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    VMA Berechnung

    Hallo Forum Nutzer,

    ich mache gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2011, bin fast fertig, aber ich hätte da noch einige Fragen. Ich habe zwar schon viel gesucht, aber es passt meist nicht für mich.

    Ich bin Zeitsoldat und habe im Jahr 2011 eine Ausbildung gemacht.
    Die VMA gibt es wie ich gehört habe für die ersten 3 Monate einer Kommandierung.
    Ich bin wohnhaft in Mecklenburg-Vorpommern (Hauptwohnsitzlich gemeldet) und die Ausbildung war in Bayern.
    Nun ist es so, das ich von Februar an 3 Monate am Stück ( mit wenigen Urlaubstagen) in der Schule saß.
    Die Schule war auf dem Kasernengelände, unweit meiner Unterkunft.
    Kann ich nun für Feb. - April die VMA geltend machen, für die Tage, wo ich min. 8 Stunden von meiner Unterkunft entfernt war?
    Zum Oktober hin wurde ich nach Hause kommandiert, da ich im Rahmen der Berufsausbildung ein Jahrespraktikum absolvieren muss.
    Nun kann ich ja wieder für 3 Monate die VMA geltend machen.
    Nun ist es so, dass ich im 12 Stunden Schichtsystem arbeite.

    Mo 7-19
    Di 7-19
    Mi 7 -19
    Do 19-24
    Fr 0-7 19-24
    Sa 0 -7 19-24
    So 0-7 19-24
    Mo 0- 7

    Nun bin ich ja von Mo-So min. 8 Stunden abwesend, aber wenn ich es genau nehme bin ich z.B. Do nur 5h arbeiten.

    Wie ist das mit der VMA nun in dem Schichtsystem?

    Ich hoffe auf Hilfe und bedanke mich schonmal recht herzlich

    #2
    AW: VMA Berechnung

    wikipedia meint dazu:

    Wird eine Tätigkeit nach 16:00 Uhr begonnen und endet sie vor 08:00 Uhr des darauf folgenden Kalendertages ohne Übernachtung, ist die gesamte Abwesenheitsdauer dem Kalendertag zuzurechnen, der die überwiegende Abwesenheit beinhaltet.
    donnerstag wuerde hier also nicht zaehlen, dafür die folgenden fr, sa, so, mo - das passt ja auch 7 schichten, 7 tage VMA.

    ansonsten:

    Kann ich nun für Feb. - April die VMA geltend machen, für die Tage, wo ich min. 8 Stunden von meiner Unterkunft entfernt war?
    ich denke schon, das ganze bleibt ja fortbildung/auswärtstätigkeit.

    Kommentar


      #3
      AW: VMA Berechnung

      Erstmal vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

      Bei Feb. - April war ich aber in der Kaserne untergebracht und die ist wie gesagt 500m weit weg gewesen, aber ich kann dann trotzdem die 8h nehmen?

      Kommentar


        #4
        AW: VMA Berechnung

        wenn sie fuer eine firma tätig sind und 500km weit weg von ihrem wohnort eingesetzt werden, übernachtung in pension oder angemietetem zimmer... würden sie das gleiche fragen? ;-)

        was ich damit sagen will, der ansatz von VMA setzt mEn nicht voraus, das sie jeden tag zu ihrem wohnsitz fahren, das ist ja je nach entfernung gar nicht moeglich.

        besonderheit bei soldaten stellt vermutlich die abkommandierung als solches dar, also die frage, was ist die regelmässige arbeitsstätte...
        ich würde das am ehesten mit einem leiharbeiter gleichsetzen, arbeitgeber ist hier der bund und der kommandiert ab.

        aber wie das in bezug auf zeitsoldaten/kasernen und verpflegung tatsaechlich zu bewerten ist und was da die regelmässige arbeitsstätte bei abkommandierung ist, kann da wohl besser ein steuerberater beantworten.

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