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    Steuerberechnung Funktion

    Tag Zusammen,
    nach Erhalt des Steuerbescheides 2010 vom Finanzamt haben wir festgestellt, dass die Summe der Einkünfte im Steuerbescheid anders berechnet wurde als in der Elster-Berechnung (siehe „Einkünfte“ 59.448).

    Berechnung des zu versteuernden Einkommens (laut Elster )

    _________________________________________Ehemann__ _Ehefrau___Insgesamt
    _________________________________________ €_________€__________€
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn ........ . . . . . . . . . . . . . . . . 67.629 . . . . . . 142
    ab
    Arbeitnehmer-Pauschbetrag . ..... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -142
    Werbungskosten
    Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger
    Arbeitsstätte............. . . . . . . . . . . . . . . . . . . -72
    Aufwendungen für Arbeitsmittel.... . . . . . . . . . . -230
    Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten.. . 7.743
    Mehraufwendungen für Verpflegung. . . 5.256
    ab vom Arbeitgeber steuerfrei
    ersetzte Beträge............... . . . . . . -11.301
    verbleiben............. . . . . . . . . . . . . . 1.698 . -1.698
    übrige Werbungskosten....... . . . . . . . . . . . . . . -136
    Einkünfte .......... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59.448 . . . . . . . 0
    Summe der Einkünfte ... . . . . . . . . . . . . . . . . 59.448 . . . . . . . 0
    Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . 59.448 . . . . . . . 0 . . . . . 59.448


    Ich sehe einen Fehler bei der Elsterberechnung, weil ich persönlich die Summe der Einkünfte so berechnen würde wie es auch das Finanzamt gemacht hat:

    67629–72–230-1698-136 = 65493

    Oder könnte jemand mir nachvollziehbar erklären wie der Betrag 59448 zustande kommt?

    Mit freundlichen Grüßen

    #2
    AW: Steuerberechnung Funktion

    Hallo,

    offenbar wurden die folgenden beiden Zeilen überhaupt nicht berücksichtigt:

    Mehraufwendungen für Verpflegung. . . 5.256
    ab vom Arbeitgeber steuerfrei
    ersetzte Beträge............... . . . . . . -11.301

    Dann stimmt die Rechnung nämlich.

    Nun ist die Frage, warum das so war.
    Wie (und wo) wurden denn die entsprechenden Beträge eingegeben?
    Kann es vielleicht sein, das die beiden Beträge fälschlicherweise bei der Ehefrau eingetragen wurden? (nur so eine erste Idee)

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerberechnung Funktion

      Hallo Stefan

      die Pos. Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand scheinen mir richtig erfasst.

      Aber was ist mit der Anlage Vorsorgeaufwand. Hier ist in der Rechnung nichts ersichtlich?

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerberechnung Funktion

        Hallo,

        >>>die Pos. Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand scheinen mir richtig erfasst.

        Mag sein, vielleicht finde ich heute Abend noch etwas Zeit, mal einen solchen Fall nachzustellen.
        Jedenfalls sind es die zwei genannten Beträge, die die Rechnung verfälschen, da lege ich mich fest (es kann keine Zufall sein, dass es sonst genau stimmt).

        EDIT: Das war etwas vorschnell, ich dachte der TE hätte geantwortet und die Erfassung im Formular gemeint. Ich bleibe dabei, es liegt ganz sicher an den genannten Zeilen, rechne doch mal nach (ACHTUNG: dabei Vorzeichen drehen).


        >>>Aber was ist mit der Anlage Vorsorgeaufwand. Hier ist in der Rechnung nichts ersichtlich?

        Die Sonderausgaben stehen erst unter dem "Gesamtbetrag der Einkünfte", ich bin davon ausgegangen, dass nicht die gesamte Rechnung gepostet wurde.

        MfG Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 05.04.2012, 17:47.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerberechnung Funktion

          Hallo Stefan und Sophie,

          zuerst danke für Euere Antworten, hier füge ich den Rest von der Elster Berechnung.

