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    Firmenkredit Nebengewerbe

    Hallo zusammen,

    ich bin fest angestellt und habe nebenbei eine GbR, auf die wir im letzten Jahr einen Kredit für Marketingmaßnahmen aufgenommen haben. (2 Gesellschafter mit je 50% Beteiligung)
    Kann jetzt bei Anlage G ein negativer Gewinn (anteilig, also 50%) eingetragen werden, wenn die Ausgaben, die über den Kredit finanziert wurden, nicht komplett eingespielt wurden?

    Und noch eine zweite Frage diesbezüglich: Da die Rückzahlung des Kredits bereits läuft und die eben teilweise privat finanziert wurde, kann man das irgendwo berücksichtigt werden?

    Besten Dank im Voraus.

    #2
    AW: Firmenkredit Nebengewerbe

    Wenn Sie Gesellschafter einer GbR sind, MÜSSEN Sie damit zusammenhängende Betriebsausgaben oder Sonderbetriebsausgaben in der Feststellungserklärung erklären, damit dann Ihr Gewinnanteil in der Anlage G angesetzt werden kann. Derartige Ausgaben NUR in der Anlage G erklären können Sie vergessen.

    OB da Kosteb Betriebsausgaben darstellen, ist eine rein steuerliche Frage, bei der Sie sich bei Bedarf an den Steuerberater Ihres Vertrauens wenden müssen. In Diesem Forum ist Steuerberatung nicht zulässig und angesichts der Komplexität sicherlich auch nicht sinnvoll.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Firmenkredit Nebengewerbe

      Ok, vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Die prozentuale Beteiligung wurde bei der steuerlichen Erfassung angegeben. Damit reicht doch der Eintrag in Anlage G, oder nicht?

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        #4
        AW: Firmenkredit Nebengewerbe

        Nochmal: Sie brauchen zweimal eine Anlage G.

        Eine Anlage G ist der Gewinnermittlung (z. B. EÜR) und der Feststellungserklärung beizufügen. Da kommt der ganze Gewinn/Verlust rein.

        Eine zweite Anlage G gehört zu Ihrer Einkommensteuererklärung. Da kommt nur ihr halber Gewinnanteil rein.

        Das für die Feststellungserklärung zuständige FA teilt ihrem EinkommensteuerFA dann den richtigen Gewinn- (oder auch Verlust-) anteil mit.

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          #5
          AW: Firmenkredit Nebengewerbe

          Also muss ich die Feststellungserklärung auch jedes Jahr mit abgeben?
          Für Einkommenssteuer und GbR ist jeweils das gleiche Finanzamt zuständig.

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            #6
            AW: Firmenkredit Nebengewerbe

            Sie geben einmal pro Jahr eine Feststellungserklärung unter der Steuernummer der Gesellschaft ab und einmal pro Jahr Ihre Einkommensteuererklärung unter Ihrer persönlichen Steuernummer. Den Rest macht das Finanzamt.

            Sie brauchen bei Ihrer Einkommensteuererklärung nicht noch mal eine (Kopie der) Feststellungserklärung "mit" abgeben, nur den *voraussichtlichen* Anteil an dem Gewinn / Verlust der Gesellschaft auf der Anlage G eintragen.

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              #7
              AW: Firmenkredit Nebengewerbe

              Natürlich. Der Sinn der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung ist doch der, dass an einer zentralen Stelle bindend für alle beteiligten die Gewinnhöhe und der Gewinnanteil ermittelt wird. Folgendes Beispielszenario:

              25 Leute gründen eine GbR und zerstreiten sich. Gäbe es keine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung, würde Folgendes passieren: 25 Leute geben bei ihrem Wohnsitzfinanzamt die unterschiedlichsten Einnahme-Überschussrechnungen ab, da jeder steuerliche Wahlrechte anders ausübt und den einen oder anderen Fehler reinbastelt. Außerdem gibt Jeder ggf. die prozentuale Beteiligung an diesem Gewinn ggf. auch noch unterschiedlich an und behauptet, bestimmte Gewinnanteile gehören zum Ex-Kumpan. Darauf kommen im Ergebnis 25 verschiedene Bearbeiter zu 25 verschiedenen Ergebnissen, wenn sie sich nicht langwierig untereinander abstimmen. Und trotzdem bekommen sie vermutlich 25 Einsprüche, die weiter verhackstückt werden müssen.

              Durch die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung wird an einer zentralen Stelle durch EINEN Bescheid durch EINEN Bearbeiter EINHEITLICH und BINDEND für ALLE Beteiligten entschieden und ggf. EIN Einspruchsverfahren geführt. Die Bearbeiter der Einkommensteuererklärungen sind dann ohne jede Abweichungskompetenz an diese Feststellungen gebunden. Damit wird auch klar, dass es keine Rolle spielt und auch keine Rolle spielen darf, ob die Beteiligten beim selben Finanzamt geführt werden oder nicht.

              Dieser Extremfall liegt bei Ihnen natürlich nicht vor, verdeutlicht aber das Prinzip und den Hintergrund. Da man sich natürlich trefflich darüber streiten kann, wann man dieses vorgeschaltete Verfahren in der Praxis nicht "braucht", hat man zur Vereinheitlichung entschieden, dass das Verfahren IMMER zur Anwendung kommt, wenn mindestens zwei Gesellschafter vorhanden sind, also auch bei Ihnen.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Firmenkredit Nebengewerbe

                Ok, noch einmal vielen Dank!
                Ich denke damit ist das Thema geklärt.
                Viele Grüße
                tritratru

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