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Steuerberechnung / Kirchgeld

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    Steuerberechnung / Kirchgeld

    Gemeinsame Veranlagung in Baden Württemberg. Ehemann konfessionslos, Ehefrau r.k., Ehemann verdient deutlich mehr wie die Ehefrau. Das Programm rechnet hier das sogenannte "Kirchgeld" beim Ehemann. M.E. ist dies nicht korrekt ! Die Kirchgeld-Berechnung nimmt in BW nur die evangelische Kirche vor. Ändere ich für die Steuerberechnung den Status meiner Ehefrau auf evangelisch, wird kein Kirchgeld berechnet !

    Kennt jemand dieses Problem ? Liege ich etwa falsch ??

    #2
    AW: Steuerberechnung / Kirchgeld

    Hallo,

    aus einer Antwort der Hotline zu Kirchengeld bei glaubensverschiedener Ehe für Baden-Württemberg:

    Das besondere Kirchgeld ist ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit. Es wird von Kirchenmitgliedern erhoben, deren Ehegatte keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört. Außerdem muss der Partner, der Mitglied der Kirche ist, kein oder nur ein geringes Einkommen beziehen (gering im Verhältnis zum Familieneinkommen insgesamt). Ausgangspunkt ist das gemeinsame Einkommen beider Ehegatten: Das besondere Kirchgeld berechnet sich nach dem sog. 'Lebensführungsaufwand'. Das ist der Teil des gemeinsamen Einkommens, das dem kirchenangehörenden Ehepartner rechtlich zusteht, und über das er selbständig verfügen kann.


    Die Berechnung erfolgt nach folgender Tabelle (zu versteuerndes Einkommen => besonderes Kirchgeld):
    30.000 - 37.499 Euro => 96 Euro
    37.500 - 49.999 Euro => 156 Euro
    50.000 - 62.499 Euro => 276 Euro
    62.500 - 74.999 Euro => 396 Euro
    75.000 - 87.499 Euro => 540 Euro
    87.500 - 99.999 Euro => 696 Euro
    100.000 - 124.999 Euro => 840 Euro
    125.000 - 149.999 Euro => 1.200 Euro
    150.000 - 174.999 Euro => 1.560 Euro
    175.000 - 199.999 Euro => 1.860 Euro
    200.000 - 249.000 Euro => 2.220 Euro
    250.000 - 299.999 Euro => 2.940 Euro
    ab 300.000 Euro => 3.600


    Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.

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      #3
      AW: Steuerberechnung / Kirchgeld

      Zunächst besten Dank für die Antwort ! Meine Frage ist damit allerdings nicht beantwortet.
      Ich bin der Meinung, dass in Baden-Württemberg die römisch-katholische Kirche kein Kirchgeld in bei glaubensverschiedener Ehe erhebt. Dies ist auch nachzulesen unter "www.kirchensteuern.de/Texte/KirchgeldHaupttext.htm"
      Meine Frage ist: "Weshalb wird bei der Steuerberechnung durch Elster dieses Kirchgeld doch berechnet" und zwar nur bei Eingabe "römisch-katholisch". Gebe ich im Hauptvordruck "evangelisch" ein, erfolgt keine Berechnung des Kirchgeldes.

      Seltsam, oder ???

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        #4
        AW: Steuerberechnung / Kirchgeld

        ja, vielleicht seltsam, vielleicht ein Programmfehler. Es ist doch nur eine unverbindliche Probebeberechnung. Das hindert sie aber doch nicht daran, eine Steuererklärung abzugeben. Sie müssen natürlich schon ihre richtige Religion angeben. Wenn der tatsächliche Bescheid des FA aus Ihrere Sicht rechtlich falsch sein sollte, müssen sie halt Einspruch einlegen.

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          #5
          AW: Steuerberechnung / Kirchgeld

          Ich habe das gleiche Problem, nur ist meine Ehefrau ev. Auch dann wird das besondere Kirchgeld angefordert.
          Lt. Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 28.10.2010 ist es auch rechtens. Jetzt denke ich über eine Beschwerde bei einem europäishcne Gericht nach. Denke, dass man evtl. dort mehr Chancen hat, da lediglich in Deutschland solcher Unsinn verzapft wird.

