AW: Fünftelregelung - Abfindung
Hallo,
Anmerkung: Petzer spricht von der Anlage N. Eintragen bzw. kürzen kann man es aber nur in der Lohnsteuerbescheinigung, und dort ist es natürlich Zeile 3 und 9.
MfG Stefan
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Keine Ankündigung bisher.
Fünftelregelung - Abfindung
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AW: Fünftelregelung - Abfindung
nee, nee.
Das kann man auch nachträglich geltend machen, das muss aber durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
Der Bruttoarbeitslohn in Zeile 6 wird um diesen Betrag gekürzt, die Abfindung ist dann in Zeile 17 einzutragen.
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AW: Fünftelregelung - Abfindung
Hallo,
da kannst du nur mit deinem Arbeitgeber reden, die Angaben des Arbeitgebers werden ansonsten bei deiner Erklärung zugrunde gelegt.
Tschüß
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Fünftelregelung - Abfindung
Hallo zusammen,
ich habe 2009 von meinem Arbeitgeber eine Abfindung in Höhe von € 15.000,- bekommen. Dies wurde auf der Lohnsteuerbescheinigung dem Bruttoarbeitslohn zugerechnet und nicht gesondert in Zeile 10 aufgeführt.
Gerne würde ich die Fünftelregelung in Anspruch nehmen.
Wie soll ich mich hier also verhalten?
Über Hilfe hierbei würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank
TooperoStichworte: -
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