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Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

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    Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

    Hallo, ich habe meinen Riestervertrag in die Anlage AV übertragen.
    Ich bin unmittelbar begünstigt.
    Bei der Steuerberechnung wurden die Beiträge und die Zulage berücksichtigt.
    D.h. vom Einkommen abgezogen und dann nach Splittingtabelle die Steuer berechnet. Doch auf diese Steuer kam die Zulage wieder drauf, so dass ich eine höhere Steuer entrichten muss. Ich hab dann mal die Anlage AV herausgenommen, so dass ich keine Beiträge geltend machen kann, und siehe da meine Steuer war um einiges mehr verringert. Demzufolge bekomme ich ohne Riestervertrag mehr zurück und könnte mir die Beiträge für die Riestervers. sparen?
    Was habe ich falsch ausgefüllt? Mein Bruttojahreseink.:24000 bei St.kl..1

    #2
    AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

    Die Hilfe in Elsterformular enthält u. a. diese Aussage:

    Stellt sich heraus, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist, werden Ihre gesamten Aufwendungen einschließlich Ihres Anspruchs auf Zulage bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, wird die festgesetzte Einkommensteuer um den Zulageanspruch erhöht

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      #3
      AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

      Danke, aber wenn ich die Anlage AV und damit die Beiträge nicht angebe, erhöht sich meine Steuerrückzahlung ungefähr um das doppelte bzw. noch mehr.
      Also nicht nur um die Zulage für die Riesterförderung.
      Deshalb meine Schlussfolgerung-ohne Riestervertrag-mehr Geld zurück.
      Das kann doch nicht sein, oder?

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        #4
        AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

        Deswegen:
        Steht in der letzten Zeile der Steuerberechnung ein "-" vor dem Betrag oder nicht?
        Nur mit "-" gibt es Geld zurück (vereinfacht ausgedrückt, solange keine Vorauszahlungen geleistet wurden).

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          #5
          AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

          Danke für die Hilfe,
          es steht kein Vorzeichen in der letzten Spalte.
          Also ist die Nachzahlung ohne AV Beiträge höher.
          Denkfehler von mir.
          Aber was bedeutet die Zeile unter der Tabelle?
          "Über Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung......"
          Der Betrag ist nicht die Differenz zw. meinen versch. Berechnungen.

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            #6
            AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

            Hallo,

            das ist der Betrag, der auf den reinen Sonderausgabenabzug entfällt.

            Zusätzlich zu der direkten Ermäßigung verringert sich noch das zu versteuernde Einkommen und damit auch der Steuersatz. Hierdurch wir die Steuer weiter verringert.

            Aber ganz ehrlich: Das hatte ich selber vorher auch noch nie ausprobiert...

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              #7
              AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

              Ich klinke mich hier mal an.

              Wir geben unsere Est-Erklärung gemeinschaftlich ab und riestern auch beide.
              Wenn ich meinen 1950 EUR Riester-Beitrag in meine AV übernehmen, sehe ich daß sich die Steuerlast sehr positiv (200EUR weniger) entwickelt.

              Wenn ich aber bei meiner Frau Anlage mit 70 EUR Riester Beitrag eintrage, dann erhöht sich die Steuerlast!?
              D.h. wir kommen besser weg, wenn ich die Anlage AV bei meiner Frau einfach lösche.
              Das ist sehr unlogisch, oder verstehe ich das nicht richtig?

              Danke für jegliche Tipps,
              mf23

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                #8
                AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

                Es ist halt so, dass ihre Frau 154 Euro Grundzulage auf ihren Vertrag erhält. Diese ist der Steuerermäßigung gegenzurechnen. Da die Steuerermäßigung auf 70 Euro Beitrag höchstens 30-35 Euro sein kann, ist die Zulage logischerweise höher. Ein Wahlrecht gibt es da aber nicht. Günstigerprüfung m. E. nur insgesamt.

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                  #9
                  AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

                  Jep. Entweder komplette Anlage AV MIT Ehefrau oder insgesamt gar nicht, Rosinen und so ist nicht.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

                    Besten Dank! Jetzt verstehe ich wenigststens das "warum"...

