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Steuerbescheid: Gesonderte Feststellung nach § 10a Abs. 4 Estg

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    Steuerbescheid: Gesonderte Feststellung nach § 10a Abs. 4 Estg

    Hallo zusammen,

    habe meinen Steuerbescheid für 2011 bekommen und unten drunter steht dann folgendes:

    Steuerbescheid: Gesonderte Feststellung nach § 10a Abs. 4 Estg
    und dann für 2 Verträge jeweils Summen von 165,70 € und 54,30 € nun habe ich einmal eine Frage.

    Muss ich diese Summen melden an wen oder beantragen?
    Habe den Steuerbescheid aus dem letzten Jahr man angesehen und finde die beiden Summen nicht in dem Bauspar und Riestervertrag wieder als Buchung nur ähnliche Buchungen mit dem Titel Arbeitnehmersparzula und Zulage. Aber die Werte sind nicht die aus dem damaligen Steuerbescheid.

    Kann mir bitte jemand helfen?

    Viele Grüße,

    #2
    AW: Steuerbescheid: Gesonderte Feststellung nach § 10a Abs. 4 Estg

    Das ist nur eine Info für Sie, wie sich ihre Riesterbeiträge steuerlich in dem Jahr auswirken. Da müssen sie nichts mit machen. Offensichtlich ist das mehr, als sie direkt auf ihren Vertrag als Zulage bekommen haben (Günstigerprüfung).

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