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Anlage AV - Zeile 11 und 14

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    Anlage AV - Zeile 11 und 14

    Hallo zusammen! Wäre schön, wenn mir jmd mit meiner Steuererklärung für 2011 helfen könnte. Die Anlage AV fülle ich dieses Jahr zum ersten Mal aus.

    Zeile 11. Beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. dt. Rentenversicherung:
    Da hätte ich wie gefordert den Betrag von der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung 2010 entnommen.
    Mein Bruttogehalt 2010 war aber (warum auch immer) niedriger. Muss ich das dann zusätzlich beim tatsächlichen Entgelt (Zeile 14) eintragen oder nur einen der beiden Beträge?
    2010 habe ich auch noch Kurzarbeitergeld bekommen. Das trage ich dann in Zeile 13 ein oder?

    Herzlichen Dank schon mal, eure Ratlose!

    #2
    AW: Anlage AV - Zeile 11 und 14

    Wenn Sie in die Eingabefelder der Anlage AV klicken löst die Eingabehilfe mit ihren Erläuterungen vielleicht Ihr Problem.

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      #3
      AW: Anlage AV - Zeile 11 und 14

      Leider nicht wirklich.
      Ich habe schon die unterschiedlichsten Kombinationen ausprobiert und jedes mal rechnet mir Elster eine andere Steuer aus. Auch die Plausibilitätsprüfung bringt keinen Fehler

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        #4
        AW: Anlage AV - Zeile 11 und 14

        *push*

        Hat vielleicht noch jmd einen Rat für mich???

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          #5
          AW: Anlage AV - Zeile 11 und 14

          Meiner Meinung nach sollte der Betrag von der Meldebescheinigung zur SV 2010 verwendet werden, da dies der Beschreibung in Zeile 11 entspricht. Ich habe auch schon bei meiner Frau festgestellt, dass bei ihr der Betrag in der SV-Bescheinigung höher ist- könnte möglicherweise an Krankheitstagen liegen. Habe auf jeden Fall bisher diesen Betrag verwendet und es kam nie eine Änderung durch das Finanzamt.

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