlage Kind - PKV - Fehler Zeile 37

    Hallo,

    ich bin geschieden. Mein Sohn (>18) ist noch in der Schulausbildung und privat krankenversichert. Ich bin Versicherungsnehmer, er versicherte Person.

    In der Anlage Kind habe ich die entsprechenden Beiträge in die Zeilen 31 - 36 eingetragen. In Zeile 37 habe ich angekreuzt "Das Kind war nicht Versicherungsnehmer".

    Beim Versuch, die Steuer zu berechnen, meldet Elster, das "Diese Felder nur bei getrennter Veranlagung ausgefüllt werden dürfen.". Da ich eine Einzelsteuererklärung nur für mich selbst erstelle, sollte dies doch eigentlich gegeben sein.

    Weiß jemand einen Rat?

    #2
    AW: geschieden - Anlage Kind - PKV - Fehler Zeile 37

    Hallo ddagobertt,

    wie du schon richtig geschrieben hast, du machst eine Einzelveranlagung für dich und da darf in Zeile 37 keine Angabe rein.
    Entferne das Kreuzchen und lass noch einmal die Berechnung durchlaufen.

    Tschüß

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      #3
      AW: geschieden - Anlage Kind - PKV - Fehler Zeile 37

      Danke, jetzt klappt die Berechnung.

      Zusatzfrage: Ich habe der Datenübermittlung an die Rentenversicherung NICHT widersprochen. Die PKV hat die Daten aber nicht übermittelt, da ihr meine (=VersNehmer) Steuer-ID nicht vorlag (die meines Sohnes=Vers. Person lag vor).

      In der Anlage Kind steht, dass die Zeilen 31 - 37 nur auszufüllen sind, wenn man der Datenübermittlung NICHT widersprochen hat.

      Wie gesagt, ich habe nicht wiedersprochen aber übermittelt wurde trotzdem nichts.

      Ausfüllen oder nicht? Falls nein, wohin dann mit dern Versicherungsbeiträgen für meinen Sohn?

      Danke für jede Hilfe!

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        #4
        AW: geschieden - Anlage Kind - PKV - Fehler Zeile 37

        Hallo ddagobertt,
        ja trage die Beiträge in Zeile 31 ein , bei Kindern dürfte noch keine Pflegeversicherung anfallen, also höchstens noch Zeile 36 für eventuelle Zusatzversicherungen.

        Wenn du keine Beiträge einträgst, wird das Finanzamt keine berücksichtigen.
        Wenn du Beiträge einträgst und hast aber der Datenübermittlung widersprochen, hat das Finanzamt keine Möglichkeiten das zu prüfen und du mußt Belege einreichen , um deine Beiträge nachzuweisen.

        Tschüß

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