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Installation ElsterFormular Lizenzbedingungen

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    Installation ElsterFormular Lizenzbedingungen

    Hallo,

    habe gerade das ElsterFormular-13.1.1.8531u.exe heruntergeladen und stelle bei der Installation fest, dass die Lizenzbedingungen teilweise in englischer Sprache sind. Als behördliche Software kann es keine fremdsprachlichen Texte für den gemeinen Steuerzahler enthalten, der per Gesetzt verpflichtet ist, elektronisch zu senden. Wie soll man da die Lizenzbedingungen annehmen, wenn nicht klar ist, was da fremdsprachlich verklausuliert ist?

    Ich möchte jetzt nicht in Richtung Nötigung palavern, aber nötig wäre eine klare amtliche Darstellung! Oder werden die Formularfelder bald auch englisch "gelabelt"?

    #2
    AW: Installation ElsterFormular Lizenzbedingungen

    Klicke auf z.B. Seite 6 Übersetzung Lizenzen Dritter ;-)

    Wie sagte Shakespeare: Viel Lärm um nichts.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Installation ElsterFormular Lizenzbedingungen

      Ja, da steht: "Die Übersetzung dient lediglich dem besseren Verständnis, rechtlich bindend bleiben die Lizenzvereinbarungen in der Originalsprache."

      Sorry, aber lesen kann ich schon. Die Frage ist ja nach dem "rechtlich bindend" und da kann es einfach nun mal keinen fremsprachlichen Vertragstext zwischen deutschen Vertragsparteien geben! Punkt.

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        #4
        AW: Installation ElsterFormular Lizenzbedingungen

        Hallo,

        dann darfst du halt ElsterFormular nicht nutzen, Zwang ist das nicht.

        >>>und da kann es einfach nun mal keinen fremsprachlichen Vertragstext zwischen deutschen Vertragsparteien geben! Punkt.

        Wer sagt das? Gibt es da ein Gesetz? Durfte ich etwa einige meiner Wertpapiere (z.B. von der DEUTSCHEN Bank) gar nicht kaufen, oder gelten womöglich die Bedingungen nicht?

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Installation ElsterFormular Lizenzbedingungen

          du sucht ein Gesetz? Dann google doch einfach mal, bevor solche destruktiven Bemerkungen im Forum abgelassen werden. Wie wäre es bspw. mit dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

          Art. 23

          Amtssprache

          (1) Die Amtssprache ist deutsch.

          Versuche es mal, du findest es bestimmt!

          Kommentar


            #6
            AW: Installation ElsterFormular Lizenzbedingungen

            Hallo idls,

            sorry, aber das wird immer lächerlicher.

            Erstens gilt dieses Gesetz sicher nicht für deinen 'Fall', und zweitens ist ihm sogar genüge getan (Übersetzung liegt nämlich bei, das reicht vollkommen).

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              AW: Installation ElsterFormular Lizenzbedingungen

              auch dieser "Fall" ist eine Software einer Behörde, also ist Amtssprache deutsch. Wo siehst du bitte die Ausnahme?

              Wenn die Übersetzung koscher ist, warum dann der unnötige Bauerntrick mir der Verlinkung? Dann hätten doch die deutschen Texte gleich in den Lizenzbedingungen stehen können, oder wo wäre das Problem?

              Warum umständlich, wenn es auch einfacher geht...

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                #8
                AW: Installation ElsterFormular Lizenzbedingungen

                1.) Wir befinden uns im Steuerrecht bei Steuern, die von Landesbehörden verwaltet werden. Also interessiert uns das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz nicht die Bohne, sondern höchstens vielleicht § 87 Abgabenordnung.

                2.) Verpflichtet zur elektronischen Erklärungsabgabe sind -bisher- nur bestimmte Personenkreise. Ob Sie dazu gehören, müssten Sie erst einmal erläutern. Falls nicht, sind Sie gar nicht betroffen, Fremdschämen ist nicht, denn dann können Sie gerne weiterhin papiermäßig tätig werden. Gehören Sie aber zu dem verpflichteten Personenkreis und Ihnen passt das partout nicht, dann verwenden Sie halt eine andere ggf. kostenpflichtige Software. ggf. reicht ja auch die Verwendung des Elsteronlineportals.

                3.) Beim Download werden die Lizenzbedingungen angezeigt. Diese sind komplett in deutscher Sprache. Was teilweise nicht in deutscher Sprache ist, sind die Lizenzbedingungen eingearbeiteter Opensource-Komponenten, zu deren Veröffentlichung die Finanzverwaltung verpflichtet ist und außerdem erwähnt: Ihnen als Endbenutzer entstehen daraus weder Rechte noch Pflichten in Bezug auf die Finanzverwaltung.

                Da Sie ja jetzt an dem Programmcode nicht selbst herumschrauben, haben diese -englischen- Opensource-Lizenzbedingungen für Sie KEINERLEI Relevanz, maßgebend sind FÜR SIE die Lizenzbedingungen von Elsterformular und die sind KOMPLETT in deutsch.