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                      #11
                      AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

                      Wobei ich die vorhergehenden Beiträge insoweit korrigieren möchte, dass für den Sonderausgabenabzug die selbst geleisteten Altersvorsorgebeiträge zuzüglich Zulagenanspruch berücksichtigt werden, wenn die Frau für 70 Euro eigene Beiträge also Anspruch auf 154 Euro Zulage hat (bei Kindern sogar noch mehr), werden für sie 224 Euro Sonderausgaben berücksichtigt. Das führt natürlich immer noch nicht zu einem Steuervorteil, der höher ist als der Zulagenanspruch.

                      Ein Zwang, dass die Ehefrau in der gemeinsamen Erklärung die Anlage AV beifügt und damit den Sonderausgabenabzug beantragt, sehe ich nicht. Nur bringt es nichts, denn bei Zusammenveranlagung wird für die Günstigerprüfung der Zulagenanspruch beider Ehegatten berücksichtigt (EStG §10a Abs. 3 Satz 5), das Resultat wäre also noch schlechter, weil dann sogar noch der Steuervorteil des eigenen Beitrags der Frau wegfällt.

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                        #12
                        AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

                        Ich will mich auch mal hier einklinken.

                        Wenn ich die Anlage AV meiner Frau korrektweise in Zeile 21 von 1 auf 2 Kinder (Geboren nach 31.12.07) setze, erhöht sich die zu leistende Einkommensteuer um genau die 300 EUR die der Staat meiner Frau als zusätzliche Zulage in den Riestertopf schmeisst. Wie kann das begründet werden? Eine komische Art von "Steuergeschenk"?

                        Mit einem Kind wird eine Altersvorsorgezulage von 608 EUR ausgewiesen, mit zwei Kindern 908 EUR. Der Erstattungsbetrag der ESt sinkt um ca. 220 EUR bei zwei statt einem Kind. D.H. faktisch schenkt mir der Staat nur 80 EUR, die restlichen 220 EUR trage ich indirekt selber.

                        Die Erklärung in der ElsterFormula-Hilfe will nicht so ganz in meinen Kopf.... vielleicht kann es hier nochmal einer mit anderen Worten erklären?

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                          #13
                          AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

                          Wie hoch ist die Erstattung mit und wie hoch ohne Anlage AV?

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                            #14
                            AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

                            Du meinst die ganze AV meiner Frau rausschmeissen?

                            Mit meiner + der AV meiner Frau mit 2 Kindern: 970,41 EUR
                            Mit meiner + der AV meiner Frau mit 1 Kind: 1.187,18 EUR
                            Nur mit meiner AV: 1.350,19 EUR

                            Meine Frau erhällt die maximale Zulage für Ihren Riestervertrag von 154 EUR + 2 x 300 EUR.

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                              #15
                              AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

                              Die Zulagen bekommst Du über Deinen Anbieter ausgezahlt. ZUSÄTZLICH dient die Anlage AV der Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug eine größere steuerliche Auswirkung hat als die Zulage. Hat er eine größere steuerliche Auswirkung, bekommst Du über die Einkommensteuer die Differenz zwischen erhaltener Zulage und steuerlicher Auswirkung, indem Du den Sonderausgabenabzug bekommst mit z.B. steuerlicher Auswirkung von 760 € und Abzug der Zulage von 154 € + 300 € = 306 €, denn die Zulage von 454 € hast Du ja schon über den Anbieter. Das ist die Rechnung MIT einem Kind.

                              Wenn Du nun ein Kind ergänzt, lautet die Rechnung steuerliche Auswirkung 760 € abzüglich Zulage von 154 € + 300 € + 300 € = 6 €, d.h. die Einkommensteuer ist um 300 € höher, da Du ja gleichzeitig sagst, dass Du über den Anbieter eine um 300 € höhere Zulage erhältst.

                              Per Saldo gesehen kommt das letztlich aufs Selbe heraus. Einmal Zulage über den Anbieter 454 € zzgl. Einkommensteuerermäßigung 306 € = 760 € (1 Kind) oder Zulage über den Anbieter 754 € zzgl. Einkommensteuerermäßigung 6 € = ebenso 760 €.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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