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  • Yakisikli
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    haloo

    nun hätte ich auch mal ne frage zu "Absetzung zur Abnutzung für Gebäude"

    Anlage V Seite 2 Nr.33 (für 2014 )

    kurz gefragt was und welche werte werden berechnet und eingetragen

    mfg

    yakisikli

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  • kawo
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    Yepp ich denke auch, dass es so in Ordnung geht.
    Die 15% habe ich ganz exakt berechnet.
    Nach bestem Wissen und Gewissen.
    ob das dem finanzamt genügt, ..... schau mer mal.

    Ich hoffe, sie werden es durchgehen lassen.

    Aber das Schlimmste das passieren kann, ist doch, dass ich neu berechnen muss.
    Da kommt aber auch nix anderes heraus. So wie ich es sehe.
    Was nicht unbedingt was heissen muss. ;-)

    Dann wünsch ich noch Frohe Ostern

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  • reckoner
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    Hallo kawo,

    ja toll, das hört sich alles sehr schlüssig an, ich konnte nicht ahnen, wie kompetent du doch bist;-)

    Zur AfA: Das Finanzamt kann (und wird) die auch berechnen, wenn es akzeptiert wird, OK (im Zweifel warst du dann vielleicht etwas zu niedrig).
    15% ist imho ein recht niedriger Wert, ich vermute daher ein höheres Gebäude ohne große Freiflächen (dann gibt es nämlich mehr Wohnraum pro qm). Oder du hast zu viel bezahlt :-(


    >>>Doch, Verwalterkosten habe ich schon. Die kann ich geltend machen, halt ohne die Rücklagenzuführung.

    Genau. Und die Entnahmen aus der Rücklage nicht vergessen, die gehören dann wieder dazu.

    MfG Stefan

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  • kawo
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    Zur Sondereigentumsverwaltung:
    ja das gibt es.
    Neben jährlicher Überprüfung des Wohnungszustandes, Hilfe bei Vermietung und noch einiges mehr, ist auch vertraglich (zwischen HV und uns) geregelt, dass die Nebenkosten mit der HV abgerechnet werden.
    Die Mieter zahlen die Nebenkosten an die HV. Die HV rechnet auch dieselbe jährlich ab.

    Das ganze kostet natürlich um die 170€ jährlich, dafür muss man sich um nichts kümmern.

    Zur Grundsteuer:
    Mir ist wichtig, dass der Mieter ordentlich mit der wohnung umgeht.
    Als Gegenleistung verzichte ich eben auf die Umlage.
    Ausserdem:
    Da Kauf nicht Miete bricht, und der Vorbesitzer die nicht auf den Mieter umgelegt hat, wäre es schwierig, die nun umzulegen.
    Der alte Mietvertrag hat seine Gültigkeit behalten.

    Doch, Verwalterkosten habe ich schon.
    Die kann ich geltend machen, halt ohne die Rücklagenzuführung.

    Kreditzinsen waren keine.

    Zu der Berechnung des Gebäudeanteils:

    Ich habe den Boderichtwert für diese Gegend bei der Stadtverwaltung erfragt.
    Dann die Gebäudefläche damit multipliziert und davon meinen Anteil berechnet.
    Das waren 15% für den Bodenanteil.
    Nun habe ich bei der Ermittlung der AfA folgendes gemacht.

    Vom Kaufpreis, Notarkosten, Grunderwerbssteuer, Grundbuchauflassung, Eigentumsumschreibung, Pauschalefür Fahrten usw. also alles was mit dem Wohnungskauf zu tun hat, habe ich die 15% abgezogen. Dann hatte ich die Kosten für das Gebäude.
    Davon 2% sind die AfA

    Korrekt??

    Grundsätzlich habe ich mir schon überlegt, mir wenigstens fürs 1. Jahr einen Steuerberater zu nehmen.

    Das werde ich auch machen.
    Ausser du sagst mir, dass ich alles berücksichtigt habe. :-))

    ich finde es jedenfalls toll, dass einem hier so nett geholfen wird.

    Mercy

    Grüsse
    Zuletzt geändert von kawo; 07.04.2012, 08:12.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    Hallo,

    ich muss sagen, dass ich eine Abrechnung rein über den Verwalter auch ungewöhnlich finde, aber man kann ja nicht alles kennen.
    Hat denn der Mieter auch eine monatliche Zahlung an den Verwalter geleistet?


    >>>Also trage ich dort nur meine Grundsteuer ein, die wir nicht dem Mieter aufgehalst haben. Richtig?