          Werde vorab die Kostenfrage klären. Gibt es ggf. Mitstreiter ier im Forum um evtl. eine Sammelklage in die Wege leiten zu können?

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            #6
            AW: Steuerberechnung / Kirchgeld

            @Fernando,
            dazu wünsche ich viel Glück. In der BRD sind bis jetzt ja alle Klagen gegen das Kirchgeld abgewiesen worden. Diese Regelung ist mit Sicherheit einzigartig.
            in der Werbesprache: Ein Alleinstellungsmerkmal
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Steuerberechnung / Kirchgeld

              Ein paar ergänzende Infos zum besonderen Kirchgeld.

              Wenn die Ev. Landeskirche in Württemberg (wie in Beitrag #2 zitiert) behauptet, das besondere Kirchgeld sei der Steuergerechtigkeit wegen eingeführt worden, so ist das Quatsch und schlicht gelogen. In den Beratungsunterlagen des Landtages BaWü zur Änderung des KiStG BaWü von 1997 steht, dass die beiden großen Konfessionen an die Landesregierung herangetreten sind, weil sie Einnahmeausfälle aus der damaligen Steuerreform erwarteten.

              Zu der Frage zum o.a Steuerprogramm kann ich nichts sagen, hat sich vielleicht auch schon überholt.
              Die Diözese Rottenburg-Stuttgart führt in ihrer Kirchensteuerordnung das besondere Kirchgeld nicht auf.
              Ebensowenig im Kirchensteuerbeschluss 2013.

              Die in Antwort #5 gegebene Darstellung zum Beschluss des BVerfG 2 BvR 591/06 u.a. ist nicht ganz korrekt.
              Dass das besondere Kirchgeld dort "bestätigt" worden sei, sagen die Kirchen. Das steht aber nicht in diesem Beschluss; er bedeutet eher das Gegenteil.

              Diese Beschlüsse bestätigen nicht etwa das besondere Kirchgeld, sondern stellen fest, dass die zugehörigen verfassungsrechtlichen Fragen geklärt sind, und zwar "insbesondere" durch das erwähnte Urteil des BVerfG von 1965 1 BvR 606/60.
              Der Bundesfinanzhof (BFH) hat 2013 in seinem Beschluss I B 109/12 die vom BVerfG vorgegebene Rechtslage anhand dieser Beschlüsse als "eindeutig" bezeichnet. Danach dürfe der Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten besteuert werden. Er dürfe lt. BFH I R 76/04 auch nach dem gemeinsamen Einkommen der Ehegatten bemessen werden.
              Dazu sagt der BFH sodann: "Diese Ausführungen des BVerfG beziehen sich allerdings auf das besondere Kirchgeld." Dieses sei strikt von der Kircheneinkommensteuer getrennt, weil es sich nur auf den Fall solcher kirchenangehöriger Ehegatten bezieht, die "mangels eigenen Einkommens kirchensteuerfrei bleiben würden". "Nur für diese Fallkonstellation orientiert sich das besondere Kirchgeld ... am "Lebensführungsaufwand" des kirchenangehörigen Ehegatten". In einem Zusatzbeschluss heißt es, daran ändere auch die Vergleichsberechnung nichts.

              Damit sagt der BFH hier explizit etwas anderes als die hier angeführten kirchlichen Zitate, die das besondere Kirchgeld auch bei eigenem Einkommen des kirchenangehörigen Ehegatten fordern, sofern es nur "geringer" (was immer da zahlenmäßig sei) ist als das kirchenfremden Ehepartners. Näheres s. http://kirchgeld-klage.info/

              Das BFH-Urteil I R 76/04 von 2005 wird übrigens häufig falsch zitiert. Tatsächlich besagt es genauso, dass die Besteuerung nach Lebensführungs nur "insoweit" verfassungskonform sei, als sie sich auf den Fall "mangels eigenen Einkommens kirchensteuerfrei" bezieht (Ziffer II 3 b aa). Dieses Urteil ist im BStBl. 2006 II S. 274 publiziert und somit für die Finanzbehörden verpflichtend.

              Es kümmert sich nur keiner drum.
              Zuletzt geändert von Krähe; 05.01.2016, 23:24.

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                #8
                AW: Steuerberechnung / Kirchgeld

                Ein paar ergänzende Infos zum besonderen Kirchgeld.
                Hat dazu jemand aktuell eine Frage gestellt?

