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Elster Formular - Fehlerhafte Berechnung bei Aufwendungen für den Unterhalt?

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    #16
    AW: Elster Formular - Fehlerhafte Berechnung bei Aufwendungen für den Unterhalt?

    Hallo nochmal,

    Hier wie verspochen mein Bericht vom Finanzamt:
    Der freundliche Berater hat mir plausibel erklärt das Sie korrekt gerechnet haben.
    Das problem mit der Falsch Berechnung in Elster Formular ist wohl mein Fehler, ich hätte, da ich 2 Personen angegeben habe (Vater, Mutter) dies "splitten" sollen. Keine anhnung wie das gehen soll, ich habe 2 Seiten für Unterhalt ausgefüllt wie soll man da noch spltten??

    Oder aber ich hätte die Renten in dem Format 01.01 -31.24 (richtig 24, hab auch gedacht ich hör falsch) eingeben sollen damit es dies berücksichtig, da es nur für eine Person gedacht sei! ??

    Naja, ich habe vorhin probiert die Tipps anzuwenden -ohne Erfolg..

    Danke nochmal und schönen Abend!
    Zuletzt geändert von leod12; 10.04.2012, 21:21.

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      #17
      AW: Elster Formular - Fehlerhafte Berechnung bei Aufwendungen für den Unterhalt?

      moment mal, das ist doch wischiwaschi. entweder besteht anspruch oder eben nicht.
      hast du dich da im infostand abwimmeln lassen oder warst du an deinem veranlagungsplatz?

      gruß f.

      (splitten, 2 anlagen u???)
      Zuletzt geändert von feelgood; 10.04.2012, 21:29.

      Kommentar


        #18
        AW: Elster Formular - Fehlerhafte Berechnung bei Aufwendungen für den Unterhalt?

        Hallo leod12,
        die Erläuterungen des FA-Bearbeiter klingen in der Tat ziemlich verwirrend. Obwohl sich deine Angaben eigentlich recht einfach in Elster abbilden lassen, scheint die Berechnung der Unterhaltsaufwendungen doch fehlerhaft zu sein.

        Vielleicht hat dein Vater zu hohe Bezüge (12T€ p.a. > 8004€) und ist deshalb nicht bedürftig. Dann könnte ein Teil seiner Bezüge deiner Mutter angerechnet werden (wegen ehelicher Unterhaltspflicht). Aber das ist nur eine Idee von mir, vielleicht können die Insider hier das Rätsel lösen.

        Ansonsten würde ich dir raten, vom Bearbeiter nochmal eine nachvollziehbare Berechnung bzw. Begründung zu fordern.

        PS: Meine Simulation, wie das FA rechnen könnte(!), wenn der Vater nicht bedürftig ist:
        Da nur die Mutter bedürftig ist, gibt es in der Anlage Unterhalt nur eine unterstützte Person (Zeile 48 mit 2400€ Rente der Mutter). Da sie verheiratet ist, wird ihr grundsätzlich die Hälfte des Nettoeinkommens des Ehegatten als eigene Bezüge zugerechnet. Das könnte man in Zeile 50 angeben (zum Test 5500€). Nach Abzug von anrechnungsfreier Betrag (624€) und Pauschbetrag für Bezüge (180€) berechnet Elster die Unterhaltsaufwendungen dann auch mit 909€ (=8004-(2400+5500-625-180)).
        Zuletzt geändert von Kent; 15.04.2012, 14:19.
        mfg. - Kent

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