Unsere in unserem Haushalt lebende leibliche, volljährige Tochter hat bis 30.06.2011 eine Schule besucht und befindet sich seit 01.09.2011 in Ausbildung. Entsprechende Angaben wurden in der Steuererklärung gemacht (einschl. Angaben zur Übergangszeit).
Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung wird die Frage gestellt, ob der Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung in Betracht kommt. Das ist nicht der Fall, aber es werden dennoch Angaben verlangt. Eine Steuerberechnung ist ohne diese Angaben nicht möglich. Was mache ich falsch????
Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung wird die Frage gestellt, ob der Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung in Betracht kommt. Das ist nicht der Fall, aber es werden dennoch Angaben verlangt. Eine Steuerberechnung ist ohne diese Angaben nicht möglich. Was mache ich falsch????
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