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Auswärtstätigkeit

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    Auswärtstätigkeit

    Hallo,
    als Leiharbeiter gibt man doch die Auswärtstätigkeit an. Also der Arbeitgeber hat nichts in der Richtung bezahlt. Wie und wo trage ich das jetzt bei 2011 ein? Man kann doch immernoch als Leiharbeiter mehr absetzten als die normalen Fahrkosten oder?

    Gruß
    ertkn

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit

    Hallo,

    Anlage N Seite 2 zwischen Zeile 49 und 50 > zur 1. Auswärtstätigkeit
    und dann immer weiter zur 2., 3. ...

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
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      #3
      AW: Auswärtstätigkeit

      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
      Hallo,

      Anlage N Seite 2 zwischen Zeile 49 und 50 > zur 1. Auswärtstätigkeit
      und dann immer weiter zur 2., 3. ...

      Gruss stiller
      Ja ist schon klar. Aber letztens habe wir x 6 € eingetragen. Jetzt nicht mehr? Nur die Adresse des Entleihbetriebes?

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        #4
        AW: Auswärtstätigkeit

        am besten die datenuebernahme aus dem vorjahr benutzen, da kann man das schoen vergleichen. verpflegungsmehraufwand (danach hört sich das mit den x 6€ an) gehört zu den auswärtstätigkeiten dazu und kann soweit zutreffend im von stiller erwähnten bereich mit ausgefuellt werden...

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          #5
          AW: Auswärtstätigkeit

          Hallo,

          Hat überhaupt schon mal jemand die Doppelten Fahrtkosten vom Finanzamt erstattet bekommen wenn er Leiharbeiter ist .......bin seid 3 jahren Leiharbeiter und das Finanzamt hängt mich jedes jahr mit neuen ausreden hin .......was soll ich tun ?????

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            #6
            AW: Auswärtstätigkeit

            Hallo

            das Finanzamt erstattet keine Fahrtkosten, vielmehr gilt hier:

            Bei Leiharbeitern, die nur bei einem Entleiher eingesetzt werden und nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte
            verfügen, ist der Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte nicht auf einen
            Betrag von 0,30 € pro Entfernungskilometer begrenzt. Vielmehr sind Werbungskosten in Höhe der tatsäch-
            lichen Fahrtkosten zu berücksichtigen.

            das ist der Anspruch auf Berücksichtigung in der ESt Erklärung.

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