                Und was in aller Welt hat das besondere Kirchgeld mit ElsterFormular zu tun?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Steuerberechnung / Kirchgeld

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Hat dazu jemand aktuell eine Frage gestellt?

                  Und was in aller Welt hat das besondere Kirchgeld mit ElsterFormular zu tun?
                  Ist doch völlig egal, wie alt der Thread ist. Wenn jemand was Konstruktives beizutragen hat, ist das doch super und kann anderen Leuten helfen, die dasselbe Problem haben, auch wenn es sich vielleicht für den OP schon erledigt hat. Das Thema besonderes Kirchgeld hat sich jedenfalls nicht überholt, im Gegenteil, 2014 ist es in vielen Bundesländern durch Gesetzesänderungen noch schlimmer geworden.
                  Und was das bKG mit ElsterFormular zu tun hat, steht schon in der Frage des OP. ElsterFormular weist das bKG in der Steuerberechnung aus.

                  Die umfassendste Darstellung zum Thema besonderes Kirchgeld mit Tipps für Widerspruch und Klage gibt es bei http://kirchgeld-klage.info/

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                    #10
                    AW: Steuerberechnung / Kirchgeld

                    Zitat von Hypatia Beitrag anzeigen
                    Wenn jemand was Konstruktives beizutragen hat, ist das doch super und kann anderen Leuten helfen, die dasselbe Problem haben, auch wenn es sich vielleicht für den OP schon erledigt hat.
                    Genau. Wir können das Forum zumüllen. Soll doch jemand, der tatsächlich ein Problem mit ElsterFormular hat, sich 'n Wolf suchen durch die aufgeblasenen Threads. Oder vielleicht mal in einem katholischen Forum nachgucken, wenn er Probleme mit der Anlage V hat.

                    OP heißt übrigens Operationssaal.

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                      #11
                      AW: Steuerberechnung / Kirchgeld

                      Ich bin mal der ursprünglichen Frage von Manu14 zur Berechnung des besonderen Kirchgeldes in seinem obigen Beitrag #1 aus 2012 nachgegangen, nachdem das hier noch keiner gemacht hat.

                      Programm:
                      ElsterFormular aktuellste Version (d.h. für 2014), heute heruntergeladen (Privatanwender, 16.3, 17800)

                      Szenario 1:
                      Ehemann konfessionslos, 70 T€, Ehefrau ev., 15 T€, Wohnort Tübingen (also BaWü), Zusammenveranlagung
                      Ergebnis:
                      Steuerberechnung setzt ev. KiESt auf den Einkommensanteil der Ehefrau an (etwa 100 €, kein besonderes Kirchgeld).
                      Dies entspricht der Regelung nach § 6(2)1 KiStG BaWü sowie der von mir oben dargelegten Rechtsauffassung.
                      Dies entspricht NICHT den Bestimmungen der KiSt-Beschlusses der Ev. Landeskirche Württemberg für 2014, § 2 (2), wonach der höhere Betrag aus Kirchgeld und KiESt anzusetzen ist.
                      Dies entspricht NICHT dem realen Steuerbescheid für diese Konstellation, denn dieser folgt den Bestimmungen der ev. Landeskirche, wie ich aus meinem eigenen Steuerbescheid für 2014 weiß.

                      Szenario 2:
                      dto., nur die Ehefrau auf rö-kath. gesetzt.
                      Ergebnis:
                      Steuerberechnung setzt ein besonderes Kirchgeld auf Basis des gem. zu versteuernden Einkommens an (etwa 540 €).
                      Dies entspricht NICHT den Kirchensteuerbeschlüssen der Diözese Rottenburg-Stuttgart für 2014, wonach kein besonderes Kirchgeld festzusetzen ist. Denn diese benennen nur die KiESt mit 8%, ein besonderes Kirchgeld wird nicht benannt oder beziffert.

                      DAS HEISST:
                      1) Das von Manu14 in 2012 beschriebene fehlerhafte Verhalten zeigt sich AUCH in der ElsterFormular-Version für 2014.
                      2) Die Steuerberechnung in Elster-Formular stimmt NICHT mit den zugehörigen Kirchensteuerbeschlüssen überein, zumindest im Beispielfall.
                      3) Die Steuerberechnung in Elster-Formular stimmt NICHT mit der späteren rechtlich wirksamen Ermittlung der zu zahlenden Kirchensteuer im Kirchensteuerbescheid überein, zumindest im Beispielfall (BaWü, ev. Landeskirche Württemberg).

