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    anlage V Werbungskosten

    hallo,
    ich mache meine Einkommenssteuerklärung bereits mehrere Jahre mit Elster.
    Heuer allerdings das 1. mal mit Anl V, weil wir seit Nov. 2011 eine ETW vermietet haben.

    Jetzt steh ich irgendwie auf dem Schlauch.

    Ich habe auf gesondertem Blatt den Gebäudeanteil berechnet und davon 2% für Absetzung für Abnutzung. Das sind für 2 Monate 260,00€

    Diese Summe, habe ich in Z 33 folgendermassen eingetragen.
    linear-2% Sp1:260,00 Spalte2: Kreuzchen. Sp.4: 260,00
    Ebenso Z.46 und Z 47 (Kreuzchen bei: durch direkte Zuordnung ermittelt)

    Frage. ist das korrekt? leider kann ich mit den Erklärungen oberhalb der Sp. 1-3 nichts anfangen. Bin wohl zu dumm dazu.

    Dann die nächste Frage:
    Z.12 Umlagen und Z. 46 Umlagen.
    Die Umlagen werden direkt mit der HV abgerechnet, so dass ich damit nichts zu tun habe.
    Muss ich trotzdem was eintragen, oder nicht?

    Ich habe also nun solange an diesen einträgen herumgebastelt, bis Elster endlich angenommen hat.
    Aber eigentlich weiss ich nicht, was ich getan habe.
    Sorry

    Gruss
    kawo

    #2
    AW: anlage V Werbungskosten

    Zitat von kawo Beitrag anzeigen
    leider kann ich mit den Erklärungen oberhalb der Sp. 1-3 nichts anfangen. Bin wohl zu dumm dazu.
    Da haben sich andere auch schon schwer getan damit. Aber: so ungewöhnlich ist der Fall nicht: Jemand hat ein Zweifamilienhaus. In einer Wohnung wohnt er selber, die andere vermietet er. Er kann also nicht alle Kosten als Werbungskosten abziehen. Die Abschreibung teilt er dann vielleicht nach Wohnfläche auf. Irgendwelche Reparaturen können dagegen oft direkt der einen oder der anderen Wohnung zugeordnet werden.

    Solltest Du also eine Wohnung angeschafft haben, für die Du vollen Werbungskostenabzug hast, dann sind, wies in der Spaltenüberschrift steht, dort keine Einträge zu machen.

    Zitat von kawo Beitrag anzeigen
    Die Umlagen werden direkt mit der HV abgerechnet, so dass ich damit nichts zu tun habe.
    Zahlt Dein Mieter nur die Kaltmiete an Dich, die Nebenkosten an die HV? Dann musst Du natürlich dort keine Eintragungen machen. Kann ich mir allerdings nicht wirklich vorstellen :-\

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      #3
      AW: anlage V Werbungskosten

      Dankeschön.

      jetzt ist es klarer.

      Diese 2% AfA trage ich nun einfach in Spalte 4 ein.
      Das habe ich nun gemacht und siehe da, Elster reklamiert nicht mehr.
      Also wirds schon stimmen.;-)

      Yepp, unser Mieter zahlt nur die Kaltmiete an uns.
      Die Nebenkosten werden direkt mit unserer Hausverwaltung abgerechnet.
      Für diese Mietverwaltung, wie das Verfahren heisst, kriegen wir ne Rechnung und natürlich eine Aufstellung, was der gezahlt hat.
      Zu Zeile 46
      Also trage ich dort nur meine Grundsteuer ein, die wir nicht dem Mieter aufgehalst haben.
      Richtig?

      Hast mir prima helfen können

      Gruss

      Kommentar


        #4
        AW: anlage V Werbungskosten

        Hallo,

        ich muss sagen, dass ich eine Abrechnung rein über den Verwalter auch ungewöhnlich finde, aber man kann ja nicht alles kennen.
        Hat denn der Mieter auch eine monatliche Zahlung an den Verwalter geleistet?


        >>>Also trage ich dort nur meine Grundsteuer ein, die wir nicht dem Mieter aufgehalst haben. Richtig?

        Und sonst hattest du keinerlei Kosten (und zwar NICHT-umlagefähige)? Etwa Kreditzinsen, das Verwalterhonorar, ...
        Un wieso wurde denn eigentlich die Grundsteuer nicht umgelegt? (die geht nämlich)

        Ich frage das deshalb so genau, weil man gerade im ersten Jahr schon alles korrekt machen sollte, in Zukunft braucht man dann nur noch die Beträge zu ändern. Wenn nun aber schon Fehler eingebaut werden, dann schleppt man diese womöglich Jahre bis Jahrzehnte mit.
        Daher rate ich bei VuV - speziell und gerade im ersten Jahr - in der Regel zu einem Steuerberater.

        Wie hast du beispielsweise folgendes gemacht, Zitat: "Ich habe auf gesondertem Blatt den Gebäudeanteil berechnet und davon 2% für Absetzung für Abnutzung."

