Im Feld Einkommensersatzleistungen im Hauptvordruck steht, dass man nur Leistungen eintragen soll, die nicht in Zeile 26 bis 28 der Anlage N eingetragen wurden. Bei der Eingabehilfe steht jedoch Zeile 26 bis 29(!). In meinem Fall geht es um Elterngeld. Muss ich dieses auch im Hauptvordruck eintragen oder eben nicht (wenn ich es eintrage kommt bei der Steuerberechnung eine Fehlermeldung)
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Einkommensersatzleistungen Hauptvordruck
Einklappen
X
-
sebol
-
AW: Einkommensersatzleistungen Hauptvordruck
Hallo,
wenn in Anlage N Zeile 29 eingetragen wurde, wird das Elterngeld nicht nochmal im Hauptvordruck eingtragen. Der Hauptvordruck dient jenen, die keine Anlage N haben!
Gruss stillerGruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
Kommentar