                Fazit: Phantomdiskussion, bitte beenden :-)
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Installation ElsterFormular Lizenzbedingungen

                  1.) na dan nehmen wir eben "höchstens vielleicht" § 87 Abgabenordnung mit (1) Die Amtssprache ist deutsch.

                  2.) irrelevant, da Thema verfehlt

                  3.) "Lizenzbedingungen ... sind komplett in deutscher Sprache... teilweise nicht in deutscher Sprache..." - alles klar

                  "Da Sie ja jetzt an dem Programmcode nicht selbst herumschrauben, haben diese -englischen- Opensource-Lizenzbedingungen für Sie KEINERLEI Relevanz"? Warum steht dann dies:
                  "Die Übersetzung dient lediglich dem besseren Verständnis, rechtlich bindend bleiben die Lizenzvereinbarungen in der Originalsprache."

                  Sie entscheiden also, was für mich als Endbenutzer bei der Installation Relevanz hat und was nicht? Klingt leider etwas anmaßend.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Installation ElsterFormular Lizenzbedingungen

                    Zitat von idls Beitrag anzeigen
                    1.)

                    - Sie entscheiden also, was für mich als Endbenutzer bei der Installation Relevanz hat und was nicht? Klingt leider etwas anmaßend. -
                    Hallo,

                    Fakt ist doch wie bei jeder Softwareinstallation, dass man die Lizenzbedingungen, wie sie auch lauten, entweder akzeptiert oder nicht. Wenn nicht, gehts auch nicht
                    - Weiter - und die Installation findet nicht statt. Bei kommerzieller Software u. U. ein teurer Spaß. Das Wort - Lizenz - muss man hier sich nicht übersetzen.

                    MfG
                    sarceda

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                      #11
                      AW: Installation ElsterFormular Lizenzbedingungen

                      @idls: Bitte mein Posting mal gaaaanz in Ruhe bei 23 Kaffee ganz genau lesen, darüber nachdenken, dann feststellen, dass ich dass, was Sie gerade schreiben, so NICHT geschrieben habe, dann Ihr Posting überarbeiten und dann können wir weiterreden - wenn noch erforderlich ... :-)
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Installation ElsterFormular Lizenzbedingungen

                        Ich muss mal wieder feststellen, dass mir eine Sachdiskussion immer lieber ist. Aber keiner geht auf meine Fragen ein und diskutiert diese mal konkret.

                        Es geht doch nicht darum, ob ich die Lizenzbedingungen akzeptieren soll oder nicht. Es geht darum, dass die Bundesverwaltung nicht machen kann, was es will, sondern Rahmenbedingungen einhalten muss. Das ist bspw. die SAGA 5.0 und eben auch die Amtssprache deutsch für deutsche Steuerbürger.

                        Wer in diesem Forum mit mir darüber konstruktiv debattieren möchte, ist gern gesehen. Alles andere ist nur geeignet, die Anzahl der Beiträge wichtiger erscheinen zu lassen. Diese möchte ich ungern kommentieren...

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                          #13
                          AW: Installation ElsterFormular Lizenzbedingungen

                          Zitat von idls Beitrag anzeigen
                          Ich muss mal wieder feststellen, dass mir eine Sachdiskussion immer lieber ist. Aber keiner geht auf meine Fragen ein und diskutiert diese mal konkret....
                          Warum auch? Hier ist nicht das Forum für derartige Diskussionen. Was das Forum leistet steht in der Forum Hilfe.

                          Ihr Problem sollten Sie dem Bayerischen Landesamt für Steuern oder dem Bundesfinanzministerium vortragen. Das sind die Behörden, die Ihnen auferlegen in den ElFo Lizenzbedingungen fremdsprachigen Text lesen zu müssen.

                          Insofern sollte Ihr Thema für Elster Forum abgeschlossen sein. Für Ausfüllhilfe in Steuererklärungen steht das Forum jederzeit weiter und gerne Verfügung.

                          MfG
                          sarceda

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                            #14
                            AW: Installation ElsterFormular Lizenzbedingungen

                            oder gleich: Diskussionsforum als Titel waehlen!

                            Auch wenn ich nun die ungewünschten Beitraege, die ja ungewuenscht sind, in die Hoehe treibe, irgendwann muss wohl jeder Dampf ablassen!

                            D.H. sarceda

                            @idls
                            Dann kennzeichne es aus so, als Diskussion, als Anwender habe ich "null Bock" ein Problem zu loesen, dass keines ist!

                            P.S. Ich habe eine Liste von Usern, denen ich absolut nicht (mehr) antworte, denn ich tue es freiwillig in meiner Freizeit, und meine freie Zeit verschwende ich nicht unbedingt - ich denke, vielen anderen Helfern (ob unerfahren oder erfahren) geht es genauso.

                            Denke mal darüber nach und formuliere in Zukunft genau, was Du willst!
                            Zuletzt geändert von stiller; 26.04.2012, 21:04. Grund: umlaute geändert
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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