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Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

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    #16
    AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

    Danke für die Ausführungen. So ganz verstehe ich aber noch nicht was mir die 2. Kinderzulage bringt.

    Der Staat packt 300 EUR in den Riestertopf für das 2. Kind. Somit erhöht sich der Riesterbeitrag gegenüber dem Eigenbeitrag meiner Frau in diesem Jahr um 300 EUR. Das ist ja schonmal toll.
    Gleichzeitig erhöht aber der Staat die ESt um 300 EUR bzw. sinkt die Ermäßigung um 300 EUR - äh - wo genau ist jetzt mein Vorteil? Dann kann ich ja auch gleich 300 EUR aus eigener Tasche mehr zahlen und die Zulage für das 2. Kind nicht in Anspruch nehmen.

    Ich sehe nicht, welchen auch noch so kleinen Vorteil mir die 300 EUR vom Staat für das 2. Kind bringen sollten?! Das kann doch so nicht gewollt sein?
    Entweder ich lasse den Staat 300 EUR in den Riestertopf stecken, oder ich lasse mir die 300 EUR mit der Einkommenssteuererklärung auszahlen und zahle sie dann entweder selber ein oder.... kaufe 300 Eiskugeln?

    Wenn ich übrigens nur 1 Kind in die AV meiner Frau eintrage, und den Vordruck für das 2. Kind auch lösche, erhalte ich eine Rückzahlung von 1.066 EUR - dafür muss man ggf. noch erwähnen, dass der Kindergeldanspruch für Kind 2 nur für 3 Monate besteht.
    Zuletzt geändert von HansM; 29.09.2016, 23:26.

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      #17
      AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

      Wieso denkt ihr so kompliziert?

      1. Die Riesterzulagen werden direkt dem Vertrag gutgeschrieben.

      2. Nur dann, wenn es steuerlich günstiger ist (also der Steuervorteil mehr als die Zulagen sind) "bringt" die Anlage AV was. Ein Nachteil kann durch die Anlage AV nie entstehen, weglassen wäre also töricht.

      3. Wenn die steuerliche Auswirkung höher ist, wird die dem Vertrag gutgeschriebene Zulage am Schluss wieder bei der Steuer abgezogen, da ansonsten eine Doppelbegünstigung (steuerliche Auswirkung und Zulage) vorliegen würde.

      Dies alles lässt sich am Papiersteuerbescheid sehr schön nachvollziehen. Genauso ist es z. B. bei Kindergeld und Kinderfreibetrag.

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        #18
        AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

        Ich sehe es halt so:

        Entweder ich lasse für Kind 2 auch 300 EUR vom Staat in die Riesterrente einzahlen, bekomme aber dafür dann 216,77 EUR weniger Steuern zurück.
        Heisst für mich - der Staat schenkt mir keine 300 EUR für die Riesterrente sondern nur 83,23 EUR - der Rest kommt von mir nämlich in Form einer versagten Steuerrückzahlung.
        Wo ist da dieser "Anreiz" mit der Prämie zu riestern? Ist für mich völlig unverständlich. Es ist doch schlichtweg eine Mogelpackung wenn es heisst "300 EUR Kinderprämie vom Staat" wenn ich davon 70% selber zahle.

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          #19
          AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

          Nein, Du zäumst das Pferd vollkommen falsch auf. Ich gehe noch einmal zu meinem Beispiel zurück: In dem Beispiel bekommst Du vom Staat sage und schreibe 760 € ausgezahlt, je nach Kinderzahl entweder aber mehr als Zulage direkt in die Anlageform oder weniger direkt in die Anlageform und dafür mehr als Steuervergünstigung. In DIESER Konstellation hast Du vollkommen Recht, ein Kind mehr oder weniger bringt Dir eigentlich nichts. Das aber nur, WEIL die Sonderausgabenabzugsauswirkung so hoch ist, dass sie die Zulage übersteigt. Hättest du jetzt aber z.B. 3 Kinder in meinem Beispiel, sähe die Sache schon ganz anders aus:

          Die Zulage über den Anbieter betrüge dann 154 € + 300 € + 300 € + 300 € = 1.054 €. Da die steuerliche Auswirkung des Sonderausgabenabzugs weiterhin bei 760 € bliebe, würde die Günstigerprüfung sagen: Zulage ist günstiger als Sonderausgabenabzug, also KEIN Sonderausgabenabzug, es bleibt bei der Zulage von 1.054 €. In dem Fall hättest Du durch Kind 3 also tatsächlich 294 € mehr auf der Kralle als ohne Kind 3.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #20
            AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

            Hallo,

            @HansM

            .ein bisschen OT
            Du wirst dich so oder so noch wundern wegen Riester

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #21
              AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

              @FIGUL - jo - aber erst wenn die Rente ausgezahlt wird und ich die Abgaben sehe.

