Hallo,
gerade habe ich festgestellt, dass die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung laut Elster Steuerberechung nur zu einem Drittel berücksichtigt werden .
Gibt es da irgendeine Regel?
2011 war ich fast das erste halbe Jahr als Student selbst in einer gesetzlichen KK versichert. Diese Beträge habe ich unter Zeile 18/21 im Vorsorgeaufwand eingetragen. In der Zeile 25/26 von Anlage N (Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen KV/PV) waren diese Beitrage natürlich nicht mit eingerechnet. Ansonsten hatte ich noch meine private Haftpflichtversicherung angegeben. Werden die selbst gezahlten Beiträge mit den Arbeitnehmerbeiträgen irgendwie verrechnet?
Bisher dachte ich die Beiträge würden abzüglich 10% angerechnet.
gerade habe ich festgestellt, dass die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung laut Elster Steuerberechung nur zu einem Drittel berücksichtigt werden .
Gibt es da irgendeine Regel?
2011 war ich fast das erste halbe Jahr als Student selbst in einer gesetzlichen KK versichert. Diese Beträge habe ich unter Zeile 18/21 im Vorsorgeaufwand eingetragen. In der Zeile 25/26 von Anlage N (Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen KV/PV) waren diese Beitrage natürlich nicht mit eingerechnet. Ansonsten hatte ich noch meine private Haftpflichtversicherung angegeben. Werden die selbst gezahlten Beiträge mit den Arbeitnehmerbeiträgen irgendwie verrechnet?
Bisher dachte ich die Beiträge würden abzüglich 10% angerechnet.
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