Hallo ! Ich arbeite als Krankenschwester in Teilzeit in einem Krankenhaus und seit dem letzten Jahr zusätzlich Nebenberuflich über die Uni als Pflegetrainerin für pflegende Angehörige . Das, was ich dort verdiene fällt unter die Übungsleiterpauschale . Im letzten Jahr bin ich nicht über den Freibetrag gekommen , in diesem Jahr wird dies aber der Fall sein . Da ich für 2011 innerhalb der Freibetragsgrenze liege , muß ich es dann trotzdem bei der Steuererklärung für 2011 schon mit angeben , oder muß man das erst , wenn man über dem Freibetrag liegt ? Und wenn ich es angeben muß , wo und muß ich dann nur den Betrag der den Freibetrag überschreitet , oder den gesamten Nebenverdienst des Jahres angeben ?
Wäre für eine Antwort sehr dankbar !
Vielen Dank schoneinmal im voraus !
Wäre für eine Antwort sehr dankbar !
Vielen Dank schoneinmal im voraus !
Kommentar