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Steuerfreier Jahresbetrag

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    Steuerfreier Jahresbetrag

    Hallo Forum,

    folgende Frage:

    Ich musste im Jahr 2011 Fortbildungskosten an meinen ehemaligen Arbeitgeber erstatten, diese habe ich mir als Freibetrag eintragen lassen.

    Wo gebe ich das jetzt in der Steuererklärung für 2011 an?

    Ich habe bereits beim Finanzamt nachgefragt, dort sagte man mir , ich müsste das nicht nochmal separat angeben.

    Stimmt das? Ich will ja schliesslich nichts verschweigen o.ä, abgesehen davon würde man das ja eh sehen...

    Gruß , und danke schonmal für kompetente Antworten, erni1981

    #2
    AW: Steuerfreier Jahresbetrag

    Der Freibetrag ist nur für den Steuerabzug durch den Arbeitgeber massgebend. In der Einkommensteuererklärung ist er nicht gesondert anzugeben. Sie dürfen aber auf keinen Fall vergessen, den Aufwand auf der Anlage N als Werbungskosten geltend zu machen - sonst kommt es zu einer Steuernachzahlung.

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      #3
      AW: Steuerfreier Jahresbetrag

      Hallo Korsika,

      danke zunächst für die schnelle Antwort!

      Weil es beim Finanzamt hieß "Die Kosten an den entsprechenden Stellen anführen, und denn Freibetrag nicht nochmal angeben". Ich habe die Kosten für die Fortbildung alle unter "Fortbildungskosten" aufgeführt, ich hoffe das ist richtig?

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        #4
        AW: Steuerfreier Jahresbetrag

        Ich denke ja.

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