    Und sonst hattest du keinerlei Kosten (und zwar NICHT-umlagefähige)? Etwa Kreditzinsen, das Verwalterhonorar, ...
    Un wieso wurde denn eigentlich die Grundsteuer nicht umgelegt? (die geht nämlich)

    Ich frage das deshalb so genau, weil man gerade im ersten Jahr schon alles korrekt machen sollte, in Zukunft braucht man dann nur noch die Beträge zu ändern. Wenn nun aber schon Fehler eingebaut werden, dann schleppt man diese womöglich Jahre bis Jahrzehnte mit.
    Daher rate ich bei VuV - speziell und gerade im ersten Jahr - in der Regel zu einem Steuerberater.

    Wie hast du beispielsweise folgendes gemacht, Zitat: "Ich habe auf gesondertem Blatt den Gebäudeanteil berechnet und davon 2% für Absetzung für Abnutzung."

    MfG Stefan

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  • kawo
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    Dankeschön.

    jetzt ist es klarer.

    Diese 2% AfA trage ich nun einfach in Spalte 4 ein.
    Das habe ich nun gemacht und siehe da, Elster reklamiert nicht mehr.
    Also wirds schon stimmen.;-)

    Yepp, unser Mieter zahlt nur die Kaltmiete an uns.
    Die Nebenkosten werden direkt mit unserer Hausverwaltung abgerechnet.
    Für diese Mietverwaltung, wie das Verfahren heisst, kriegen wir ne Rechnung und natürlich eine Aufstellung, was der gezahlt hat.
    Zu Zeile 46
    Also trage ich dort nur meine Grundsteuer ein, die wir nicht dem Mieter aufgehalst haben.
    Richtig?

    Hast mir prima helfen können

    Gruss

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  • Elefant
    antwortet
    AW: anlage V Werbungskosten

    Zitat von kawo Beitrag anzeigen
    leider kann ich mit den Erklärungen oberhalb der Sp. 1-3 nichts anfangen. Bin wohl zu dumm dazu.
    Da haben sich andere auch schon schwer getan damit. Aber: so ungewöhnlich ist der Fall nicht: Jemand hat ein Zweifamilienhaus. In einer Wohnung wohnt er selber, die andere vermietet er. Er kann also nicht alle Kosten als Werbungskosten abziehen. Die Abschreibung teilt er dann vielleicht nach Wohnfläche auf. Irgendwelche Reparaturen können dagegen oft direkt der einen oder der anderen Wohnung zugeordnet werden.

    Solltest Du also eine Wohnung angeschafft haben, für die Du vollen Werbungskostenabzug hast, dann sind, wies in der Spaltenüberschrift steht, dort keine Einträge zu machen.

    Zitat von kawo Beitrag anzeigen
    Die Umlagen werden direkt mit der HV abgerechnet, so dass ich damit nichts zu tun habe.
    Zahlt Dein Mieter nur die Kaltmiete an Dich, die Nebenkosten an die HV? Dann musst Du natürlich dort keine Eintragungen machen. Kann ich mir allerdings nicht wirklich vorstellen :-\

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  • kawo
    hat ein Thema erstellt anlage V Werbungskosten.

    anlage V Werbungskosten

    hallo,
    ich mache meine Einkommenssteuerklärung bereits mehrere Jahre mit Elster.
    Heuer allerdings das 1. mal mit Anl V, weil wir seit Nov. 2011 eine ETW vermietet haben.

    Jetzt steh ich irgendwie auf dem Schlauch.

    Ich habe auf gesondertem Blatt den Gebäudeanteil berechnet und davon 2% für Absetzung für Abnutzung. Das sind für 2 Monate 260,00€

    Diese Summe, habe ich in Z 33 folgendermassen eingetragen.
    linear-2% Sp1:260,00 Spalte2: Kreuzchen. Sp.4: 260,00
    Ebenso Z.46 und Z 47 (Kreuzchen bei: durch direkte Zuordnung ermittelt)

    Frage. ist das korrekt? leider kann ich mit den Erklärungen oberhalb der Sp. 1-3 nichts anfangen. Bin wohl zu dumm dazu.

    Dann die nächste Frage:
    Z.12 Umlagen und Z. 46 Umlagen.
    Die Umlagen werden direkt mit der HV abgerechnet, so dass ich damit nichts zu tun habe.
    Muss ich trotzdem was eintragen, oder nicht?

    Ich habe also nun solange an diesen einträgen herumgebastelt, bis Elster endlich angenommen hat.
    Aber eigentlich weiss ich nicht, was ich getan habe.
    Sorry

    Gruss
    kawo
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