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Kosten für Internetanschluss in Zeile 48 - Elster 2011

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    Kosten für Internetanschluss in Zeile 48 - Elster 2011

    Moin,

    ohne weitere Begründung kann ich ja meinen Internetanschluss zu 20% als Werbungskosten angeben, wenn ich ihn gelegentlich beruflich nutze. Ist die Zeile 48 wohle die richtige dafür?

    Und vermutlich sollte ich dann auch eine Kopie einer monatlichen Rechnung beifügen, richtig?

    Besten dank,
    aalemann

    #2
    AW: Kosten für Internetanschluss in Zeile 48 - Elster 2011

    Zitat von aalemann Beitrag anzeigen
    Moin,

    Ist die Zeile 48 wohl die richtige dafür?

    Rechnung beifügen, richtig?

    Besten dank,
    aalemann
    Hallo aalemann,

    Anlage N Zeile 42, Liste öffnen (Pfeil nach unten) und unterhalb Formular Eingabehilfe lesen.

    MfG
    sarceda

    Kommentar


      #3
      AW: Kosten für Internetanschluss in Zeile 48 - Elster 2011

      Das beantwortet meine Frage nicht, denn in der Eingabehilfe zu der Liste steht folgender Text:

      "Zu den Arbeitsmitteln gehören Werkzeuge, typische Berufsbekleidung, Fachzeitschriften usw. Dabei können Sie nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Kosten für Reparaturen und Reinigungen ansetzen. Arbeitsmittel, die nicht mehr als 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) kosten, können Sie im Jahr der Bezahlung voll absetzen. Betragen die Anschaffungskosten mehr als 410 Euro, müssen Sie diese auf die Jahre der üblichen Nutzungsdauer verteilen."

      Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Internet- und Telefonanschluss unter die Arbeitsmittel "usw." gehört und werde ich mit 20% der monatlichen Kosten x 12 angeben und eine Rechnung als Beispiel hinzufügen (wegen einer Flatrate entfallen jeden Monat identische Kosten).

      Es sei denn, jemand hat einen Alternativvorschlag ... ?

      Kommentar

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