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Kapitalerträge gezahlt, aber keine Kirchensteuer

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    Kapitalerträge gezahlt, aber keine Kirchensteuer

    Mache gerade meine Erklärung.

    Nun bin ich auf Anlage KAP, dort habe ich Zeile 4 und 6 angekreuzt. Das heißt Kirchen-steuer wurde nicht gezahlt.

    Ob ich den Haken in 6 nun setze oder nicht, die Rückerstattung der Summe vom
    Finanzamt bleibt gleich.

    Wie kommt das? Kann es sein das ich keine Kirchensteuer aus Kapitalerträge zahlen
    muß?


    Gruß
    funny

    #2
    AW: Kapitalerträge gezahlt, aber keine Kirchensteuer

    Wie hoch sind denn die Kapitalerträge ? Bei Beträgen bis zu 801 € oder bei Zusammenveranlagten 1.602 € entfällt auf die Kapitalerträge keine Abgeltungssteuer und damit auch keine Kirchensteuer.

    Diese Frage ist EINE Möglichkeit. Wenn es das nicht ist, fragen sie noch einmal.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Kapitalerträge gezahlt, aber keine Kirchensteuer

      Ich liege drüber. Kapitalertragssteuer wurde gezahlt.
      Gemeinsame Veranlagung.

      Danke

      Kommentar


        #4
        AW: Kapitalerträge gezahlt, aber keine Kirchensteuer

        Hallo funny,

        der Antrag Günstigerprüfung (Zeile 4) beinhaltet praktisch den anderen Antrag (Zeile 6). Imho ist Zeile 6 dann gar nicht nötig, schaden kann es aber auch nicht.

        Übrigens: Dir ist hoffentlich klar, was die Günstigerprüfung bedeutet? Insbesondere, dass ALLE Kapitalerträge erklärt werden müssen, ist da wichtig.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Kapitalerträge gezahlt, aber keine Kirchensteuer

          Wenn keine KiSt einbehalten wurde, was soll sich dann ändern?
          Gruß
          Bolletax

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            #6
            AW: Kapitalerträge gezahlt, aber keine Kirchensteuer

            Wenn von den Kapitalerträgen keine Kirchensteuer einbehalten wurde liegt ein Fall der Pflichtveranlagung vor. Der Steuerkunde ist in diiesen Fällen verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, soweit seine Kapitaleinnahmen die Freibeträge übersteigen und deshalb Kirchensteuer von der Abgeltungssteuer abzuführen wäre.

            Auszug aus der Eingabehilfe von Eingabehilfe von Elsterformular:

            Wenn bei Kirchensteuerpflichtigen die als Zuschlag auf Kapitalerträge zu erhebende Kirchensteuer nicht vom Kirchensteuerabzugsverpflichteten einbehalten wurde, sind Sie zur Abgabe der Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge verpflichtet. Diese Erklärung ist grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuererklärung abzugeben. Eine gesonderte Abgabe dieser Erklärung ist nur dann erforderlich, wenn Sie nicht aus anderen Gründen eine Einkommensteuererklärung abgeben.
            Zuletzt geändert von ; 21.04.2012, 04:47.

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              #7
              AW: Kapitalerträge gezahlt, aber keine Kirchensteuer

              hätte gerne gewußt, warum sich nichts bei der Rückerstattung vom Finanzamt ändert, da keine Abgabe der Kirchensteuer vorliegt. Eigentlich müsste ich doch weniger rausbekommen?, da das Finanzamt die Kirchensteuer von den Kapialerträgen noch abziehen muß?

              funny

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                #8
                AW: Kapitalerträge gezahlt, aber keine Kirchensteuer

                Hallo funny,

                >>>hätte gerne gewußt, warum sich nichts bei der Rückerstattung vom Finanzamt ändert, da keine Abgabe der Kirchensteuer vorliegt.

                Vielleicht war es nicht deutlich genug: In den Anträgen gem. Zeile 4 oder auch Zeile 5 ist jeweils der Antrag gem. Zeile 6 enthalten. Die Zeile 6 gibt es eigentlich nur für diejenigen, die nur die Kirchensteuernacherhebung machen müssen (in dem Fall reicht dann auch die Angabe der Steuern in Zeile 49 und 50, der Rest ist entbehrlich).