          Gruß

          Sonderausgaben
          ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
          Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 13.048
          davon 70 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.134
          abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -6.524
          verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.610 . 2.610
          Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . 3.555
          Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 439
          Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.994. . . 3.994
          weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 3.094
          Summe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.088
          davon abzugsfähig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.600
          Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . 8.210. . . . -8.210
          ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
          Kinderbetreuungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 989
          Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -989
          außergewöhnliche Belastungen
          zumutbare Belastung
          (4 v.H. von . . . . . 59.448) 2.377
          Aufwendungen nach § 33 EStG . . . . . . . . . . . . . 958
          zumutbare Belastung . . . . . . . . . . . . . . . . -2.377
          abziehbar nach § 33 EStG . . . . . . . . . . . . . . . 0 . . . . . . . . . . . . . . . . 0
          Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.249
          Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)
          Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 . . . . . . 146
          abzüglich noch nicht ausgeschöpfter
          >>> ElsterFormular <<<
          ElsterFormular
          Sparer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . -218 . . . . . . -146
          Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG. . . . . . . . . 0 . . . . . . . 0. . . . . . . . 0
          Berechnung der Einkommensteuer
          zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
          nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . . 50.249 . . . 17,0853 v.H. . . . . 8.585
          Ermäßigung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
          im Privathaushalt und haushaltsnahe Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . 297
          Ermäßigung für Handwerkerleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
          Summe und davon abzugsfähig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365 . . . -365
          zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG. . . . . . . . . . . 0
          festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.220
          Berechnung der Kirchensteuer
          zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
          von Freibeträgen für 2 Kind(er) i.H.v. 14.016 € . . . . . . . . . 36.233
          darauf entfallende Einkommensteuer, die sich unter
          Berücksichtigung der Steuerermäßigungen ergibt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.358
          Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.358
          auf die kirchenangehörige Ehefrau entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
          davon 9 v.H. römisch-katholische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
          Berechnung des Solidaritätszuschlags
          zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
          von Freibeträgen für 2 Kind(er) i.H.v. 14.016 € . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36.233
          darauf entfallende Einkommensteuer, die sich unter
          Berücksichtigung der Steuerermäßigungen ergibt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.358
          Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.358
          davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239,69

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            #6
            AW: Steuerberechnung Funktion

            Es heißt ja nicht:

            Zitat von Myelster2012 Beitrag anzeigen
            Mehraufwendungen für Verpflegung. . . 5.256
            ab vom Arbeitgeber steuerfrei
            ersetzte Beträge............... . . . . . . -11.301
            verbleiben............. . . . . . . . . . . . . . 1.698 . -1.698
            sondern:

            Zitat von Myelster2012 Beitrag anzeigen
            Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten.. . 7.743
            Mehraufwendungen für Verpflegung. . . 5.256
            ab vom Arbeitgeber steuerfrei
            ersetzte Beträge............... . . . . . . -11.301
            verbleiben............. . . . . . . . . . . . . . 1.698 . -1.698
            Damit wäre Myelsters Rechnung wieder richtig ... :-?

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerberechnung Funktion

              Hallo Elefant,

              >>>Damit wäre Myelsters Rechnung wieder richtig ... :-?

              Ja eben, und nicht nur seine, sondern auch die vom Finanzamt (im Zweifel vertraue ich der mehr;-).

              Aber warum berücksichtigt Elster nun diese Zeilen nicht?
              Immer noch meine bisher einzige Idee: Es wurde bei der Ehefrau eingetragen, dort aber - mangels Einkommen - nicht berücksichtigt. Durch die Punkte und die nicht 1:1-Wiedergabe hier im Forum kann ich nicht genau erkennen, wie es nun wirklich ist.

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Steuerberechnung Funktion

                Yepp, Stefan, die 6045 Unterschied ergeben sich auf alle Fälle aus den Reisekosten. Ich glaub auch an eine Fehleintragung. Aber wenn die Reisekosten bei der Ehefrau eingetragen wären, dann würde der Pauschbetrag in Höhe von 142 nicht berücksichtigt werden

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuerberechnung Funktion

                  Hallo,

                  ich habe den Fehler gefunden. Offensichtlich wurden die vom Arbeitgeber erstatteten 11301 Euro komplett in Zeile 56 eingetragen; sie müssten aber zwischen Zeile 51 und 56 aufgeteilt werden (etwa 7000 und 4301, dann rechnet Elster richtig).

                  Imho war/ist es aber trotzdem auch ein Fehler von Elster, denn in dem Fall gab es 11301 Euro Erstattung, aber nur 5256 Euro entsprechende Kosten, der überschüssige Betrag müsste auch steuerpflichtig sein (übrigens auch sozialversicherungspflichtig, aber das ist ja keine Elstersache).

                  Wie auch immer, das Finanzamt hat es korrigiert, alles OK.

