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Streikgeld und Mitgliedsbeiträge

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    Streikgeld und Mitgliedsbeiträge

    Hallo...
    Mache wieder mal die Steuererklärung und habe ein Problem. Mein Mann hat im Mai und vom September bis Dezember gestreikt. Muss ich die Ausgleichszahlungen irgendwo eintragen? Und wo kann ich die Mitgliedsbeiträge eintragen?
    Danke Euch

    #2
    AW: Streikgeld und Mitgliedsbeiträge

    Streikgelder unterliegen weder der Einkommensteuer noch dem Progressionsvorbehalt und brauchen daher nicht angegeben zu werden (BFH vom 24.10.1990, X R 161/88). Damit zusammenhängende werbungskosten dürfen Sie dann natürlich auch NICHT erklären !

    Das Finanzamt wird Sie aber sicherlich nach der Lohnunterbrechung fragen, so dass Sie das in der Anlage N in Zeile 30 kurz erläutern sollten, da sonst sicher Nachfragen kommen.

    Die Mitgliedsbeiträge kommen in Anlage N Zeile 40.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Streikgeld und Mitgliedsbeiträge

      Danke recht herzlich für die genaue Erklärung
      MfG

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