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Vorauszahlungen 2011 Kirchensteuer Feld 46 Hauptvordruck Seite 2

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    Vorauszahlungen 2011 Kirchensteuer Feld 46 Hauptvordruck Seite 2

    Liebe Elster User,

    ich muss leider nochmal nachfragen wie sich das mit der Kirchensteuer und der Steuervorauszahlung verhält, da ich die bisherigen Beiträge nicht korrekt verstanden habe.

    Also

    1. Ist es korrekt das Steuervorauszahlungen nicht in das Formular eingetragen werden können und auch nicht notwendig sind?

    2. Betrifft dies auch die Vorauszahlungen der Kirchensteuer? Feld 46 Mantelbogen Seite 2 fordert mich auf die Kirchensteuer für 2011 anzugeben.
    Das heißt:
    a.) Kirchensteuer aus den Lohnbescheinigungen in Summe (aufgerundet) ohne Vorauszahlung?
    b.) Kirchensteuer aus den Lohnbescheinigungen in Summe (aufgerundet) zuzüglich der geleeisteten Vorauszahlungen?

    Vielen Dank für gute Antworten

    #2
    AW: Vorauszahlungen 2011 Kirchensteuer Feld 46 Hauptvordruck Seite 2

    Das ist ganz einfach: Alles, aber auch alles, was im Jahre 2011 an Kirchensteuer in irgendeiner Weise gezahlt wurde, ist als Kirchensteuer einzutragen. Alles, was man zurückbekommen hat, ist als Erstattung einzutragen. Das gilt auch für Verrechnungen!
    Und Zahlungen werden nach oben, Erstattungen nach unten gerundet.
    Gruß
    Bolletax

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      #3
      AW: Vorauszahlungen 2011 Kirchensteuer Feld 46 Hauptvordruck Seite 2

      ... es sei denn natürlich sie wäre als Zuschlag zur Abgeltungssteuer bezahlt worden.

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        #4
        AW: Vorauszahlungen 2011 Kirchensteuer Feld 46 Hauptvordruck Seite 2

        Hallo,

        ich bin zu blöd. Sorry verstehe die Antworten leider immer noch nicht wirklich.

        Also gebe ich die Vorrauszahlung der Kirchensteuer an inklusive der Beträge aus den Lohnbescheinigungen?

        Die anderen Vorauszahlungen werden nicht eingetragen?

        Ist dies so zu verstehen?

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          #5
          AW: Vorauszahlungen 2011 Kirchensteuer Feld 46 Hauptvordruck Seite 2

          Kirchensteuer kann man von der Steuer als Sonderausgaben absetzen. Deshalb wird sie in das Formular eingetragen.

          Einkommensteuer kann natürlich nicht bei der Einkommensteuer abgesetzt werden. Manchmal würde man sich wünschen, dass man die Einkommensteuervorauszahlungen in ElsterFormular eingeben könnte, damit die Vorauszahlungen bei der Berechnung der Steuernachzahlung/-erstattung berücksichtigt werden könnte. Diese Funktionalität fehlt aber in ElsterFormular.

          Es gibt also deswegen keinen Grund, die Einkommensteuervorauszahlungen einzutragen. Die Kirchensteuer gehört aber rein in die Steuererklärung.

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            #6
            AW: Vorauszahlungen 2011 Kirchensteuer Feld 46 Hauptvordruck Seite 2

            Hallo,

            >>>Also gebe ich die Vorrauszahlung der Kirchensteuer an inklusive der Beträge aus den Lohnbescheinigungen?

            Ja. Und ggf. die Nachzahlungen aus dem/den Steuerbescheid/en nicht vergessen, einfach alles, was du oder dein Arbeitgeber für dich im betreffenden Jahr gezahlt hast.

            Noch mal zur Erklärung: Die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer bekommst du nur auf deine Steuerlast angerechnet. Das kann nicht eingetragen werden, das Finanzamt berücksichtigt es automatisch (auch bei der Kirchensteuer!!!).
            Die gezahlte Kirchensteuer kannst du aber auch noch als Sonderausgaben absetzen, nur darum geht es im Hauptvordruck.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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