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Wo gebe ich dienstliche Telefonkosten an?

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    Wo gebe ich dienstliche Telefonkosten an?

    Hallo,

    ich gebe o. g. zum ersten Mal an und bin mir nicht sicher, wo ich sie eintragen muss. Ich nutze die aktuelle Elterversion.
    Habe Telefonkosten bisher nur in Verbindung mit Umzug gefunden :-(
    Ich würde gerne einen Pauschalbetrag von 10 Euro monatlich angeben, trage ich dann 120 Euro ein?

    Danke!

    #2
    AW: Wo gebe ich dienstliche Telefonkosten an?

    Pauschalbeträge für Telefonkosten gibt es so nicht.

    Die Kosten müssen tatsächlich angefallen sein - lediglich bei der Aufteilung der Kosten kann man - im Ermessen des Finanzamts - pauschal aufteilen.

    Bei vielen privaten Telefon- und Internetanschlüssen ist eine berufliche oder betriebliche Nutzung jedoch in den AGBs sogar ausdrücklich ausgeschlossen...

    Falls doch: Als Arbeitnehmer "Weitere Werbungskosten" auf der Anlage N und bei "Art der Aufwendungen" "Telefonkosten" eintragen.

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      #3
      AW: Wo gebe ich dienstliche Telefonkosten an?

      Danke schonmal.
      Es geht dabei um mein privates Handy, das ich beispielsweise für Rufbereitschaften nutzen muss. Weiterhin sind wir ständig unterwegs und kommunizieren dann auch über Handy.
      Eine Kollegin erzählte mir, dass sie jährlich 10 Euro monatlich angibt und diese auch erstattet bekommt.
      Habe das hier gefunden: "Muss jedoch einmal das private Handy für betriebliche Anrufe genutzt werden, können die Kosten hierfür geltend gemacht werden. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass die betrieblichen Kosten im Einzelnen nachgewiesen werden können. Wer für einen Zeitraum von drei Monaten die betrieblichen Telefonate nachweisen kann, kann diesen Kostenvorteil für den gesamten Veranlagungszeitraum geltend machen. Um ein Gespräch im Einzelnen nachweisen zu können, werden neben dem Tag des Gesprächs auch der Gesprächsteilnehmer, dessen Zielort sowie die Gebühren und die Dauer des Telefonats verlangt. Ist ein derartiger Nachweis nicht zu erbringen, können maximal 20 Prozent der Handykosten, höchsten 20 Euro pro Monat, angesetzt werden." Quelle: http://www.foerderland.de/Steuerlexikon/H/158/Handykosten/

      EDIT:
      Achso, gebe ich da dann den Jahresbetrag an, also 120 Euro? Würde es dann bei Anlage N Seite 2, Zeile 48 eingeben.
      Zuletzt geändert von Nakari; 13.04.2012, 14:44.

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        #4
        AW: Wo gebe ich dienstliche Telefonkosten an?

        Ja, WENN es Werbungskosten sind, dann Zeile 48.

        Mehr wäre (leider) Steuerberatung und hier weder erlaubt noch am richtigen Platz.

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          #5
          AW: Wo gebe ich dienstliche Telefonkosten an?

          Zitat von Nakari Beitrag anzeigen
          Eine Kollegin erzählte mir, dass sie jährlich 10 Euro monatlich angibt und diese auch erstattet bekommt.
          Bestimmt nicht vom Finanzamt! Denn das Finanzamt erstattet keine Kosten!

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