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Hilfspakete fürs Patenkind steuerlich absetzbar???

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    Hilfspakete fürs Patenkind steuerlich absetzbar???

    Hallo,

    wir haben seit 01/2009 ein Patenkind im Ausland, die eigentliche monatliche Unterstützung kann ich wohl steuerlich absetzen.

    Was ist aber mit den Aufwendungen für Pakete (Porto, Geschenke, Kleidung), können diese bei entsprechend vorhandenen Belegen steuerlich abgesetzt werden?

    Dank & Gruß
    doc17

    #2
    AW: Hilfspakete fürs Patenkind steuerlich absetzbar???

    Zitat von doc17 Beitrag anzeigen

    wir haben seit 01/2009 ein Patenkind im Ausland, die eigentliche monatliche Unterstützung kann ich wohl steuerlich absetzen.
    Ich denke nicht.

    Kommentar


      #3
      AW: Hilfspakete fürs Patenkind steuerlich absetzbar???

      Weiß jemand, ob man Hilfspakete (Porto, Geschenke, Kleidung) für sein Patenkind in Afrika steuerlich absetzen kann, bitte keine "ich denke" Antworten.

      Vielen Dank!

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        #4
        AW: Hilfspakete fürs Patenkind steuerlich absetzbar???

        Hallo,

        hier helfen Anwender anderen Anwendern bei "ELSTER-Problemen".
        Für steuerliche Fachfragen wendest du dich am besten an dein zuständiges Finanzamt.

        Tschüß

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          #5
          AW: Hilfspakete fürs Patenkind steuerlich absetzbar???

          Bitte nur antworten, wenn Ihr etwas wißt - Danke

          Kommentar


            #6
            AW: Hilfspakete fürs Patenkind steuerlich absetzbar???

            Das kommt darauf an.

            Kommentar


              #7
              AW: Hilfspakete fürs Patenkind steuerlich absetzbar???

              Zitat von doc17 Beitrag anzeigen
              Weiß jemand, ob man Hilfspakete (Porto, Geschenke, Kleidung) für sein Patenkind in Afrika steuerlich absetzen kann,
              Ich denke nicht.

              Kommentar


                #8
                AW: Hilfspakete fürs Patenkind steuerlich absetzbar???

                Hallo Doc,
                bei Ihrer eigentlichen monatliche Unterstützung handelt es sich um eine Spende,
                für die Sie nach Jahresabschluss eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) erhalten. So weit, so gut.
                Nach bekanntem Steuerrecht lassen sich aber nur Spenden innerhalb Deutschlands steuerlich geltend machen.
                Diese Frage hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits mehrfach dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Klärung vorgelegt.
                ( http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuern_aid_66975.html )
                Bisher hatte der EuGH anerkannt, dass die Frage, ob eine ausländische Körperschaft als gemeinnützig anzuerkennen sei, ausschließlich nach nationalem, hier deutschem Recht zu beurteilen sei.
                Doch am 27.01.2009 hat der EuGH entschieden: Auch Sach- und Geldspenden an Einrichtungen im EU-Ausland sind als Sonderausgaben abzugsfähig! Die Richter begründen dies mit der Kapitalverkehrsfreiheit.
                Ausführlich hat dies Herr RA St. Weinheller (LL.M. Tax (USA)) hier dargelegt:
                http://www.unternehmeredition.de/index.php?id=89
                Bei den strengen Vorraussetzungen für den Spendenabzug fallen auch Begriffe wie die Förderung des Ansehens Deutschlands
                Also: Ob Ihre Sachspende an eine Individualperson steuerlich absetzbar ist - auch ich glaube nicht,
                aber lassen sie uns darüber diskutieren. Vielleicht bleibt Ihnen nur das Wissen um Ihre Mildtätigkeit.
                Mit freundlichen Grüssen
                gez. D. Cremer

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                  #9
                  AW: Hilfspakete fürs Patenkind steuerlich absetzbar???

                  Zur Zeit ist ein Gesetzgebungsverfahren am Laufen, dass dieses EuGH-Urteil umsetzt. Es ändert aber nichts daran, dass der Empfänger eine Körperschaft sein muss. Wenn Sie nun ohne Einschaltung einer Organisation etwas direkt spenden und somit auch keine entsprechende steuerliche Zuwendungsbestätigung haben, können Sie es steuerlich gesehen vergessen.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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