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Anlage Kind Zeilen 21 bis 26 2011

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    Anlage Kind Zeilen 21 bis 26 2011

    Hallo Elster-Fan-Base,

    also ich habe schon einige Jahre mit Elster meine EKSt.-Erklärung gemacht, bisher ohne Probleme.

    Nun tritt mit der Erklärung 2011 für mich folgendes Problem jedoch auf:

    Unser Sohn wurde am 30.5. 18 Jahre und befand sich das ganze Jahr in Ausbildung.

    Zeilen 21 bis 26 sind für mich aber beim Ausfüllen nicht selbsterklärend.

    Zeile 21 Bruttoarbeitslohn:
    Er hat Lohnwandlung (PVK) gemacht, um den Bruttolohn zu senken, muss hier der zu versteuernde Bruttoarbeitslohn oder das Sozialversicherungsbrutto rein?
    Ausserdem wurde er erst am 30.5. 18 Jahre, muss der Zeitraum dann ab 1.6. rein oder das ganze Jahr?

    Elster-Online-Formular sieht anders aus als das Formular zum handschriftlichen Ausfüllen.

    Beim Online-Formular wird auch noch eine Abteilung Sozialversicherungsbeiträge aufgeführt
    -darf ich hier KV, AV, PV und die Rente aufführen?

    und wo kann ich die Fahrtkosten noch absetzen und gibt es noch Freibeträge für Kontoführung oder ein sonstiger Pauschalbetrag für Versorgung?

    Ich würd mich echt über hilfe freuen.

    LG
    Monika

    #2
    AW: Anlage Kind Zeilen 21 bis 26 2011

    Unser Sohn wurde am 30.5. 18 Jahre und befand sich das ganze Jahr in Ausbildung.

    Zeilen 21 bis 26 sind für mich aber beim Ausfüllen nicht selbsterklärend.

    Zeile 21 Bruttoarbeitslohn:
    Er hat Lohnwandlung (PVK) gemacht, um den Bruttolohn zu senken, muß hier der zu versteuernde Bruttoarbeitslohn oder das Sozialversicherungsbrutto rein?

    >>>> Der zu versteuernde Bruttoarbeitslohn, siehe Lohnsteuerbescheinigung des Kindes.

    Außerdem wurde er erst am 30.5. 18 Jahre, muß der Zeitraum dann ab 1.6. rein oder das ganze Jahr?

    >>>> Der Zeitraum ab 31.05. muß rein, also nicht einfach die Lohnsteuerbescheinigung abschreiben...

    Elster-Online-Formular sieht anders aus als das Formular zum handschriftlichen Ausfüllen.

    >>>> Ja - und?

    Beim Online-Formular wird auch noch eine Abteilung Sozialversicherungsbeiträge aufgeführt
    -darf ich hier KV, AV, PV und die Rente aufführen?

    >>>> Wenn die Anlage Kind gemeint ist: Die Beiträge des Kindes, die der Arbeitgeber abgeführt hat.

    und wo kann ich die Fahrtkosten noch absetzen und gibt es noch Freibeträge für Kontoführung oder ein sonstiger Pauschalbetrag für Versorgung?

    >>>> Die eigenen Fahrtkosten - Anlage N, Seite 2; Kontoführung ebenda; Pauschalbetrag für Versorgung - was ist damit gemeint?
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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      #3
      AW: Anlage Kind Zeilen 21 bis 26 2011

      Hallo Ronald,

      danke für Deine Mühe.

      Wenn ich jetzt also den Bruttolohn (zu versteuernd) ab dem 18. Geburtstag aufführe, dann muss ich mir alle Lohnzettel genau auflisten, damit ich die Summe bilden kann.

      Dann ist aber beim KV,SV,RV und PV auch nur ab 31.05. zu rechnen, Du schreibst laut Lohnsteuerbescheinigung.
      Dann bin ich aber auch so frei und teile Sonderzahlungen ab 1.6 auf das ganze Jahr auf (z.B. Weihnachtsgeld :12 x 6)

      Bei Fahrtkosten meine ich die meines Sohnes, seit er 18 ist, fährt er mit dem eigenen Auto einfach 21 km, das gibt ca. 1500 Euro Fahrtkosten aufs Jahr! Mehr als die 1000 euro pro Jahr Pauchale Werbungskosten.
      (auch das rechne ich korrekt auf die 6 Monate um).

      Es gibt glaub ich auch noch 100 Euro Reinigung Arbeitskleidung.

      Was meinst Du, könnte das so gehen?

      LG

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        #4
        AW: Anlage Kind Zeilen 21 bis 26 2011

        Wenn ich jetzt also den Bruttolohn (zu versteuernd) ab dem 18. Geburtstag aufführe, dann muss ich mir alle Lohnzettel genau auflisten, damit ich die Summe bilden kann.

        >>>> Oder Gesamtjahr abzüglich Zwischensumme per 31.05. - stimmt ja fast.

        Dann ist aber beim KV,SV,RV und PV auch nur ab 31.05. zu rechnen, Du schreibst laut Lohnsteuerbescheinigung.

        >>>> Ja, gemäß LStB, natürlich abzüglich der ersten 5 Monate.

        Dann bin ich aber auch so frei und teile Sonderzahlungen ab 1.6 auf das ganze Jahr auf (z.B. Weihnachtsgeld :12 x 6)

        >>>> durch 12 mal 6 ? Wenn schon aufteilen, dann mal 7. Wobei das mit der Aufteilung wahrscheinlich nicht so geht.

        Bei Fahrtkosten meine ich die meines Sohnes, seit er 18 ist, fährt er mit dem eigenen Auto einfach 21 km, das gibt ca. 1500 Euro Fahrtkosten aufs Jahr! Mehr als die 1000 euro pro Jahr Pauchale Werbungskosten.
        (auch das rechne ich korrekt auf die 6 Monate um).

        >>>> 7 Monate?

        Es gibt glaub ich auch noch 100 Euro Reinigung Arbeitskleidung.

        Was meinst Du, könnte das so gehen?

        >>>> Hm. Ja.
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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          #5
          AW: Anlage Kind Zeilen 21 bis 26 2011

          imho ist der zeitraum ab 01.06. zutreffender, da es für den monat in dem das kind 18 geworden ist auf jeden fall den vollen Kinderfreibetrag/Kindergeld gibt (auch wenn das kind am 02. statt am 30. geburtstag hat) - ich kann aber ad hoc nicht sagen, wie elsterformular das beim überprüfen der zeiträume interpretiert.

          ansnsten würde ich auch sagen aufteilen der sonderzahlungen geht nicht.
          wenn er bis bspw. april gar kein einkommen gehabt hätte, könnte man sein einkommen ab dann auch nicht einfach aufs jahr aufteilen.
          normalerweise zaehlt der zeitpunkt an dem er das geld erhalten hat. genauso bei den sozialversicherungen oder fahrtkosten sollte nicht der x. teil der gesamtkosten angesetzt werden, sondern das, was ab 01.06. tatsaechlich anfiel.

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