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Anrechnung selbst gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

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    Anrechnung selbst gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

    Hallo,

    gerade habe ich festgestellt, dass die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung laut Elster Steuerberechung nur zu einem Drittel berücksichtigt werden .

    Gibt es da irgendeine Regel?


    2011 war ich fast das erste halbe Jahr als Student selbst in einer gesetzlichen KK versichert. Diese Beträge habe ich unter Zeile 18/21 im Vorsorgeaufwand eingetragen. In der Zeile 25/26 von Anlage N (Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen KV/PV) waren diese Beitrage natürlich nicht mit eingerechnet. Ansonsten hatte ich noch meine private Haftpflichtversicherung angegeben. Werden die selbst gezahlten Beiträge mit den Arbeitnehmerbeiträgen irgendwie verrechnet?

    Bisher dachte ich die Beiträge würden abzüglich 10% angerechnet.

    #2
    AW: Anrechnung selbst gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicher

    Woher haben Sie denn die 10 % ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Anrechnung selbst gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicher

      Woher haben Sie denn die 10 % ? Diese Regel kenne ich nicht.

      Vielleicht sollten Sie mal die genauen Angaben posten, denn eine Berücksichtigung zu einem Drittel verstehe ich auch nicht so wirklich, weswegen ich eher vermute, dass Sie da etwas durcheinander bringen und wir ansonsten selbst mit 714 Postings dem Problem nicht näher kämen ... ;-)
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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