                      Ich habe nicht geprüft, ob die Vorausberechnungen Kirchgeld/Kirchensteuer in ElsterFormular für andere Bundesländer und Kirchen stimmen bzw. ebenso fehlerhaft sind.
                      Aber zumindest für Baden-Württemberg scheint das Thema relevant zu sein, so dass man der Vorausberechnung zumindest in dieser Konstellation nicht vertrauen kann.

                      Vielleicht kann ja einer der altgedienten Sachkenner hier im Forum mal versuchen, ob er diesen Effekt reproduzieren kann, nur für den Fall, dass ich etwas falsch eingegeben habe.

                      Wenn ja, wäre - vorbehaltlich einer schlüssigen Erklärung z.B. durch das Landesamt - anzunehmen, dass ein gemeldeter Berechnungsfehler in der Voraus-Steuerberechnung von ElsterFormular über drei Programmversionen nicht korrigiert wurde.
                      Zuletzt geändert von Krähe; 05.01.2016, 21:15.

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                        #12
                        AW: Steuerberechnung / Kirchgeld

                        Die Beantwortung von Fragen aus dem Jahr 2012 mag ja für Historiker einen gewissen Wert haben, aber hier im Forum ist das so überflüssig wie ein Kropf!

                        Vielleicht erbarmt sich auch hier einer der Moderatoren und macht dicht!
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Steuerberechnung / Kirchgeld

                          Charlie24 scheint nicht bemerkt zu haben, dass die Frage aus 2012 in 2016 immer noch besteht.
                          Immerhin gaukelt die Vorausberechnung des Programms in bestimmten Fällen den Usern Ergebnisse vor, die mit der späteren Berechnung nicht übereinstimmen.

                          Wenn das wurscht ist ...
                          Oder besteht da ein Interesse, dass bestimmte Themen nicht hoch kommen??

                          Und:
                          Zu Ihrem Beitrag #8, wer da eine Frage gestellt habe.
                          s. Beitrag #5 mit Antwort #6.
                          Zuletzt geändert von Krähe; 05.01.2016, 23:33.

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                            #14
                            AW: Steuerberechnung / Kirchgeld

                            Oder besteht da ein Interesse, dass bestimmte Themen nicht hoch kommen??
                            Das interessiert mich wirklich nicht, aber ich sehe einfach den Zusammenhang mit ElsterFormular nicht gegeben.

                            Bei deinen Beiträgen geht es inhaltlich in erster Linie um materielles Kirchensteuerrecht und das ist nun mal kein ELSTER-Thema.

                            Wer damit ein Problem hat, wird das nicht mit ElsterFormular lösen können, die Vorausberechnung dort ist bekanntlich ein unverbindlicher Service.

                            Ob die richtig oder falsch ist, ändert am Steuerrecht nichts. Diese Vorausberechnung war im ganzen letzten Jahr auch bei bestimmten ausländischen Kapitalerträgen falsch, das hilft aber nichts.

                            Aus Softwarefehlern einer unverbindlichen Berechnung kann man keine Rechte herleiten.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Steuerberechnung / Kirchgeld

                              Zitat von Krähe Beitrag anzeigen
                              Charlie24 scheint nicht bemerkt zu haben, dass die Frage aus 2012 in 2016 immer noch besteht.
                              Immerhin gaukelt die Vorausberechnung des Programms in bestimmten Fällen den Usern Ergebnisse vor, die mit der späteren Berechnung nicht übereinstimmen.

                              Wenn das wurscht ist ...
                              Oder besteht da ein Interesse, dass bestimmte Themen nicht hoch kommen??

                              Und:
                              Zu Ihrem Beitrag 8, wer da eine Frage gestellt habe.
                              s. Beitrag 5 mit Antwort 6.
                              Hast du deine Anmerkungen denn schon an die Hotline gemeldet?
                              Hier im Anwenderforum lesen nur Anwender mit und keine Verantwortlichen .
                              Mfg

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