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    Werbungskosten Freiberufler

    Hallo,

    ich mache in diesem Jahr erstmals meine Einkommensteuererklärung via Elster und hoffe, hier kann mir geholfen werden...

    Wo kann ich als Freiberufler meine Werbungskosten eintragen? Nutze ich dafür die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit)? Oder gibt es in der Anlage GSE einen Unterpunkt, den ich noch nicht gefunden habe?

    Vielen Dank und liebe Grüße, ansuma

    #2
    Als Freiberufler (steuerrechtlich Selbständiger bzw. Gewerbetreibender) haben Sie keine Werbungskosten, sondern Betriebsausgaben. Diese finden sich in der Einnahmen-Überschuß-Rechnung (EÜR) oder der Gewinn und Verlustrechnung (GuV) wieder.

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Auskunft!!!

      Ist eine EÜR ausschließlich bei Bruttoeinnahmen von mehr als 17500 Euro einzureichen oder kann ich die EÜR auch erstellen, wenn meine Bruttoeinnahmen unter diesem Betrag liegen?

      Gibt es auch ein Formular für die GuV?
      Wo finde ich das?

      Liebe Grüße, ansuma

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        #4
        EÜR kann auf bei geringeren Einkünften benutzt werden.
        Für die GuV gibt es kein spezielles Formular.

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          #5
          Vielen lieben Dank für die Auskunft!

          Möglicherweise komme ich später am Tage noch einmal auf Sie zurück...

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            #6
            AW: Werbungskosten Freiberufler

            Zitat von ansuma Beitrag anzeigen
            Hallo,

            ich mache in diesem Jahr erstmals meine Einkommensteuererklärung via Elster und hoffe, hier kann mir geholfen werden...

            Wo kann ich als Freiberufler meine Werbungskosten eintragen? Nutze ich dafür die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit)? Oder gibt es in der Anlage GSE einen Unterpunkt, den ich noch nicht gefunden habe?

            Vielen Dank und liebe Grüße, ansuma
            Hallo,

            aber was ist denn, wenn die selbstständige Tätigkeit nur ein Nebenverdienst ist? Und ich im Hauptberuf (nichtselbstständige Tätigkeit) Werbungskosten habe?
            Soll ich dann Anlagen N und S (Erklärung 2014) ausfüllen?

            Danke und LG

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              #7
              AW: Werbungskosten Freiberufler

              Für jede Einkunftsart ist eine die entsprechende Anlage auszufüllen.

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                #8
                AW: Werbungskosten Freiberufler

                Und zur selbständigen Tätigkeit gehört, soweit nicht bilanziert wird, eigentlich immer eine Einnahmenüberschussermittlung -EÜR-, wobei bei Jahreseinnahmen unterhalb 17.500,00 € nicht das amtliche Formular benutzt und auch nicht elektronisch übermittelt werden muss.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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