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Befristete Rente

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    Befristete Rente

    Hallo,

    ich erhalte eine befristete Erwerbsminderungsrente. Wie trage ich den Zeitraum ein, so dass er die Plausibilitätsprüfung passiert und die Steuerberechnung nicht durch Abbruch-Hinweis verhindert?

    Ich habe vergeblich versucht, den Zeitraum auf Anlage R in die Zeilen 8, 9 und evtl. 11 und 12 einzutragen. Nur wenn ich die Zeilen 8 bis 12 leer lasse und Zeile 7 ausfülle, kann ich die Steuer berechnen.

    Heinrich Wolf

    #2
    AW: Befristete Rente

    Und das ist auch korrekt so. Seit 2005 ist es irrelevant, ob die EU-rente unbefristet ist oder nicht, wenn es eine Rente aus der GESETZLICHEN Rentenversicherung ist.

    In Zeile 8 und 9 steht davor VORHERGEHENDE Rente. Die haben sie aber nicht, also Eintragung dort böse.

    Und in Zeile 11 und 12 steht davor Öffnungsklausel. Das ist dann der Fall, wenn Sie mindestens 10 Jahre Einzahlungen gemacht haben OBERHALB des Höchstbetrages zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das haben Sie sicherlich auch nicht, also Eintragung dort doppelt böse.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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