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Einmaliges Alterskapital- wo angeben?

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    Einmaliges Alterskapital- wo angeben?

    Hallo,

    ich helfe einer Bekannten bei der Erstellung ihrer ESt 2011. Mitte des Jahres wurde Sie Rentnerin und hatte das Wahlrecht sich aus einer betrieblichen Altersleistung (AG-finanziert) eine monatliche Rente zahlen zu lassen oder eine einmalige Kapitalauszahlung. Sie entschied sich für die Einmalzahlung. Mir ist bewusst, dass dieses Kapital nach § 19 (1) Nr. 2 EStg zu versteuern ist, aber wo bitte gebe ich das ein?

    Vielen Dank für die Hilfe
    MfG

    #2
    AW: Einmaliges Alterskapital- wo angeben?

    Wenn das Arbeitslohn ist, dann wahrscheinlich auf der Anlage N. Haben Sie eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers?

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      #3
      AW: Einmaliges Alterskapital- wo angeben?

      Hallo,

      eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist für das halbe Jahr, in dem Sie noch gearbeitet hat vorhanden. Darauf ist aber die Kapitalauszahlung nicht enthalten.

      Kommentar


        #4
        AW: Einmaliges Alterskapital- wo angeben?

        Dann würde ich mal beim - früheren - AG nachfragen, warum nicht. Für eine monatliche Betriebsrente hätte er ja auch eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erstellen müssen.

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          #5
          AW: Einmaliges Alterskapital- wo angeben?

          Hallo,

          wann erfolgte denn diese Kapitalauszahlung? Vielleicht erst in 2012?

          MfG Stefan

          PS: "ich helfe einer Bekannten bei der Erstellung ihrer ESt 2011"
          Ist dir klar, dass das nicht erlaubt ist?
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            AW: Einmaliges Alterskapital- wo angeben?

            Zitat von reckoner,139777
            Hallo,

            wann erfolgte denn diese Kapitalauszahlung? Vielleicht erst in 2012?

            MfG Stefan

            PS: "ich helfe einer Bekannten bei der Erstellung ihrer ESt 2011"
            Ist dir klar, dass das nicht erlaubt ist?
            Stefan hat im Prinzip Recht.

            In bestimmten Fällen ist es erlaubt. Hier eine Zusammenstellung für welchen Personenkreis.

            Steuerberatungsgesetz (STBerG) 19.11.1975 Änderung § 5 am 22.12.2010

            Dritter Unterabschnitt
            Verbot und Untersagung

            § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen

            § 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

            Das Verbot des § 5 gilt nicht für

            2. die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung

            Abgabenordnung (AO) 01.10.2002 Änderung Art. 2 G v. 28.04.2011

            § 15 Angehörige

            (1) Angehörige sind:

            1. der Verlobte,
            2. der Ehegatte,
            3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
            4. Geschwister,
            5. Kinder der Geschwister,
            6. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,
            7. Geschwister der Eltern,
            8. Personen. die ein auf Dauer länger angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder)

            MfG
            sarceda

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              #7
              AW: Einmaliges Alterskapital- wo angeben?

              Die Kapitalauszahlung erfolgte in 2011.

              Ich helfe ihr iSv. Elsterupdate einspielen, da sie "Computerlaie" ist, ich kopiere ihr die entsprechende Belege fürs FA, da sie keinen Kopierer hat etc. Und solche Dinge sind doch erlaubt?! Da hat sie mich halt gefragt, wo sie die Kapitalauszahlung eintragen soll und da ich das auch nicht wußte, hab ich euch gefragt.

              MfG

              Kommentar


                #8
                AW: Einmaliges Alterskapital- wo angeben?

                Die Klärung, WO etwas einzutragen ist und WARUM, ist aber Steuerberatung. Wenn Ihre Bekannte Ihnen selbst genau sagt, wo Sie etwas eintragen sollen, DANN ist es in Ordnung !

                Zum Fall: Betriebliche Altersversorgung kann durchaus etwas für Anlage R Seite 2 sein. Da sollte Ihre bekannte mal bei der auszahlenden Stelle nachfragen und sich dort die entsprechende Bescheinigung geben lassen. Alles Andere hier weiter zu spekulieren macht nicht wirklich Sinn, oder ?
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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