              @Picard777 - OK - das heisst also quasi der Staat gibt mir einen gewissen Betrag an Steuerermäßigung für die Kinder im Rahmen der Sonderausgaben. Wenn ich nun aber die staatliche Riester-Zulage nutze, wird diese bei der Steuerermäßigung "abgezogen" da ich sonst doppelt begünstigt worden wäre, also Riester UND Steuerermäßigung. Deshalb der Abzug um eben keine Doppelbegünstigung zu haben. Mit meinen Worten so korrekt?
              Zuletzt geändert von HansM; 30.09.2016, 20:30.

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                #22
                AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

                Genau genommen ist es anders herum!

                Der Staat gewährt grundsätzlich die Riester-Zulagen in Form von Grund- und Kinderzulagen.

                Im Rahmen der Steuererklärung wird auf Antrag (durch Beifügung der Anlage AV) eine sog. Günstigerprüfung dahingehend durchgeführt, ob die Berücksichtigung der Beiträge als Sonderausgaben zu einer höheren Steuerersparnis führt als die gezahlten Zulagen.

                Wenn das der Fall ist, wird die Differenz zwischen der höheren Steuererstattung und der zustehenden Zulage erstattet, wenn das nicht der Fall ist, verbleibt es bei bei der Zulage.

                Persönlich halte ich Riester für ein Produkt, bei dem zumindest die Anbieter Geld verdienen und auch der Fiskus garantiert nicht draufzahlt. Ob es sich für den Sparer rechnet, ist ein anderes Thema und gehört nicht in dieses Forum.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

                  Was soll denn das, mit dem selben Problem parallel in zwei Themen herumzuspuken ? Bitte beschränke Dich auf Deinen Hauptthread.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #24
                    AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

                    Zitat von krendel
                    ich habe hier Paar kompetente Leute entdeckt, die mein Thread nicht gesehen haben. verstehe dein Problem nicht ganz?
                    Wie das ? Kannst Du durch den Monitor allen Forumslesern über die Schulter schauen ? Das wäre aber gruselig.

                    Fakt ist: EIN Problem, EIN Thread. Sonst schreiben mehrere Leute aneinander vorbei ohne die besseren Erkenntnisse im anderen Thread zu sehen. Wenn es Dir so wichtig ist, dann poste doch einen Link auf Deinen Hauptthread, dann sind alle Spatzen gefangen, oder ?
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #25
                      AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      Wie das ? Kannst Du durch den Monitor allen Forumslesern über die Schulter schauen ? Das wäre aber gruselig.

                      Fakt ist: EIN Problem, EIN Thread. Sonst schreiben mehrere Leute aneinander vorbei ohne die besseren Erkenntnisse im anderen Thread zu sehen. Wenn es Dir so wichtig ist, dann poste doch einen Link auf Deinen Hauptthread, dann sind alle Spatzen gefangen, oder ?
                      ja das ist eine gute Idee

                      Meine ähnliche Frage ist hier https://forum.elster.de/anwenderforu...lett-abgezogen
                      Danke für hilfe

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                        #26
                        AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Genau genommen ist es anders herum!

                        Der Staat gewährt grundsätzlich die Riester-Zulagen in Form von Grund- und Kinderzulagen.

                        Im Rahmen der Steuererklärung wird auf Antrag (durch Beifügung der Anlage AV) eine sog. Günstigerprüfung dahingehend durchgeführt, ob die Berücksichtigung der Beiträge als Sonderausgaben zu einer höheren Steuerersparnis führt als die gezahlten Zulagen.

                        Wenn das der Fall ist, wird die Differenz zwischen der höheren Steuererstattung und der zustehenden Zulage erstattet, wenn das nicht der Fall ist, verbleibt es bei bei der Zulage.

                        Persönlich halte ich Riester für ein Produkt, bei dem zumindest die Anbieter Geld verdienen und auch der Fiskus garantiert nicht draufzahlt. Ob es sich für den Sparer rechnet, ist ein anderes Thema und gehört nicht in dieses Forum.
                        Es kann jedoch ein steuerlicher Nachteil entstehen, wenn der Versicherte die RiesterRente nicht weiterführt und gekündigt hat. Dann werden de gesamten Zulagen, welche der Staat gezahlt hat zurück gefordert.

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                          #27
                          AW: Altersvorsorgezulage erhöht Steuer?

                          Ich verstehe Dich nicht. Der gemeine Riester-Kunde schließt den Vertrag ab, um ihn durchzuhalten, nicht um ihn zu kündigen. Dass Kündigungen von Versicherungsverträgen etc. häufig Nachteile bringen, vielleicht auch steuerlich, vielleicht aber je nach individueller Situation auch nicht, bedarf doch gar keiner Anmerkung.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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