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Erste Steuererklärung nach der Ausbildung

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    Erste Steuererklärung nach der Ausbildung

    Meine Tochter hat im Mai ihre Ausbildung beendet und im Juni ihre neue Arbeitsstelle
    angetreten.Wo trage ich die Ausbildungsvergütung ein und hat das Auswirkungen auf
    ihre evebtuelle Steuerrükzahlung?

    #2
    AW: Erste Steuererklärung nach der Ausbildung

    Auf der Anlage N sind gleich ganz oben die Lohnsteuerbescheinigungen einzugeben. Wenn Du fertig bist kannst Du ja mal eine entfernen (vorher speichern!) und probeberechnen, dann siehst Du wie es sich auswirkt.

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      #3
      AW: Erste Steuererklärung nach der Ausbildung

      Hallo motorbiene,

      die Ausbildungsvergütung ist nichts anderes als Lohn, auch da sollte es eine Lohnsteuerbescheinigung geben (eventuell mit Null Steuern, es muss aber trotzdem angegeben werden).

      Und vielleicht hat das auch Auswirkungen auf eine Erstattung (es könnte nicht mehr die komplette Steuer sein), kommt halt auf die Lohnsumme an.
      Eine Nachzahlung kann man aber - unter normalen Umständen - ausschließen.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Erste Steuererklärung nach der Ausbildung

        Danke für eure Antworten,dachte das es sich nicht auswirken kann weil
        ja während der Ausbildung keine Steuern gezahlt werden,
        und Kindergeld gabs auch .

        Danke noch mal

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          #5
          AW: Erste Steuererklärung nach der Ausbildung

          Hallo noch mal,

          bei der ersten Proberechnung mit ihrer Lohnsteuerbescheinigung kam eine
          Rückerstattung von 1400 Euro raus .Mit der Bescheinigung der Ausbildung
          nur noch knapp 400 Euro.Find ich ganz schön happig den Unterschied.

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            #6
            AW: Erste Steuererklärung nach der Ausbildung

            Hallo motorbiene,

            >>>weil ja während der Ausbildung keine Steuern gezahlt werden

            Das ist grundsätzlich falsch, auch Auszubildende müssen Steuern zahlen wie jeder andere auch. Nur ist es häufig so, dass die Vergütung noch unter dem Grundfreibetrag liegt, und dann gibt es eben keine Steuer (eben wie für jeden anderen auch). Wenn nun aber im Gesamtjahr auch mal mehr verdient wurde, dann ist auch alles steuerpflichtig.


            >>>und Kindergeld gabs auch

            Nee, Kindergeld bekommen die Eltern, das musst du völlig trennen.


            Der Unterschied 1400 zu 400 ist gut möglich, ohne genaue Zahlen kann ich das aber nicht sicher einschätzen.
            Ich vermute aber, dass in der 1400er-Berechnung Null Steuern festgesetzt wurden (ergo komplette Rückerstattung), in der 400er gab es hingegen 1000 Euro Steuern.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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