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Aufwedung für Berufsausbildung der Ehefrau

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    Aufwedung für Berufsausbildung der Ehefrau

    Hallo,

    ich sitze gerade über unsere Steuererklärung für 2011. Da ich letztes Jahr noch in Ausbildung war wollt ich mal wissen ob ich eine Kostenaufstellung über meine Aufwendung für Berufsausbildung ( Fahrtkosten, Arbeitsmaterial, Reinigung der Arbeitskleidung ect.) machen muss oder ob ich die Pauschale nur nehmen kann und eintragen darf? Die Pauschale beläuft sich für 2011 auf 4000€?

    Viele Dank

    #2
    AW: Aufwedung für Berufsausbildung der Ehefrau

    Sie müssen Ihre Aufwendungen glaubhaft machen. Es gibt keine Pauschale. Die 4000 € stellen einen Höchstbetrag dar.

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      #3
      AW: Aufwedung für Berufsausbildung der Ehefrau

      Zitat von Marika Beitrag anzeigen
      Da ich letztes Jahr noch in Ausbildung war
      Auf Lohnsteuerkarte :-?

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        #4
        AW: Aufwedung für Berufsausbildung der Ehefrau

        Danke Korsika..... also doch Auflistung mit Fahrtkosten ect.
        @ Elefant.....
        Nein nicht auf meiner da das bei mir eine Schulische Ausbildung ist und ich auch kein Einkommen daher habe ( Kein Bafög o.ä.)
        ich wollte es bei meinem Mann mit Eintragen in der Steuererklärung.
        Oder muss ich das in meiner EIntragen da wir III/V ( Steuerklasse ) haben

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          #5
          AW: Aufwedung für Berufsausbildung der Ehefrau

          Hallo Marika,
          deine Werbungskosten gehören natürlich zu Dir und sind nicht bei deinem Mann als Werbungskosten zu erklären.
          Als Ehepaar bietet sich die gemeinsame Erklärung an (Zusammenveranlagung), natürlich kannst du auch die getrennte Veranlagung wählen und ihr müsst dann zwei einzelne Erklärungen fertigen.

          Tschüß

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            #6
            AW: Aufwedung für Berufsausbildung der Ehefrau

            Hallo Holzgo

            Wir machen eine Zusammen ( Zusammenveranlagung) im Punkt 48 des Hauptvordruckes kann mein Mann doch die Kosten für meine ( Ehefrau) Ausbildung angeben?
            Ich zahle ja keine Einkommenssteuer daher kann ich doch auch keine Werbungskosten absetzen?
            Ich dachte ich muss das alles was die Kosten sind bei mein Mann angeben?
            Oder dann doch bei mir...ich muss ja trotzdem ein Teil der Steuererklärung ausfüllen auch wenn wir zusammen Veranlagt sind.
            Oder verstehe ich das jetzt falsch???

            LG

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              #7
              AW: Aufwedung für Berufsausbildung der Ehefrau

              Hallo Marika,

              Hauptvordruck Seite 2 Zeile 48 spricht von der Ehefrau, also ist das dort korrekt.
              Damit gibst du es doch nicht bei deinem Mann an, es ist euere gemeinsame Erklärung, die ihr ja auch beide unterschreiben müsst, wenn ihr nicht authentifiziert übermittelt.

              Tschüß

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                #8
                AW: Aufwedung für Berufsausbildung der Ehefrau

                Hallo Holzgoe

                Du hast recht... es war von mir ein Denkfehler
                Na ich werd es mal versuchen.....
                Eigendlich ist es ganz einfach.... aber manchmal denkt man einfach zu kompiziert

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