                >>>Eigentlich müsste ich doch weniger rausbekommen?, da das Finanzamt die Kirchensteuer von den Kapialerträgen noch abziehen muß?

                Das ist auch ziemlich sicher der Fall. Du solltest die Berechnung schon mal komplett durchlesen (und verstehen;-); beachte insbesondere die Tabelle am Anfang und den Abschnitt "Berechnung der Kirchensteuer".

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kapitalerträge gezahlt, aber keine Kirchensteuer

                  Nun, wenn ich nur 4 in KAP ankreuze bekomme ich etwas mehr raus, als wenn ich Zeile 6 ankreuze.


                  Was ist an der Günstigerprüfung überhaupt der Nachteil?


                  Gruß

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kapitalerträge gezahlt, aber keine Kirchensteuer

                    Hallo funny,

                    >>>Nun, wenn ich nur 4 in KAP ankreuze bekomme ich etwas mehr raus, als wenn ich Zeile 6 ankreuze.

                    Also Zeile 4 bringt mehr Erstattung als Zeile 4 gemeinsam mit Zeile 6? Das glaube ich nicht.


                    >>>Was ist an der Günstigerprüfung überhaupt der Nachteil?

                    Von einigen wenigen Sonderfällen* abgesehen gibt es keinen Nachteil. Du musst dann aber ALLE deine Kapitalerträge erklären, was mit Zeile 5 nicht unbedingt erforderlich ist.
                    Im Zweifel rate ich immer zur Günstigerprüfung, dann ist man in der Regel auf der sicheren Seite.

                    *einer dieser Sonderfälle ist z.B. die Freigrenze beim Soli.

                    MfG Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kapitalerträge gezahlt, aber keine Kirchensteuer

                      Es kann keinen Nachteil geben - wie das Wort schon sagt. Bei der Günstigerprüfung wird geprüft, ob der persönliche Steuersatz unter dem Steuersatz der Abgeltungssteuer liegt. Ist dies der Fall erhalten Sie Geld zurück. Liegt der persönliche Steuersatz über dem Steuersatz der Abgeltungssteuer ist alles mit der Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge abgegolten, es wird nichts nachgefordert.

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                        #12
                        AW: Kapitalerträge gezahlt, aber keine Kirchensteuer

                        <<<<<Also Zeile 4 bringt mehr Erstattung als Zeile 4 gemeinsam mit Zeile 6? Das glaube ich nicht.<<<<<

                        Nein, ich habe nur Zeile 4 angekreuzt.
                        Oder Zeile 6.


                        Gut, alles eingetragen habe ich als rechtschaffender Bürger
                        Dann kann ja nichts mehr schief gehen. Vielen Dank für die Hilfe.

                        Mal sehen ob noch Fragen auftauchen, das Forum ist Prima.


                        Gruß
                        funny

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                          #13
                          AW: Kapitalerträge gezahlt, aber keine Kirchensteuer

                          Hall funny,

                          >>>Nein, ich habe nur Zeile 4 angekreuzt.
                          Oder Zeile 6.

                          Das wären dann aber zwei komplett unterscheidliche Anträge, natürlich kann dann auch die Berechnung ungleich sein.

                          Zeile 4: Überprüfung, ob der persönliche Steuersatz günstiger als die 25% Abgeltungsteuer ist - Zeile 5 und 6 sind automatisch mit dabei.

                          Zeile 5: Korrektur des Steuerabzuges bei einer oder mehreren Banken (Gründe gibt es da einige) - Zeile 6 ist automatisch mit dabei.

                          Zeile 6: Nacherhebung der Kirchensteuer, da die Mitgliedschaft nicht bei der/den Bank/en angegeben wurde.

                          Es kann/braucht grundsätzlich nur ein Antrag gestellt zu werden.

                          MfG Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            AW: Kapitalerträge gezahlt, aber keine Kirchensteuer

                            Ich habe nur Zeile 4 angekreuzt.


                            Stefan meinte ich hätte 4 und 6 angekrezt. Darauf meine Antwort.
                            <<Nein, ich habe nur Zeile 4 angekreuzt.Oder Zeile 6.<<<

                            vielleicht etwas dumm ausgedrückt. Es ist nur jeweils ein X gemeint.

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