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Details zu Angabe eines Laptops in Anlage N (2010)

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    Details zu Angabe eines Laptops in Anlage N (2010)

    Moin,

    ich mache gerade meine Steuererklärung für 2010 (ja, ich weiß, etwas spät....) und wollte in Anlage N, Zeil 42, einen Laptop angeben, den ich mir im Mai 2010 gekauft habe.

    Ich will ihn zu 50% anrechnen lassen, da ich ihn auch in etwa in dem Umfang beruflich nutze. Gekostet hat er ca. 800 EUR inkl. Mehrwertsteuer.

    Muss ich dann in besagter Zeile 42 die 800 EUR eintragen oder 400 EUR, weil ich ihn ja nur zu Hälfte beruflich nutze?

    Vielen Dank schonmal,
    aalemann

    #2
    AW: Details zu Angabe eines Laptops in Anlage N (2010)

    OK, ich habe mich jetzt etwas schlau (?) gelesen und bin mir relativ sicher, dass ich bei halber beruflicher Nutzung auch nur den halben Preis im Elster-Formular eintrage. Auf der Kopie der Rechnung werde ich dann einen entsprechenden Vermerk machen.

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      #3
      AW: Details zu Angabe eines Laptops in Anlage N (2010)

      Der Laptop muss monatsgenau auf die gewöhnliche Nutzungsdauer (hier 3 Jahre) abgeschrieben werden. Für 2010 wären das 178€ (=8/36*800€), da im Mai gekauft. Abzüglich des privaten Nutzanteils von 50% sind dann 89€ als Werbungskosten einzutragen.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Details zu Angabe eines Laptops in Anlage N (2010)

        oh, vielen Dank, das wusste ich nicht.

        Das heißt dann, die nächsten 2 Jahr rechne ich ihn noch voll an mit jeweils
        12/36 * 800€ = 267€
        und abzüglich 50% dann
        134€

        Muss ich dann die nächsten Jahre auch immer wieder eine Kopie des Kaufbelegs mit einreichen?

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          #5
          AW: Details zu Angabe eines Laptops in Anlage N (2010)

          nein, wenn sich das FA das ordentlich in seinen Dauertatbeständen vermerkt, dann nicht. Im vierten Jahr dann halt den Rest der Anschaffungskosten (zu 50 %).

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            #6
            AW: Details zu Angabe eines Laptops in Anlage N (2010)

            Danke für die schnelle Antwort, gut zu wissen.

            Nach ein bisschen "herum-googeln" glaube ich herausgefunden zu haben, dass ich Peripheriegeräte zu dem Computer auch über die Dauer von 3 Jahren absetzen muss. Dieses gilt wohl auch für externe Festplatten, oder?

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              #7
              AW: Details zu Angabe eines Laptops in Anlage N (2010)

              Grundsätzlich: ja.
              Nur selbstständig nutzbare Geräte (z. B. Drucker, die dank Scanner auch als Kopierer genutzt werden können) zählen als eigenständige Geräte, die bei Anschaffungskosten unter 410,- € sofort abgesetzt werden können.

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                #8
                AW: Details zu Angabe eines Laptops in Anlage N (2010)

                Hi, bei mir ist der Fall ziemlich ähnlich. Ich will auch nochmal ein fiktives Beispiel machen, um sicher zu gehen, dass ich es auch richtig verstanden habe:

                Laptop Anschaffung Nov. 2015
                Anschaffungspreis brutto: 1000
                Anschaffungspreis netto: 810
                Nutzungsdauer laut AfA: 3 Jahre
                Nutzungsanteil beruflich/privat 50:50


                2015: 2/36*810/2 = 23 EUR
                2016: 12/36*810/2 = 135 EUR
                2017: 12/36*810/2 = 135 EUR
                2018: 10/36*810/2 = 113 EUR

                Ist das so richtig? Auch mit der Nutzungsdauer im letzten Jahr für die restlichen 10 Monate? Und eingetragen wird der Wert im jeweiligen Jahr, so wie er oben steht, also mit Berücksichtigung des Nutzungsanteils (*0,5), nicht der volle Wert?

                Danke!

                LG sit

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                  #9
                  AW: Details zu Angabe eines Laptops in Anlage N (2010)

                  Ja, sieht alles richtig aus.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Details zu Angabe eines Laptops in Anlage N (2010)

                    Zitat von sit1984 Beitrag anzeigen
                    2015: 2/36*810/2 = 23 EUR
                    2016: 12/36*810/2 = 135 EUR
                    2017: 12/36*810/2 = 135 EUR
                    2018: 10/36*810/2 = 113 EUR

                    Ist das so richtig?
                    Da wir es nicht genau wissen:
                    Umsatzsteuerbefreite Unternehmen (Kleinunternehmer-Regelung) oder Arbeitnehmer müssen die Unterscheidung zwischen Brutto und Netto nicht vornehmen. Für sie sind die Brutto-Anschaffungsausgaben gleich den Abschreibungswerten.
                    mfg. - Kent

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                      #11
                      AW: Details zu Angabe eines Laptops in Anlage N (2010)

                      Zitat von Kent Beitrag anzeigen
                      Umsatzsteuerbefreite Unternehmen [...] müssen die Unterscheidung zwischen Brutto und Netto nicht vornehmen.
                      Ok, gut zu wissen. Vielen Dank.

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                        #12
                        AW: Details zu Angabe eines Laptops in Anlage N (2010)

                        Für die Frage, ob die AfA anzusetzen ist oder ein Wirtschaftsgut als geringwertig -GWG- sofort abgesetzt werden kann, sind allerdings auch bei Arbeitnehmern und umsatzsteuerbefreiten Unternehmen die Nettoanschaffungskosten maßgeblich.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Details zu Angabe eines Laptops in Anlage N (2010)

                          Und was ist, wenn der berufliche Nutzungsanteil für 2015 eher zu vernachlässigen ist und auch kaum Nachweise erbracht werden können. Der Nutzungsanteil steigt jedoch voraussichtlich in 2016 über 50%.

                          Mir geht es darum, ob ich es überhaupt erwähne. Für 2015 macht es kaum Sinn, in den Folgejahren jedoch schon.
                          Kann ich dann auch erst für 2016 mit dem Abschreiben beginnen, oder setze ich dann 135 EUR für 2016 an, als hätte ich 2015 bereits abgeschrieben?

                          Vielen Dank.

                          LG sit

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                            #14
                            AW: Details zu Angabe eines Laptops in Anlage N (2010)

                            Mal ganz abgesehen davon dass es sich hier nicht um ein Elster-Problem handelt, die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgut läuft natürlich sobald man das Teil angeschafft hat.

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