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Werbungskosten ohne Beleg

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    Werbungskosten ohne Beleg

    Hallo,
    ich möchte von Euch einmal wissen, was Finanzamt pauschal (= ohne Beleg) und ohne weitere Nachfrage als Werbungskosten anerkennt.

    Wie ich weiß:
    Kontoführungsgebühr - 16,00
    Arbeitsmittel - 110,00
    Berufskleidung - 100,00
    Reinigungskosten - 100,00
    Internetkosten - 20,00 pro Monat


    Ist das richtig?

    Danke.
    Zuletzt geändert von Tata; 10.04.2012, 18:05.

    #2
    AW: Werbungskosten ohne Beleg

    Hallo Tata,

    >>>Ist das richtig?

    Jein. Ob die Höhe deiner Werte korrekt ist, kann ich nicht genau sagen, aber grundsätzlich müssen auch solche Kosten angefallen sein. Und wer da von allem einen Schluck nimmt, dem wird man das eher nicht glauben.

    Beispielsweise Internetkosten: Wer dann nicht glaubhaft darlegen kann, dass er überhaupt seinen privaten Internetzugang beruflich genutzt hat, der fällt damit auf die Nase. Das könnte dann auch schon Steuerhinterziehung sein.

    Oder die Kontoführungsgebühren: Wer ein - heute übliches - kostenloses Girokonto hat, der sollte die Pauschale imho nicht eintragen (das Finanzamt kennt ja auch noch die Bank, ein Blick in deren Preisverzeichnis reicht da schon).

    Sorry, aber ich schreibe immer eine ähnliche Antwort, wenn jemand eine Liste von Nichtaufgriffsgrenzen haben möchte, so geht das einfach nicht.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Werbungskosten ohne Beleg

      ... Berufskleidung zählt außerdem zu den Arbeitsmitteln.

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        #4
        AW: Werbungskosten ohne Beleg

        Und meistens verwechselt der eine oder andere seine beruflich getragene Kleidung samt Reinigungskosten mit der erforderlichen TYPISCHEN Berufskleidung. Grob gesagt ist nur abzugsfähig, was privat nicht getragen werden KANN, anderenfalls ist es keine typische Berufskleidung und somit auch die Reinigungskosten auch nicht abzugsfähig.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Werbungskosten ohne Beleg

          und falls der ag wäscht oder waschen lässt gehts auch nicht
          Zuletzt geändert von feelgood; 10.04.2012, 21:08.

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