Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Korrektur der Steuererklärung rückwirkend

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Korrektur der Steuererklärung rückwirkend

    Hallo,

    wir sind 2009 umgezogen und nein Mann muss seitdem mit dem eigenen Fahrzeug zum Werksbus fahren (6 km einfach) und ca. 2Tage im Monat komplett mit dem Auto/Motorrad fahren (70 km einfach).

    Wir haben festgestellt, dass diese Strecken gar nicht vom Finanzamt anerkannt wurden, nur die Sammelbeförderung mit dem Werksbus!

    Wie können wir das auch rückwirkend für 2009 und 2010 korrigieren lassen, obwohl wir die Steuererklärungen für diese Jahre ja schon abgegeben haben???

    Tausend Dank im Voraus :-)

    #2
    AW: Korrektur der Steuererklärung rückwirkend

    Schwierig. Ich nehme an, ihr habt nicht nur abgegeben, sondern auch schon bestandskräftige Bescheide bekommen.

    Kommt jetzt darauf an:

    Habt ihr es beantragt und das FA hat es nicht anerkannt und auch
    a) erläutert oder
    b) nicht erläutert

    Oder hattet ihr es noch gar nicht beantragt?

    Einen Antrag auf Berücksichtigung kann man immer stellen. Kostet nichts und kann im schlimmsten Fall nur abgelehnt werden. Dreizeiler reicht.

    Kommentar


      #3
      AW: Korrektur der Steuererklärung rückwirkend

      Ja, wir haben Bescheide bekommen.

      Und wir haben auch die 6 Kilometer zum Bus angegeben, wurden aber nicht berücksichtigt.

      Kommentar


        #4
        AW: Korrektur der Steuererklärung rückwirkend

        Dann gilt weiterhin:

        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        das FA hat es nicht anerkannt und auch
        a) erläutert oder
        b) nicht erläutert

        Kommentar


          #5
          AW: Korrektur der Steuererklärung rückwirkend

          wenn das die einzigen werbungskosten sind/waren, reichen sie wahrscheinlich grad so nicht, um die pauschale zu überspringen.

          Kommentar

          Lädt...
          X