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Steuerberechnung Funktion

                    elster rechnet in der auflistung der steuerberechnung in dem punkt an sich ja alles komplett zusammen bevor es die erstattungen abzieht, auch wenn der betrag nicht aufgesplittet wurde, sonst dürften die -1698 ja gar nicht mehr auftauchen...

                    die frage ist eher warum offenbar intern die berechnung für den naechsten wert dann doch anders laeuft, als das was dort ausgegeben wird, denn dabei findet offenbar eine andere summenbildung statt.
                    scheinbar gibt es hier zwei rechenwege, einen internen und einen für die lesbare aufstellung und die sind nicht deckungsgleich.

                    (erinnert an das problem mit der abweichung von -1 euro bei der steuer)

                    @stefan: eigentlich sollte es gerade egal sein, ob der betrag gesplittet wird oder nicht, denn wie du schon schreibst muesste eine ueberschiessende erstattung ja dem einkommen hinzugeschlagen werden, was dann wiederrum durch den abzug der (zweiten) werbungskosten an anderer stelle zum gleichen ergebnis führen muesste, offenbar fehlt genau dieser schritt. in der berechnung... aergerlich für den erklärenden, der sich vermutlich auf eine saftige rueckerstattung gefreut hat.
                    ABER genau wegen solcher probleme ist die berechnung nur ein optionale service ohne gewähr, allein das FA hat recht ;-)
                    Zuletzt geändert von Falzo; 05.04.2012, 20:41.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuerberechnung Funktion

                      Hallo zusammen,
                      so wie es schon jemand angedeutet hat, hätte ich mich wirklich auf eine saftige Rückerstattung gefreut. Aber es war mir doch klar, dass da irgendwo ein Fehler steckte.
                      Vielen Dank für eure Anmerkungen

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuerberechnung Funktion

                        Hallo.

                        Ich habe bezüglich dieser Problematik auch eine Frage. Laut Berechnung von Elster hätte ich knapp 500 Euro mehr Steuererstattung erhalten sollen.

                        Vielleicht könnt ihr mir das erklären? Wer hat nun Recht? Das Finanzamt und die Berechnung bei Elster ist fehlerhaft? Oder andersrum?


                        Hier die Angaben aus dem Steuerbescheid

                        Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Ehemann Ehefrau
                        Bruttoarbeitslohn 25.284 10.744
                        Werbungskosten
                        Wege Wohnung Arbeitsstätte 675
                        Wege Wohnung - Arbeitsstätte EF 621
                        Beiträge Berufsverbände EF 74
                        Aufwendungen Arbeitsmittel EF 202
                        Summe der Werbungskosten EF 897
                        mind Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.000
                        Aufwendungen für Arbeitsmittel 375
                        Fortbildungskosten 340
                        Mehraufwendg. f. Verpflegung EM 3.348
                        abzügl. stfrei ersetzte Beträge 2.212
                        zu berücksichtigen sind 1.136 1.136
                        übrige Werbungskosten 215
                        ab Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.000

                        Einkünfte 22.543 9.744

                        ---------------------------------------------------------------

                        Bei Elster sah die Berechnung wie folgt aus


                        Hier die Angaben aus dem Steuerbescheid

                        Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Ehemann Ehefrau
                        Bruttoarbeitslohn 25.284 10.744
                        Werbungskosten
                        Wege Wohnung Arbeitsstätte -675
                        Aufwendungen für Arbeitsmittel -375
                        Fortbildungskosten -340
                        Mehraufwendg. f. Verpflegung EM 3.348
                        abzügl. stfrei ersetzte Beträge -2.212
                        zu berücksichtigen sind 1.136 1.136
                        übrige Werbungskosten -215
                        ab Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.000

                        Einkünfte 20.331 9.744




                        Danke vorab für eure Antworten

                        Steffi

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                          #13
                          AW: Steuerberechnung Funktion

                          Das Problem scheint im Bereich der Werbungskosten der Ehefrau zu liegen - EF. Warum diese Daten nicht berücksichtigt wurden kann Ihnen aber nur das Finanzamt oder die Erläuterungen zum Steuerbescheid sagen. Rufen Sie am Besten im Finanzamt an - natürlich innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat - und lassen sich dies erläutern.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Steuerberechnung Funktion

                            Die Berechnung des Finanzamts ist richtig. Bei ELSTER wurde anscheinend der steuerfrei ersetzte Anteil der Verpfelgungsmehraufwendungen nicht gegen die Werbungskosten gegengerechnet.

                            Wenn man die einzelnen Beträge nachrechnet kommt man auf die Differenz.

                            Bei der Ehefrau kommt ja bel Elster und beim Finanzamt das gleiche raus.

                            Kommentar

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