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: anlage V Werbungskosten

          Zur Sondereigentumsverwaltung:
          ja das gibt es.
          Neben jährlicher Überprüfung des Wohnungszustandes, Hilfe bei Vermietung und noch einiges mehr, ist auch vertraglich (zwischen HV und uns) geregelt, dass die Nebenkosten mit der HV abgerechnet werden.
          Die Mieter zahlen die Nebenkosten an die HV. Die HV rechnet auch dieselbe jährlich ab.

          Das ganze kostet natürlich um die 170€ jährlich, dafür muss man sich um nichts kümmern.

          Zur Grundsteuer:
          Mir ist wichtig, dass der Mieter ordentlich mit der wohnung umgeht.
          Als Gegenleistung verzichte ich eben auf die Umlage.
          Ausserdem:
          Da Kauf nicht Miete bricht, und der Vorbesitzer die nicht auf den Mieter umgelegt hat, wäre es schwierig, die nun umzulegen.
          Der alte Mietvertrag hat seine Gültigkeit behalten.

          Doch, Verwalterkosten habe ich schon.
          Die kann ich geltend machen, halt ohne die Rücklagenzuführung.

          Kreditzinsen waren keine.

          Zu der Berechnung des Gebäudeanteils:

          Ich habe den Boderichtwert für diese Gegend bei der Stadtverwaltung erfragt.
          Dann die Gebäudefläche damit multipliziert und davon meinen Anteil berechnet.
          Das waren 15% für den Bodenanteil.
          Nun habe ich bei der Ermittlung der AfA folgendes gemacht.

          Vom Kaufpreis, Notarkosten, Grunderwerbssteuer, Grundbuchauflassung, Eigentumsumschreibung, Pauschalefür Fahrten usw. also alles was mit dem Wohnungskauf zu tun hat, habe ich die 15% abgezogen. Dann hatte ich die Kosten für das Gebäude.
          Davon 2% sind die AfA

          Korrekt??

          Grundsätzlich habe ich mir schon überlegt, mir wenigstens fürs 1. Jahr einen Steuerberater zu nehmen.

          Das werde ich auch machen.
          Ausser du sagst mir, dass ich alles berücksichtigt habe. :-))

          ich finde es jedenfalls toll, dass einem hier so nett geholfen wird.

          Mercy

          Grüsse
          Zuletzt geändert von kawo; 07.04.2012, 09:12.

          Kommentar


            #6
            AW: anlage V Werbungskosten

            Hallo kawo,

            ja toll, das hört sich alles sehr schlüssig an, ich konnte nicht ahnen, wie kompetent du doch bist;-)

            Zur AfA: Das Finanzamt kann (und wird) die auch berechnen, wenn es akzeptiert wird, OK (im Zweifel warst du dann vielleicht etwas zu niedrig).
            15% ist imho ein recht niedriger Wert, ich vermute daher ein höheres Gebäude ohne große Freiflächen (dann gibt es nämlich mehr Wohnraum pro qm). Oder du hast zu viel bezahlt :-(


            >>>Doch, Verwalterkosten habe ich schon. Die kann ich geltend machen, halt ohne die Rücklagenzuführung.

            Genau. Und die Entnahmen aus der Rücklage nicht vergessen, die gehören dann wieder dazu.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: anlage V Werbungskosten

              Yepp ich denke auch, dass es so in Ordnung geht.
              Die 15% habe ich ganz exakt berechnet.
              Nach bestem Wissen und Gewissen.
              ob das dem finanzamt genügt, ..... schau mer mal.

              Ich hoffe, sie werden es durchgehen lassen.

              Aber das Schlimmste das passieren kann, ist doch, dass ich neu berechnen muss.
              Da kommt aber auch nix anderes heraus. So wie ich es sehe.
              Was nicht unbedingt was heissen muss. ;-)

              Dann wünsch ich noch Frohe Ostern

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                #8
                AW: anlage V Werbungskosten

                haloo

                nun hätte ich auch mal ne frage zu "Absetzung zur Abnutzung für Gebäude"

                Anlage V Seite 2 Nr.33 (für 2014 )

                kurz gefragt was und welche werte werden berechnet und eingetragen

                mfg

                yakisikli

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                  #9
                  AW: anlage V Werbungskosten

                  Zitat von Yakisikli Beitrag anzeigen
                  haloo

                  nun hätte ich auch mal ne frage zu Absetzung zur Abnutzung für Gebäude

                  Anlage V Seite 2 Nr.33 (für 2014 )

                  kurz gefragt was und welche werte werden berechnet und eingetragen

                  mfg

                  yakisikli
                  Hallo,
                  schön dass Du einen thread aus 2012 gefunden hast.
                  Wert = Kauf, Erbe oder irgendwas, linear, wie: wie auch früher oder immer, Zuordnung: wie Du es hältst
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    AW: anlage V Werbungskosten

