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Anlage Kind, Plausibilitätsprüfung

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    Anlage Kind, Plausibilitätsprüfung

    Unsere in unserem Haushalt lebende leibliche, volljährige Tochter hat bis 30.06.2011 eine Schule besucht und befindet sich seit 01.09.2011 in Ausbildung. Entsprechende Angaben wurden in der Steuererklärung gemacht (einschl. Angaben zur Übergangszeit).
    Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung wird die Frage gestellt, ob der Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung in Betracht kommt. Das ist nicht der Fall, aber es werden dennoch Angaben verlangt. Eine Steuerberechnung ist ohne diese Angaben nicht möglich. Was mache ich falsch????

    #2
    AW: Anlage Kind, Plausibilitätsprüfung

    Hallo,

    mit dem Hinweis zum FB 'Abgeltung Sonderbedarf' ist wsl. der 'grüne' Hinweis gemeint?
    'Grüne' Hinweise dienen Ihrer Information und ggf. weiteren Veranlassung, sollte ein solcher Hinweis nicht zutreffen kann er über die Schaltfläche 'nicht mehr anzeigen' dauerhaft ausgeblendet werden.
    Im Gegensatz zu ggf. 'roten' Hinweisen, das sind Plausibilitätshinweise welche zwingend bearbeitet werden müssen, da ansonsten weder die Berechnung noch die Übermittlung möglich ist.


    Wenn Sie einen Abbruch-Hinweis bei der Berechnung bekommen, wie ist denn der genaue Text?

    Aufgrund Ihrer Angaben zu Schul- und Ausbildungszeiten nehme ich an das Sie die Zeile 14 entsprechend ausgefüllt haben?
    Wurden in den Zeilen 13ff aber auch Zeitraumangaben für das ganze Jahr gemacht? Also wurden alle Zeiten vom 01.01. - 31.12.2011 abgedeckt?
    Nicht nur zB Zeile 13 01.01. - 30.06.2011 (Schule) und 01.09. - 31.12.2011 (Ausbildung), dann würde nämlich der Zeitraum 01.07. - 31.08.2011 fehlen.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Kind, Plausibilitätsprüfung

      Danke für die schnelle Antwort.
      Tatsächlich funktioniert die Plausibilitätsprüfung und die Berechnung nach Betätigen des Buttons "nicht mehr anzeigen".

      Kommentar

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