Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Keine Berechnung der Steuerrückerstattung möglich

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Keine Berechnung der Steuerrückerstattung möglich

    Hallo,

    ich verwende Elster seit vielen Jahren und bin super zufrieden damit.

    Wie in jedem Jahr habe ich die Software erst upgedatet auf 13.1.1.8531.
    Leider aber erhalte ich, trotz positiver Plausibilitätsprüfung, kein Ergebniss bei der Steuerberechnung.

    Hinweis wie folgt erscheint:

    DHW Dokumentations-Hinweise
    Diese Berechnung ist ein Service der Finanzverwaltung der Länder und hat keine rechtliche
    Bindungswirkung!
    In der Steuerberechnung auf der Folgeseite werden nur Eckwerte angezeigt.
    Über die festgesetzte Steuer und die Nachzahlung bzw. Erstattung erteilt Ihnen das Finanzamt einen
    Bescheid.

    Danach kommt die normale Übersicht mit der ganzen Aufstellung.
    Aber es gibt kein eindeutiges Ergebnis - Das müssen Sie zahlen, das erhalten Sie....

    Kann mir jemand sagen ob es noch eine Vorabberechnung gibt?

    LG und Danke,
    Nadine

    #2
    AW: Keine Berechnung der Steuerrückerstattung möglich

    Ein Minus vor der Zahl bedeutet eine Erstattung für Sie. Kein Minus bedeutet eine Nachzahlung. Es handelt sich dabei um die Zeile "verbleibende Beträge".
    Zuletzt geändert von ; 11.04.2012, 23:05.

    Kommentar


      #3
      AW: Keine Berechnung der Steuerrückerstattung möglich

      ok, Betrag gefunden. Aber leider ist dieser zu klein, als dass meine Werbungskosten, bzw Fortbildungskosten, sowie Fahrtkosten angerechnet worden.
      Zuletzt geändert von Persepholizz; 11.04.2012, 23:08.

      Kommentar


        #4
        AW: Keine Berechnung der Steuerrückerstattung möglich

        Hallo Nadine,

        >>>ich verwende Elster seit vielen Jahren und bin super zufrieden damit.

        Dann solltest du die Tabelle - eher am Anfang der Berechnung - aber kennen!?


        >>>Aber leider ist dieser zu klein, als dass meine Werbungskosten, bzw Fortbildungskosten, sowie Fahrtkosten angerechnet worden.

        Verwechselst du da nicht Ursache und Wirkung? Der Betrag ist doch vermutlich nur deshalb so klein, WEIL die Werbungskosten angerechnet wurden, oder? (vorausgesetzt natürlich, es waren mehr als 1000 Euro, denn das ist der Pauschbetrag, den jeder bekommt, unabhängig von den Einträgen)

        Starte doch mal eine Berechnung ohne die genannten Kosten.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Keine Berechnung der Steuerrückerstattung möglich

          Ersteinmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

          Stefan: Da ich eine Steuererklärung nur einmal im Jahr mache und die Formulare und Co. sich leider von Jahr zu Jahr ändern, kann ich mir leider nicht alles merken.

          Ich habe etwas - herumgespielt - bei der Berechnung. Es ist so, dass ich den Erstattungsbetrag, den ich jedes Jahr gewohnt bin, auch ausgerechnet bekomme. Leider hat sich nur eine Sache in diesem Jahr geändert, meine Werbungskosten von mehreren tausend Euro. In der diesjährigen Erklärung habe ich also den gleichen Betrag raus, allerdings mit mehr Werbungskosten?!

          Wenn ich die Werbungskosten rauslasse, erhalte ich einen äusserst hohen Betrag den ich zurück zahlen soll und mir sehr abwägig vorkommt. In den vergangenen Jahren habe ich keine großen Änderungen in meinen Angaben gehabt und immer das selbe Ergebnis und nun soll sich das geändert haben? Also scheine ich die Werbungskosten falsch angegeben zu haben? Muss ich sie noch irgendwo anders eintragen oder vermerken als in Anlage N - Seite 2 Werbungskosten - Zeile 44?

          Lieben Danke,
          Nadine

          Kommentar


            #6
            AW: Keine Berechnung der Steuerrückerstattung möglich

            Hallo Nadine,

            das wäre wirklich etwas seltsam. Wenn sich eigentlich nichts geändert hat, sollte auch grob die gleiche Steuer herauskommen. Und bei zusätzlich sehr hohen Werbungskosten eben deutlich weniger Steuern.
            Hast du vielleicht noch eine Elster-Berechnung vom letzten Jahr, oder kannst dir eine erstellen? Dann vergleiche doch mal die Berechnungen Punkt für Punkt.

            Ein häufiger Fehler: Hast du überhaupt die Anlage Vorsorgeaufwand hinzugefügt? (das muss man AKTIV machen)


            >>>Muss ich sie noch irgendwo anders eintragen oder vermerken als in Anlage N - Seite 2 Werbungskosten - Zeile 44?

            Du meinst wohl eher Zeile 45 (Fortbildungskosten), das ist bei Elster etwas verwirrend dargestellt. Aber egal, für die Berechnung spielt es keine Rolle, wo etwas eingetragen wird, Elster nimmt quasi die Summe der gesamten Anlage-N-Rückseite. Und wir reden hier ja noch von der Elster-Berechnung, das Finanzamt kann natürlich einiges ändern oder streichen.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar

            Lädt...
            X