                    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                    Hallo,
                    schön dass Du einen thread aus 2012 gefunden hast.
                    Wert = Kauf, Erbe oder irgendwas, linear, wie: wie auch früher oder immer, Zuordnung: wie Du es hältst
                    haloo stiller

                    ja es gibt doch die suchfunktion das beherrrsche ich
                    übernommen vom steuerberater damals zuletzt 2009
                    seitdem mach ich es selbst mit elster
                    nun hat mich das mal interessiert wie der steuerberater auf folgende werte kommt
                    von links nach rechts

                    linear angekreuzt / degressiv kein kreuz / 2% / wie 2013 angekreuzt / lt.ges. erläuterung kein kreuz / unter spalte 1 = 2643 € wie kommt der betrag zustande / unter spalte 2 kein kreuz / unter spalte 3 69% / unter spalte 4 wird automatisch 820 € berechnet

                    ist das alles in ordnung oder kann ich mehr rausholen

                    mfg
                    yakisikli

                    Kommentar


                      #11
                      AW: anlage V Werbungskosten

                      Guten Abend,
                      in diesem Forum geht es um die Anwendung ELSTER.............
                      1.) lineare Abschreibung vom Kaufpreis Gebäude
                      2.) Spalte 1 bei teilweisen WK (steht aber auch darüber, ich empfehle auch mal einen Blick ins Formular), dieses kommt beispielsweise bei teilweiser Vermietung und Eigennutzung in Betracht
                      3.) 69% stellen abziehbare WK dar
                      4.) stellt den abziehbaren Betrag aus den vorgenannten Eintragungen dar..................
                      alles Weitere wäre Beratung und diese ist (nicht nur) in diesem Forum nicht gestattet
                      Grüsse
                      Kontierung

                      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

                      Kommentar


                        #12
                        AW: anlage V Werbungskosten

                        Zitat von Yakisikli Beitrag anzeigen
                        haloo stiller

                        ja es gibt doch die suchfunktion das beherrrsche ich
                        übernommen vom steuerberater damals zuletzt 2009
                        seitdem mach ich es selbst mit elster
                        nun hat mich das mal interessiert wie der steuerberater auf folgende werte kommt
                        von links nach rechts

                        linear angekreuzt / degressiv kein kreuz / 2% / wie 2013 angekreuzt / lt.ges. erläuterung kein kreuz / unter spalte 1 = 2643 € wie kommt der betrag zustande / unter spalte 2 kein kreuz / unter spalte 3 69% / unter spalte 4 wird automatisch 820 € berechnet

                        ist das alles in ordnung oder kann ich mehr rausholen

                        mfg
                        yakisikli
                        linear ist ok
                        degressiv ist ok
                        2% ist ok
                        wie 2013? ist nicht ok, wenn Dein StB 2009 zuletzt gemacht hat
                        Zeile ? 2643
                        69% ist wohl der vermietete Anteil, wäre ok

                        Was bedeutet: Mehr rausholen?
                        Wende Dich diesbezüglich an Deinen StB! Steuerberatung oder Hinterziehung wird hier im Forum NICHT geleistet.

                        Kontierung war schneller
                        Zuletzt geändert von stiller; 29.03.2015, 18:47. Grund: Kontierung
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                          #13
                          AW: anlage V Werbungskosten

                          wie 2013? ist nicht ok, wenn Dein StB 2009 zuletzt gemacht hat
                          Wenn seit 2009 nichts investiert wurde und die Errichtung/Anschaffung des Objekts nicht schon 50 Jahre zurück liegt, kann die AfA immer noch richtig sein.

                          Man sollte sich aber als Steuerpflichtiger schon die Mühe machen, die Zahlen zu verstehen. Hinter der Gesamt-Afa stecken Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für das Gebäude von 132.150,00 €.

                          69 Prozent des Objekts sind offenbar eigengenutzt, was sich anhand der Wohnflächen nachrechnen lassen sollte.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            AW: anlage V Werbungskosten

                            Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
                            Guten Abend,
                            in diesem Forum geht es um die Anwendung ELSTER.............
                            1.) lineare Abschreibung vom Kaufpreis Gebäude
                            2.) Spalte 1 bei teilweisen WK (steht aber auch darüber, ich empfehle auch mal einen Blick ins Formular), dieses kommt beispielsweise bei teilweiser Vermietung und Eigennutzung in Betracht
                            3.) 69% stellen abziehbare WK dar
                            4.) stellt den abziehbaren Betrag aus den vorgenannten Eintragungen dar..................
                            alles Weitere wäre Beratung und diese ist (nicht nur) in diesem Forum nicht gestattet
                            beratung ist nicht gestattet

                            das versteh ich jetzt nicht

                            man frägt und wird hier geholfen oder?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: anlage V Werbungskosten

                              Steuerberatung ist hier nicht gestattet, das ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen erlaubt!

                              Du hast deshalb hier auch nur Auskünfte erhalten, die keine Steuerberatung beinhalten.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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