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Heimfahrten zu Eltern (Est.-Erkl. 2011)

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    Heimfahrten zu Eltern (Est.-Erkl. 2011)

    Hallo,

    ich bin auch nach Recherchen im Internet und diesem Forum immer noch nicht wirklich fündig und sicher, wo und wie ich in Anlage N die 2 Wochenend-Heimfahrten pro Monat zu meinen Eltern angeben kann. Ich habe meinen Erstwohnsitz 8km von meiner Arbeitsstätte entfernt (also Adresse angeben und die entsprechenden Zahlen - ist kein Problem). Zu meinen Eltern sind es 280km; hier habe ich halt noch mein Zimmer, sonst aber nichts, und ich helfe auch regelmäßig im elterlichen Betrieb im Büro. "Doppelte Haushaltsführung" und auch "Reisekosten beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" kommt meines Erachtens somit / dennoch nicht wirklich in Betracht. Wenn ich aber oben bei Zeile 32-36 auf "Hinzufügen" klicke, kann ich ja nur nochmal meine Arbeitsstätte angeben, aber nicht die Adresse meiner Eltern (woher soll das FA die denn wissen?); sollte dies dennoch korrekt sein, muss ich dann die gleichen Angaben wie oben machen, nur eben 280km und "aufgesucht an 24 Tagen" (2x/Monat)??? (so wirklich passt das doch auch nicht :-/ )

    Hoffe, jemand kann mein Problem nachvollziehen und mir helfen... DANKE schon mal!

    #2
    AW: Heimfahrten zu Eltern (Est.-Erkl. 2011)

    Da Sie es nicht absetzen können, erübrigt sich Ihr Problem. Keine doppelte Haushaltsführung, keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mangels richtiger Wohnung.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Heimfahrten zu Eltern (Est.-Erkl. 2011)

      Wenn die weiter entfernt liegende Wohnung (bei den Eltern) tatsächlich der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird, sind sehr wohl Fahrten W-A möglich. Im Gegensatz zur doppelten Hauhaltsführung wird der Wohnungsbegriff hier nicht so eng gesehen, s. R 9.10 Abs. 1 S. 2 LStR.

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        #4
        AW: Heimfahrten zu Eltern (Est.-Erkl. 2011)

        Schon richtig, aber die Angaben von Suga78 weisen doch in eine andere Richtung: zwei WE-Heimfahrten pro Monat, kein Wohnsitz oder zumindest kein Erstwohnsitz, dort nur ein Zimmer und "sonst nichts". Das regelmäßige Mithelfen im büro kann ja dann auch nur an diesen Wochenenden stattfinden und ist m.E. nicht mehr entscheidend.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Heimfahrten zu Eltern (Est.-Erkl. 2011)

          Hallo!

          vielen Dank schon mal für die Infos und Meinungen - mit "sonst nichts" meinte ich meine Einrichtung (also ich habe bei meinen Eltern keine Küche, Einliegerwohnung, oder so). Ich fahre regelmäßig nach Hause, um meine Eltern und meine Freundin zu besuchen sowie meine Eltern im Familienbetrieb zu unterstützen. Zählt das nun und wo trage ich es ggf. korrekt ein?

          Danke und Grüße
          Suga78

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            #6
            AW: Heimfahrten zu Eltern (Est.-Erkl. 2011)

            Etwas muss ich mich korrigieren, sorry: Das Zimmer im Elternhaus kann durchaus ein -zweiter- Wohnsitz sein. Googlen sie mal nach R 9.10 LStR. Was mich nach wie vor aber "stört", ist das "Besuchen". Denn wenn ich irgendwo WOHNE, mache ich keine Besuche.

            WENN es ein Wohnsitz WÄRE, wäre entscheidend, an welchem der beiden Wohnsitze Ihr Mittelpunkt der Lebensinteressen läge UND OB Sie tatsächlich VOM ZIMMER IM ELTERNHAUS ZUR ARBEIT UND ZURÜCK fahren. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt WÄREN, wäre das ansetzbar.

            Für die doppelte Haushaltsführung gelten andere Kriterien. DAFÜR ist das Zimmer im elternhaus KEIN Wohnsitz, da keine richtige Wohnung.

            Aber wir befinden uns hier schon sehr nah an unzulässiger Steuerberatung, weshalb ich jetzt meine Beteiligung hier abbreche und Sie an den Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater Ihres Vertrauens verweise.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Heimfahrten zu Eltern (Est.-Erkl. 2011)

              Hallo und vielen Dank Picard777! - das Google-Ergebnis R 9.10 LStR trifft es auf den Punkt und bedeutet, dass ich die Fahrten angeben kann :-)

              ...und fragt sich nur noch, in welcher Zeile der Anlage N im Elsterformular 2011...

              Danke und Grüße
              Suga78

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                #8
                AW: Heimfahrten zu Eltern (Est.-Erkl. 2011)

                Zeilen 31-40, WENN es derartige Kosten wären.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Heimfahrten zu Eltern (Est.-Erkl. 2011)

                  Hallo,

                  >>>...und fragt sich nur noch, in welcher Zeile der Anlage N im Elsterformular 2011...

                  Das gehört zur Pendelerpauschale, Anlage N 2. Seite ganz oben. Mit Elster kannst du den Block mehrmals ausfüllen, also einmal für unter der Woche und einmal die Heimfahrten (alles einfache Strecke natürlich, also nicht Hin- und Rückfahrt).

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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