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Nachsenden von Werbungskosten, Steuerberater absetzbar

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    Nachsenden von Werbungskosten, Steuerberater absetzbar

    Hallo zusammen,

    habe die Steuererklärung bereits abgesendet und noch einen Beleg zu Arbeitsmitteln gefunden, kann ich diesen noch nachtragen, bzw. mit dem Ausdruck ans Finanzamt senden?
    Können Kosten für einen Steuerberater noch abgesetzt werden?
    Vielen Dank.

    #2
    AW: Nachsenden von Werbungskosten, Steuerberater absetzbar

    Hi,
    also zu Eurer 2ten Frage:
    nein, leider nicht :-(

    Das gleiche haben wir auch 2009 versucht, da war es noch ein schwebendes Verfahren. Unser Steuerberater meinte, wir sollten ruhig die Rechnung für Seine Leistung mit einreichen.

    Kurz danach wurde von einem hohen Deutschen Gericht der Antrag auf steuerliche Berücksichtigung von Steuerberatungsleistungen abgelehnt.

    Gruß
    Steve

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      #3
      AW: Nachsenden von Werbungskosten, Steuerberater absetzbar

      Danke für die Antwort.
      Geht das auch nicht als Werbungskosten?

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        #4
        AW: Nachsenden von Werbungskosten, Steuerberater absetzbar

        Doch doch, der Teil der StB-Kosten, der auf die Anlage N oder auch V entfällt, sind schon Werbungskosten, nur das allgemeine nicht.

        Die Arbeitsmittel können sie auch noch nachtragen, neue Kopie speichern und nochmal an FA schicken. So lange sie noch keinen Bescheid haben, ist das kein Problem.

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