Hallo, ich beschäftige mich sehr ungern damit, aber das Finanzamt sagt ich muß!
Also versuche ich mal mit eurer Hilfe an Infos zu gelangen.
Mein Sohn 23 Jahre alt hat im Juni 2011 seine Ausbildung abgeschlossen.
Ab dann war er arbeitslos gemeldet. Anspruch auf Unterstützung vom Amt
hat er nicht, da wir ja Unterhaltspflichtig sind. Auch wurde uns das Kindergeld
gestrichen. (für die Zeit nach seiner Ausbildung) Er war auch beim DLZ (Dienstleistungszentrum) angemeldet und hat vom DLZ mehrmals zeitlich befristete Jobs als Produktionshelfer ausgeübt und dafür natürlich auch Einkünfte bezogen.
Nun meine Frage:
Muß ich nun in der Anlage Kind diese Einkünfte angeben? Oder muß ich meinen Sohn
gar nicht mehr angeben, wenn er eine eigene Erklärung abgibt? Oder müssen wir
alle eine Erklärung abgeben? Gibt es Pauschalbeträge für Aufwendungen die im Zusammenhang mit der Unterhaltpflicht stehen, die wir geltend machen können?
Muß ich in unserem Fall noch auf Besonderheiten achten?
MfG
Also versuche ich mal mit eurer Hilfe an Infos zu gelangen.
Mein Sohn 23 Jahre alt hat im Juni 2011 seine Ausbildung abgeschlossen.
Ab dann war er arbeitslos gemeldet. Anspruch auf Unterstützung vom Amt
hat er nicht, da wir ja Unterhaltspflichtig sind. Auch wurde uns das Kindergeld
gestrichen. (für die Zeit nach seiner Ausbildung) Er war auch beim DLZ (Dienstleistungszentrum) angemeldet und hat vom DLZ mehrmals zeitlich befristete Jobs als Produktionshelfer ausgeübt und dafür natürlich auch Einkünfte bezogen.
Nun meine Frage:
Muß ich nun in der Anlage Kind diese Einkünfte angeben? Oder muß ich meinen Sohn
gar nicht mehr angeben, wenn er eine eigene Erklärung abgibt? Oder müssen wir
alle eine Erklärung abgeben? Gibt es Pauschalbeträge für Aufwendungen die im Zusammenhang mit der Unterhaltpflicht stehen, die wir geltend machen können?
Muß ich in unserem Fall noch auf Besonderheiten achten?
MfG
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