Zur Anlage KAP:
Meine Frau (Rentnerin) und ich (Pensionär und Renter), beide über 65 Jahre, haben nur Gemeinschaftskonten/ -Depots.
Wir machen die Zusammenveranlagung.
Unsere Kapitalerträge sind 1977 € (Zeile 7), 289 € (Zeile 49), 15 € (Z. 50) und 6 € (Z. 52). Insgesamt kommt ein Betrag von 2290 € zusammen.
Wir beide geben eine Anlage KAP ab.
Ich trage dann in unseren Anlagen KAP für die genannten Zeilen jeweils den halben oben genannten Betrag ein.
Könnte ich auch z. B. die Gesamtbetrage ganz bei mir eintragen und bei der Frau nichts. Dadurch bräuchte der Finanzbeamte weniger rechnen, sondern auch nur die Beträge der Steuerbescheinigungen übernehmen.
Wir kommen mit dem Steuer-Pauschbetrag und dem Altersentlastungsbetrag nicht über unsere Kapitaleinkünfte.
Ginge das so, daß ich alles nur bei mir eintrage?
Zweite Frage:
Werden auf Antrag die Steuerbescheinigungen der Banken an uns wieder zurückgeschickt?
Danke für Antworten udn Grüße von fuwimo!
Meine Frau (Rentnerin) und ich (Pensionär und Renter), beide über 65 Jahre, haben nur Gemeinschaftskonten/ -Depots.
Wir machen die Zusammenveranlagung.
Unsere Kapitalerträge sind 1977 € (Zeile 7), 289 € (Zeile 49), 15 € (Z. 50) und 6 € (Z. 52). Insgesamt kommt ein Betrag von 2290 € zusammen.
Wir beide geben eine Anlage KAP ab.
Ich trage dann in unseren Anlagen KAP für die genannten Zeilen jeweils den halben oben genannten Betrag ein.
Könnte ich auch z. B. die Gesamtbetrage ganz bei mir eintragen und bei der Frau nichts. Dadurch bräuchte der Finanzbeamte weniger rechnen, sondern auch nur die Beträge der Steuerbescheinigungen übernehmen.
Wir kommen mit dem Steuer-Pauschbetrag und dem Altersentlastungsbetrag nicht über unsere Kapitaleinkünfte.
Ginge das so, daß ich alles nur bei mir eintrage?
Zweite Frage:
Werden auf Antrag die Steuerbescheinigungen der Banken an uns wieder zurückgeschickt?
Danke für Antworten udn Grüße von fuwimo!
Kommentar