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Anlage KAP: Günstigerprüfung berücksichtigt Freistellungsauftrag doppelt?

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    Anlage KAP: Günstigerprüfung berücksichtigt Freistellungsauftrag doppelt?

    Hallo zusammen,
    ich weiss nicht, ob ich etwas falsch eingeben oder die Günstigerprüfung nicht richtig verstanden habe. Folgendes (Werte gerundet):

    Bei der Bank ist er Freistellungsauftrag mit 801 EUR angegeben.
    Grenzsteuer: 41%
    Keine Kirchensteuer
    Kap:
    Zeile 4: angekreuzt
    Zeile 7: 1242 EUR
    Zeile 14: 801 EUR
    Zeile 49: 310 EUR
    Zeile 50: 17 EUR

    Durch Zeile 14 gebe ich an, dass schon der volle Freistellungsauftr. mit den 1242 EUR ausgeschöpft wurde. Da die Grenzsteuer bei 41% liegt sollte es keine Rückzahlung der versteuerten Kap-Einkünfte geben. Die Analge Kap wäre also überflüssig.

    Lasse ich jetzt den Steuerrechner laufen, berechnet dieser:
    1424 - 801 = 441EUR zu versteuern. Meine Steuerrückerstattung wird größer. Aber durch den ausgeschöpften Freistellungsauftrag sollte doch eigentlich die Analge Kap für mich uninteressant sein.

    Trage ich testweise in Zeile 14: 0 EUR ein, wird das gleiche berechnet:
    1424 - 801 = 441EUR zu versteuern. Dieser Fall wäre für mich logisch, wenn man keinen Freistellungsauftrag eingereicht hätte.

    Jetzt weiß ich nicht, ob ich meine Steuern nochmal inkl. Anlage Kap einreichen soll (habe vor ca. 4 Wochen die Erklärung ohne Kap schon abgeschickt), da mit der o.g. Berechnung sich eine größere Rückerstattung ergibt. Andererseits kann ich die Rechnung oben nicht nachvollziehen.

    #2
    AW: Anlage KAP: Günstigerprüfung berücksichtigt Freistellungsauftrag doppelt?

    Mit der beantragten Günstigerprüfung wirkt bei dir die Härtefallregelung nach §46ESt (googlen).

    Deine Kapitaleinkünfte von 441€ (=1242€-801€) werden dann nur mit 62€ (=2*441€-820€) deines indiv. Grenzsteuersatzes (41%) besteuert. Das ist dann günstiger als 441€ mit 25% Abgeltungsteuer.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Anlage KAP: Günstigerprüfung berücksichtigt Freistellungsauftrag doppelt?

      Danke für die schnelle Antwort.
      Ich habe einige Erklärungen zu §46ESt gelesen, aber nicht 100%tig verstanden (was mich allerdings nicht sooo sehr stört).
      Durch die neuen Erkenntnisse werde ich jetzt doch von allen Banken Steuerbescheinigungen anfordern und alles aufsummiert bei KAP eintragen.

      Wenn sich daraus eine größere Erstattung ergibt, schön. Ansonsten denke ich, dass ich damit keine Fehler mache. Alle Kap-Einkünfte wurden richtig versteuert und belegen kann ich das auch.

      Ich hoffe nur, dass meine Unterlagen beim Amt noch nicht bearbeitet wurden...

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        #4
        AW: Anlage KAP: Günstigerprüfung berücksichtigt Freistellungsauftrag doppelt?

        Die Günstigerprüfung verlangt immer, dass sämtliche Kap-erträge aller Banken erklärt werden. Die Härtefallregelung wird dann natürlich auf die Summe aller Erträge angewendet. Ich hatte angenommen, dass du schon alle Erträge in KAP eingetragen hast.

        Die Härtefallregelung besagt i.A., dass Erträge bis 410€ komplett steuerfrei bleiben, zwischen 410€ und 820€ gibt es dann eine lineare Anpassung an die volle Besteuerung.

        Falls zwischenzeitlich der Bescheid kommen sollte, kannst du innerhalb von vier Wochen einen Antrag auf schlichte Änderung stellen und für KAP die Günstigerprüfung (nach)beantragen.
        mfg. - Kent

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