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Ärztekammerbezirkgebühren, Approbationsurkundegebühren

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    Ärztekammerbezirkgebühren, Approbationsurkundegebühren

    Hallo zusammen,

    mein mann ist ein Arzt und bezahlt Ärztekammerbezirkgebühren und Approbationsurkundegebühren. Kann ich sie absetzen und wenn ja, wo soll ich das eintragen: Anlage Vorsorgeaufwand, S. 2, Z. 47 oder im Hauptvordruck S.3 Außergewöhnliche Belastung Z.68?

    Danke.

    #2
    AW: Ärztekammerbezirkgebühren, Approbationsurkundegebühren

    Zitat von Tata Beitrag anzeigen
    Kann ich sie absetzen
    Nein, im Zweifel kann die nur Dein Mann absetzen.

    Zitat von Tata Beitrag anzeigen
    Anlage Vorsorgeaufwand, S. 2, Z. 47 oder im Hauptvordruck S.3 Außergewöhnliche Belastung Z.68?
    Das passt meiner Meinung nach beides nicht. Ich vermute viel mehr, dass diese Kosten beruflich veranlasst sind.

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      #3
      AW: Ärztekammerbezirkgebühren, Approbationsurkundegebühren

      Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
      Nein, im Zweifel kann die nur Dein Mann absetzen.
      Das passt meiner Meinung nach beides nicht. Ich vermute viel mehr, dass diese Kosten beruflich veranlasst sind.
      Wir machen eine gemeinsame Steuererklärung.

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        #4
        AW: Ärztekammerbezirkgebühren, Approbationsurkundegebühren

        die berufsangabe arzt ist hier wohl zu ungenau. ist er nichtselbständig bei einem arbeitgeber als beschaeftigt, zB. im krankenhaus oder dergleichen, oder ist er als niedergelassener arzt selbständig tätig?

        im ersteren Falle wären die kosten wohl werbungskosten, im zweiten falle betriebsausgaben.

        im ersten fall rate ich zum lohnsteuerhilfeverein, im zweiten fall zum steuerberater.

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          #5
          AW: Ärztekammerbezirkgebühren, Approbationsurkundegebühren

          er ist nichtselbständig, bei einem arbeitgeber im krankenhaus beschaeftigt.

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            #6
            AW: Ärztekammerbezirkgebühren, Approbationsurkundegebühren

            dann sollten das sonstige werbungskosten sein, anlage N

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