Hallo zusammen! Wäre schön, wenn mir jmd mit meiner Steuererklärung für 2011 helfen könnte. Die Anlage AV fülle ich dieses Jahr zum ersten Mal aus.
Zeile 11. Beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. dt. Rentenversicherung:
Da hätte ich wie gefordert den Betrag von der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung 2010 entnommen.
Mein Bruttogehalt 2010 war aber (warum auch immer) niedriger. Muss ich das dann zusätzlich beim tatsächlichen Entgelt (Zeile 14) eintragen oder nur einen der beiden Beträge?
2010 habe ich auch noch Kurzarbeitergeld bekommen. Das trage ich dann in Zeile 13 ein oder?
Herzlichen Dank schon mal, eure Ratlose!
Zeile 11. Beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. dt. Rentenversicherung:
Da hätte ich wie gefordert den Betrag von der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung 2010 entnommen.
Mein Bruttogehalt 2010 war aber (warum auch immer) niedriger. Muss ich das dann zusätzlich beim tatsächlichen Entgelt (Zeile 14) eintragen oder nur einen der beiden Beträge?
2010 habe ich auch noch Kurzarbeitergeld bekommen. Das trage ich dann in Zeile 13 ein oder?
Herzlichen Dank schon mal, eure Ratlose!
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