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Mein Sohn ist volljährig, wohnt zu Hause, macht ein Studium und ich bezahle dafür Studiengebühren. Wo kann ich sie absetzen? In "Anlage Kind" habe ich nichts passendes gefunden. Nur S.2 Z.51, aber da steht Privatschule?
wenn sie noch kindergeld/kinderfreibetrag fuer ihn erhalten, können sie seine kosten nicht bei sich selbst absetzen, selbst wenn sie ihm dies bezahlen (dazu sind sie verpflichtet, unterhalt...) ggf. kann er solche kosten in seiner eigenen steuererklärung geltend machen, um einen verlustvortrag zu erreichen, aber auch nur wenn es werbungskosten und keine sonderausgaben sind.
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