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    Altersvorsorgezulage

    Hallo! In Elster habe ich die Anlage AV angelegt. In der Steuerberechnung wurde ein Zulagen-Betrag angezeigt, den ich nirgendwo eingegeben habe. (An dieser Stelle hätte mir eigentlich auffallen können, dass der Betrag zu niedrig ist.)

    Der Bescheid kam nun mit einer deutlich höheren Zulage, sodass sich eine geringere Steuererstattung ergibt.

    Wer kann erklären, wo sich Elster die Altersvorsorgezulage nimmt / errechnet?

    Danke!

    #2
    AW: Altersvorsorgezulage

    Hallo mypsilon,
    grundsätzlich nimmt sich Elster die Daten, die du irgendwo eingibst.
    Also schau dir deine Eingaben noch einmal genau an.

    Tschüß

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      #3
      AW: Altersvorsorgezulage

      Ergänzend: Oft geht es da um Kinderzulagen, die evtl. von Ihnen nicht eingegeben aber vom FA berücksichtigt wurden. Dies ist insbesondere bei nicht verheirateten Eltern zu sehen.

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        #4
        AW: Altersvorsorgezulage

        Hallo,

        die Steuerberechnungssoftware, nicht nur Elster und Co., setzt den sich auf der Basis der Eingaben resultierenden gesetzlichen ZulagenANSPRUCH an. Ob man die Zulage so beantragt, ist Nebensache.

        Genauso geht das Finanzamt vor: Auf Basis der bekannten und erklärten Angaben wird der Zulagenanspruch zusammen mit den geleisteten Beiträgen als Sonderausgabe abgezogen, wenn die sich daraus ergebende Einkommensteuerminderung höher als der Zulagenanspruch ist, der übersteigende Betrag wird erstattet (der Zulagenanspruch wird als realisiert vorausgesetzt) und nach § 10a EStG gesondert festgestellt.
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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          #5
          AW: Altersvorsorgezulage

          Vielen Dank für die Antworten.

          Mein Mann und ich geben getrennte Erklärungen ab mit 2 Anlagen Kind und Anlage AV. In meiner Anlage AV bei "Angaben zu Kindern" trage ich beide Kinder ein. Dann erhalte ich bei der Berechnung den Abbruch-Hinweis "Anlage AV: Bitte kennzeichnen Sie die Art der Begünstigung Ihrer sog. Riester-Rente (unmittelbar oder mittelbar begünstigt) und prüfen Sie die Angaben zu Kindern." Unmittelbar ist angekreuzt.

          Wenn ich die Anzahl der Kinder nicht angebe, wird die Zulage auch nicht richtig dargestellt, aber dafür gibt es auch keinen Abbruch-Hinweis.

          Was stimmt mit meiner Erklärung nicht? Vielen Dank!

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            #6
            AW: Altersvorsorgezulage

            Zitat von mypsilon Beitrag anzeigen
            Vielen Dank für die Antworten.

            Mein Mann und ich geben getrennte Erklärungen ab mit 2 Anlagen Kind und Anlage AV. In meiner Anlage AV bei "Angaben zu Kindern" trage ich beide Kinder ein. Dann erhalte ich bei der Berechnung den Abbruch-Hinweis "Anlage AV: Bitte kennzeichnen Sie die Art der Begünstigung Ihrer sog. Riester-Rente (unmittelbar oder mittelbar begünstigt) und prüfen Sie die Angaben zu Kindern." Unmittelbar ist angekreuzt.

            Wenn ich die Anzahl der Kinder nicht angebe, wird die Zulage auch nicht richtig dargestellt, aber dafür gibt es auch keinen Abbruch-Hinweis.

            Was stimmt mit meiner Erklärung nicht? Vielen Dank!
            Weiß keiner eine Lösung? Würde mich freuen!

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              #7
              AW: Altersvorsorgezulage

              Muß ich dem Einkommensbescheid widersprechen, wenn die Zulage, die das Finanzamt von der Steuererstattung absetzt, höher ist, als der Betrag , der mir tatsächlich gutgeschrieben wurde

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                #8
                AW: Altersvorsorgezulage

                Wenn Ihnen die Zulage entsprechend Ihrem Anspruch gutgeschrieben wurde und dies tatsächlich geringer ist als der Betrag, den das Finanzamt angesetzt hat, dann ja.

                Wenn Ihnen aber wegen einer falschen Berechnung durch Ihren Versicherungsanbieter ein zu niedriger Betrag ausgezahlt wurde, müssen Sie sich natürlich dagegen wenden.

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